Soldaten mit Messern
pixabay:RKozanecki

Kampfmesser und Messer als Waffen

Kampfmesser sind ein schwieriges Thema. Da gelegentlich auf Knife-Blog Artikel über Kampfmesser erscheinen, möchte ich Rahmen und Hintergrund für diesen Themenkomplex erläutern und eine Positionsbestimmung vornehmen.

Inhalt und Übersicht

Viele Online-Foren haben die Diskussionen über Kampfmesser oder den Themenkomplex „Messer als Waffen“ in ihren Benutzerregeln untersagt und verbieten entsprechende Diskussionen oder Reviews. Als ich mir im Vorfeld Gedanken um Inhalt und Ausrichtung dieses Blogs gemacht habe, beschloss ich, diese Vorgehensweise nicht zu übernehmen.

Knife-Blog hat Leser aus über 100 Ländern. Jedes Land hat individuelle Waffengesetze, wobei Messer und Werkzeuge höchst unterschiedlich beurteilt werden.

Viele Messertypen und Werkzeuge, die in Deutschland zurzeit nicht besessen oder mitgeführt werden dürfen, unterliegen in Österreich, Tschechien oder Frankreich keinen Einschränkungen.

Aus dieser Tatsache ergibt sich, dass eine inhaltliche Ausrichtung allein auf das deutsche Waffengesetz weder sinnvoll noch angemessen wäre.

Knife-Blog steht für vollständige Informationen und klare Worte!

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Der Leitsatz „Die ganze Welt der Messer“ wurde nicht ohne Grund gewählt. Jedes Messer und jeder Messertyp, dessen Eigenschaften interessant genug sind, um eine Besprechung zu rechtfertigen, wird diese Besprechung auch erhalten. Keinen Platz auf Knife-Blog haben alle Gegenstände, die Abzeichen verbotener oder terroristischer Organisationen tragen oder in irgendeiner Form auf eine solche Organisation hinweisen.

Positionierung zum Themenkomplex Kampfmesser

Kampfmesser, also die Einsatzmesser für Soldatinnen und Soldaten, waren und sind ein wichtiger Teilbereich der Messerszene und gehören außerdem – ob wir wollen oder nicht – zu unser aller Lebensrealität. Dabei ist eine Trennlinie zu ziehen zwischen Kampfmessern auf der einen und sogenannten „taktischen Messern“ auf der anderen Seite.

Kampfmesser von Extrema Ratio

Von keinem Messer geht eine inhärente Gefahr aus. Hinsichtlich der Messer, die von Soldaten, Polizisten oder anderen Behördenvertretern geführt werden, ist diese Tatsache seitens des Gesetzgebers unbestritten.

Auch in der Hand von Zivilisten geht von den Messern keine Gefahr aus. Gefahren durch strafbare Handlungen oder Taten gegen Leib und Leben gehen nicht von Werkzeugen, sondern grundsätzlich und ausschließlich von Menschen aus.

„Taktische Messer“ orientieren sich in Stil und Optik an Kampfmessern, ohne zwingend deren maßgebliche Eigenschaften oder Fähigkeiten zu besitzen. Bei „taktischen Messern“ werden Größe, Klingenlänge oder andere technische Parameter gezielt verändert, um das Messer gesetzlichen Vorschriften oder gesellschaftlichen Normierungen anzupassen.

Die ganze Welt der Messer! Das schließt auch jene Messer ein, die in Deutschland oder einem anderen Land derzeit verboten sind. Für manche Messer oder Werkzeuge besteht ein Besitz- und Herstellungsverbot, andere dürfen erlaubnisfrei besessen werden, sind aber mit einem Trageverbot belegt. Der rechtliche Status eines Messers ist nicht die entscheidende Frage, ob eine Besprechung dieses Messer erfolgt oder nicht. Ausschlaggebend für die Erwähnung eines Messers können unter anderem Originalität, historischer Wert oder seine technischen Eigenschaften sein.

Beachtung gesetzlicher Vorschriften

Für uns Zivilisten gilt, dass wir Messer welcher Bauart auch immer, nicht einsetzen, um andere Lebewesen zu bedrohen, zu verletzen oder zu töten. Dies bezieht sich ganz ausdrücklich auf alle Messer und gestattet keine Ausnahme, die nicht durch den Notwehrparagrafen (§ 32 StGB) abgedeckt ist.

Gleichzeitig wissen und akzeptieren wir auf gesellschaftlicher Basis, dass Militärangehörigen und Mitarbeitern der Strafverfolgungsbehörden der Einsatz tödlicher Gewalt gegenüber Menschen innerhalb ihrer jeweiligen Vorschriften und Befehle gestattet ist.

Kein Artikel auf diesem Blog wird zu Gesetzesverstößen aufrufen, Rechtsbrüche fördern oder tolerieren.

Im Rahmen der gültigen Rechtsvorschriften gelten Presse- und Meinungsfreiheit (Artikel 5, Absätze 1 und 2 GG). Unter Beachtung aller Rechtsvorschriften umfassend, aufrichtig, wahrheitsgemäß und wenn nötig auch in klaren Worten zu berichten, ist der Leitgedanke von Knife-Blog.

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