Es ist mal wieder so weit. Nachdem über Corona der Mantel des Schweigens liegt und man sich an den Krieg vor der Haustür gewöhnt hat, kann die Politik endlich die wichtigen Probleme des Landes aufs Korn nehmen. Nein, nicht Inflation, Kinderarmut, Wohnungsnot oder Migration stehen auf der Agenda, sondern wieder einmal sollen Messermacher, Messerbesitzer und die gesamte deutsche Schneidwarenindustrie das Ziel alter Irrtümer und neuer Verbote werden.
Inhalt und Übersicht
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Am 31. Mai 2024 starb in Mannheim ein mutiger junger Polizist, als er Bürger vor den Attacken eines islamistischen Straftäters aus Afghanistan schützen wollte. In Saarbrücken wurde wenige Tage später ein 21-jähriger Mann in einer Regionalbahn durch das Messer eines Angreifers erheblich verletzt, kurz darauf wurde in Frankfurt eine junge Frau durch den brutalen Messerangriff eines Afghanen schwer verletzt.
Diese Häufung schwerer Gewalttaten in kürzester Zeit wäre ein passender Moment gewesen, den Opfern und ihren Angehörigen Trost zu spenden und sich anschließend darüber Gedanken zu machen, warum immer mehr Menschen in Deutschland Opfer von Gewaltstraftaten werden. Stattdessen nehmen einige Politiker die Gelegenheit wahr, sich mit populistischem Getöse und Forderungen nach flächendeckenden Waffenverbotszonen und lösungsfernen Messerverboten in die Schlagzeilen zu bringen.
Die Hoffnung, dass die Ampel-Regierung der steigenden Gewaltkriminalität in Deutschland mit praxisgerechten und wirksamen Maßnahmen begegnet, hat sich zerschlagen. Anstatt zielgerichtet bekannte Tätergruppen und deren Unterstützer ins Visier zu nehmen, hat sich die deutsche Regierung dafür entschieden, die Bevölkerung mit plakativen Verbotsszenarien von der eigenen Unfähigkeit abzulenken.
Waffenverbotszonen und Messerverbote 2024
In seiner 1045. Sitzung hat der Bundesrat am 14.06.24 auf Initiative der Bundesländer Saarland, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, und Sachsen eine Initiative zur Verschärfung des Waffenrechts für Messer gestartet. Die Initiative trägt den Titel „Messerkriminalität wirksam bekämpfen und Novelle des Waffenrechts zügig voranbringen“. Unter Punkt 3 des Bundesratsbeschlusses (Drucksache 263/24) formulieren die Bundesländer konkrete Gesetzesverschärfungen:
„Der Bundesrat hält es daher für geboten, den Umgang mit Waffen und Messern in der Öffentlichkeit weiter zu beschränken und bittet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund im Rahmen der aktuellen Gesetzesnovelle, die folgenden Umsetzungsmöglichkeiten im Waffenrecht zu prüfen:
- Regelung eines generellen Umgangsverbotes für Springmesser.
- Ausweitung des Führensverbotes auf Messer mit feststehender Klinge
schon ab sechs cm Klingenlänge. - Regelung eines allgemeinen Führensverbotes von Waffen im Sinne des
Waffengesetzes insbesondere in Zügen und Fahrzeugen des Öffentlichen
Personenverkehrs sowie dessen baulich umschlossenen Einrichtungen, so-
weit die Waffen nicht in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wer-
den. - Regelung eines generellen Umgangsverbotes für Kampfmesser und Dolche.“
Umgangsverbot bedeutet, dass bisher erlaubte Springmesser mit Klingenlängen unter 85 Millimetern, „Kampfmesser“ und alle dolchartigen Gegenstände zu verbotenen Gegenständen erklärt werden. Fixed Blades mit Klingenlängen oberhalb von sechs Zentimetern sollen unter das Führverbot fallen und alle Betriebsbereiche des Öffentlichen Nahverkehrs sollen zu einer gigantischen Waffenverbotszone erklärt werden.
Hinter dem Beschluss des Bundesrates steckt ein uralter Vorschlag, der noch auf die Verbotsfantasien von Boris Pistorius zurückgeht. Parteikollegin und Europawahl-Verliererin Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin des Saarlandes, hat kurz vor der Bundesratssitzung die alten Forderungen herausgekramt und mit populistischem Getöse in die Öffentlichkeit gebracht.
Unterstützung kommt – zeitlich gut abgestimmt – aus den Bundesländern Bremen, Niedersachsen und Sachsen, was nicht verwundert, denn auch dort ist die SPD noch in den Regierungen vertreten. Ein paar Hinterbänkler der CDU versuchen auf den Zug aufzuspringen und steigen vehement in die Forderung nach permanenten Waffenverbotszonen ein. Als klar wird, dass sie nur über Anke Rehlingers Stöckchen gesprungen sind, werden sie zurückgepfiffen.
Nicht zurückpfeifen ließ sich Thomas Strobl (CDU), Innenminister des Landes Baden-Württemberg, der dankenswerterweise einen Einblick in seinen Kopf und die Denkweise seiner Partei gewährt. Zwei Abgeordnete des Landtags hatten mit einem zehn Punkte umfassenden Fragenkatalog Auskünfte über Erfolge und Misserfolge der bisher eingerichteten Waffenverbotszonen „im Ländle“ erbeten.
Auf die Frage: „Wie viele Straftaten wurden durch Einführung der Messerverbotszonen seit deren Einführung verhindert?“, ließ Minister Strobl antworten:
„Ein Verbot oder die Beschränkung des Führens von Waffen und bestimmter Messer an bestimmten Orten ist ein Baustein, Gewalt wirksam zu begegnen und eine nachhaltig positive Entwicklung zu bewirken. Jede eingezogene Waffe bzw. jedes eingezogene Messer ist ein Zugewinn an Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, … “
So, so. Jedes eingezogene Messer ist ein Zugewinn an Sicherheit. Die Antwort ist bezeichnend für die Ambivalenz der Unionsparteien im Hinblick auf Messerverbote und Waffenverbotszonen. Die Behauptung, jedes eingezogene Messer sei ein Zugewinn an Sicherheit, unterstellt, dass Messer inhärent gefährlich seien. Die Behauptung der „innewohnenden“ Gefahr mag auf Vogelspinnen oder Säbelzahntiger zutreffen, Messer hingegen agieren nicht selbstständig und werden von Menschen geführt, wenn sie für Bedrohungen oder Gewaltverbrechen eingesetzt werden.
Deshalb muss jeder ernst gemeinte Ansatz zur Eindämmung der Gewaltkriminalität bei Menschen und nicht bei Gegenständen ansetzen. Die Gefahr geht primär von religiösen Fanatikern, islamistischen Terroristen und frei laufenden Gewohnheitsstraftätern aus, nicht von Messern, Gartengeräten oder dem Multitool am Gürtel des Pastors. Das Beispiel aus Baden-Württemberg zeigt, wie biegsam das Rückgrat der CDU ist, wenn es um die Bekämpfung der Gewaltkriminalität bei gleichzeitiger Wahrung der Bürgerrechte geht. Das Statement des CDU-Ministers müsste korrekterweise lauten: „Jeder ausgewiesene Islamist und jeder inhaftierte Gewalttäter ist ein Zugewinn an Sicherheit für alle Bürger…“.
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Das Märchen vom Sicherheitsgewinn durch Messerverbote
Wenn man durch Messerverbote die Sicherheit der Bevölkerung erhöhen könnte, wäre Großbritannien das sicherste Land der Erde. Dort jagt seit 1959 ein Verbot das Nächste, mit dem Ergebnis, dass nach gut 60 Jahren Verbotspolitik das Führen aller Messer verboten ist, die Zahl der Messerangriffe im Königreich aber gleichzeitig weltweites Rekordniveau erreicht hat.
Im Bundesratsbeschluss konstruiert die Verbotskoalition aus SPD und CDU eine Begründung, die interessanterweise nicht mit den eigenen Forderungen korrespondiert, sondern die Hauptgefahr auf Küchenmesser verlagert: „Angriffe mit dem Tatmittel Messer sind besonders gefährlich und beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Angriffe mit Messern, die legal in der Öffentlichkeit zugriffsbereit mitgeführt werden dürfen, führen zu erheblichen Verletzungen und können auch tödlich enden. Als Beispiel seien hier handelsübliche Küchenmesser genannt, die zum Teil Klingenlängen von über zehn cm aufweisen.“
Tatsächlich haben viele islamistische Täter für ihre Taten Küchenmesser benutzt, die gegen Bargeld oder Bezahlkarte überall erworben werden können oder in den Unterkünften zur Mitnahme bereitliegen. Springmesser und (von der Verbotskoalition sogenannte) „Kampfmesser“ kamen hingegen so gut wie nie zur Anwendung. SPD und CDU wollen demnach nicht die klassischen Tatmittel, sondern irgendwelche Messer verbieten, um der Bevölkerung anschließend die Lüge aufzutischen, man habe durch das zusätzliche Verbot die Sicherheit im öffentlichen Raum verbessert.
Messerverbote in Zügen und Bahnhöfen werden die Sicherheit der Reisenden erhöhen, behaupten Strobl, Rehlinger und Co. Dabei verschweigen sie ganz bewusst, dass das von ihnen geforderte Verbot längst existiert, denn in den Beförderungsbedingungen der DB ist festgelegt:
„Die Mitnahme von Waffen in den Zügen der Deutschen Bahn ist laut der Beförderungsbedingungen grundsätzlich untersagt. Das gilt nicht nur für Schusswaffen, sondern auch für Messer jeglicher Größe und Bauart – Taschenmesser inklusive“ (s. Focus Online). Die Mitnahme aller gefährlichen Gegenstände und Güter hat die DB also bereits zu einer Zeit etabliert, als als sich die Politik trotz steigender Gewaltdelikte im Tiefschlaf befand.
Als wirkungsvoll hat sich das Verbot für die Mitnahme von Messern bei der DB nicht erwiesen, denn ein Täter, der beschließt, andere Menschen zu ermorden oder einen Terroranschlag zu verüben, wird seinen Plan nicht aufgeben, weil er sein bevorzugtes Tatmittel nicht legal mitführen darf. Diese Tatsache kann niemand in Frage stellen und doch wollen SPD, Grüne und Teile der CDU uns Bürgern Glauben machen, Messerverbote würden Täter abschrecken und seien ein geeignetes Mittel zur Verhinderung von Terror und Gewalt.
Die Einhaltung der jetzigen oder zukünftigen Messerverbote und Waffenverbotszonen obliegt der Polizei. Die winkt ab: Kein Personal. Bereits vor mehr als einem Jahr hat die GdP klar und deutlich darauf hingewiesen, dass aufgrund Personalmangels keine ernsthaften Kontrollen in bereits bestehenden Waffenverbotszonen möglich sind (s. Zeit online). Auch die Konkurrenzgewerkschaft DPolG bestätigt diese Einschätzung vollumfänglich.
Im Interview mit dem Saarländischen Rundfunk erklärt Markus Sehn, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft im Saarland, dass die personelle Ausstattung der Polizei bereits für Kontrollen in bestehenden Waffenverbotszonen nicht ausreicht und erklärt auf diesem Umweg die Forderung nach zusätzlichen Verbotszonen gewollt oder ungewollt zur Luftnummer.
Foto: SR, Aktueller Bericht vom 12.06.24, ab ca. 4:23 Min.
So reiht sich bei den Politikern, die lauthals nach einer Verschärfung des Waffengesetzes rufen, Halbwahrheit an Halbwahrheit, Unmöglichkeit an Unmöglichkeit und Lüge an Lüge.
Argumentation auf dünnem Eis
Im Protest gegen die 2019 von der SPD geplanten Messerverbote für unbescholtene Bürger haben wir friedlichen Messerfans klar und nachvollziehbar dargelegt, dass Verbote von Messern und anderen Werkzeugen kein geeignetes Mittel sind, um Straftäter von geplanten Gewalttaten abzuhalten. Diese Tatsache ist in den letzten fünf Jahren gesellschaftlicher Konsens geworden und im Gegensatz zum damaligen Vorstoß von Pistorius erfährt die Saar-SPD so gut wie keine Unterstützung durch Medien oder Organisationen.
Egal, ob überregionale Zeitungen oder das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), in vielen Artikeln und Kommentaren findet sich Kritik am SPD-Slogan dass „Messer Mörder machen“ oder der unbewiesenen Behauptung, dass sich die Sicherheit der Bevölkerung durch neue Messerverbote erhöhen lässt. Durch die 2019er-Proteste der Messerszene ist vielen Menschen im Land klar geworden, dass es keine einfachen Lösungen für die Gesamtproblematik der explosionsartig steigenden Gewaltkriminalität gibt.
Entsprechend gering fiel die öffentliche Unterstützung für die neuen alten Verbotspläne der SPD aus, denn – und das ist eine gute Nachricht – sowohl in der Presse als auch bei FDP, AfD, Linkspartei und dem BSW zeichnet sich keine Unterstützung für die Argumentationslinie von SPD, Grünen und den CDU-Verbotsgenossen ab.
Was ist bisher passiert?
SPD, Grüne und CDU haben mit ihrer Pseudo-Koalition im Bundesrat einen Beschluss durchgesetzt, der SPD-Ministerin Faeser auffordert, die seit einem Jahr auf Eis liegende Novellierung des Waffengesetzes um die vorgenannten Messerverbote und Waffenverbotszonen zu erweitern und das verschärfte Waffengesetz dem Bundestag zur Abstimmung vorzulegen. Das bedeutet, bis ein neues Waffengesetz vom Bundespräsidenten unterschrieben und der Termin des Inkrafttretens dieses Gesetzes erreicht ist, bleibt erst einmal alles beim Alten.
Wie könnte es weitergehen?
Jetzt wird es spekulativ, aber auch sehr spannend. Sicher ist: Die Novellierung des Waffengesetzes muss zunächst innerhalb der Regierungsparteien abgestimmt werden, dann geht der Gesetzeswurf in die Hausabstimmung, dann in die Ressortabstimmung und wird garantiert mehrfach verändert. Die Verbände müssen gehört werden und anschließend kreist der geänderte Entwurf so lange durchs System, bis alle beteiligten (Parteien und) Ministerien zustimmen . Das Gesetzgebungsverfahren ist kompliziert und langwierig. Die genaue Prozedur ist auf der Website des Bundesministeriums für Justiz ausführlich beschrieben.
Bereits die Abstimmung der Novellierung des Waffengesetzes innerhalb der Ampel-Koalition kann scheitern. Zum Beispiel an der FDP, die sich in der Vergangenheit bereits mehrfach gegen Messerverbote als Mittel der Kriminalitäts- oder Terrorismusbekämpfung ausgesprochen hat.
Grundsätzlich wäre vorstellbar, dass die geplante Novellierung des Waffengesetzes aufgeschoben wird und IM Faeser nur eine mit heißer Nadel gestrickte Änderung weniger Paragrafen vorlegt. Da vor der Sommerpause des Bundestages nur noch zwei Sitzungswochen (26. bis 28. Juni 2024 und 01. bis 05. Juli) stattfinden, wäre der Zeitplan mehr als sportlich. Es ist nicht völlig unmöglich, einen Gesetzesentwurf im Schatten der Fußball-Europameisterschaft durchs Parlament zu schleusen, aber dafür müssten alle Regierungsparteien und Ministerien mitspielen.
Wahrscheinlicher ist: Bis zum Ende der Parlamentspause lässt IM Faeser ihr Ministerium durcharbeiten, sodass die erste Lesung des Gesetzes in der Sitzungswoche vom 09. bis 13. September stattfinden könnte. Megasportlich, aber Ende September könnte der Bundestag möglicherweise über ein neues Waffengesetz abstimmen. Falls die Ampel-Koalition bis dahin noch existiert.
Wenn die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen hat, muss sie den Entwurf zunächst dem Bundesrat zuleiten (Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes). Das Verfahren ist ebenfalls auf der Website des Justizministeriums detailliert beschrieben (s. o.). Da taucht ein weiteres Problem für die Ampel auf, denn die Zusammensetzung des Bundesrates wird sich durch die Landtagswahl in Sachsen verändern.
Nach aktuellen Umfragen zum Wahlausgang könnte die SPD in Sachsen erstmalig an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern oder als einstelliger Junior-Partner einer Vielparteienkoalition als Mehrheitsbeschaffer dienen. Nach den Wahlen in Thüringen und Brandenburg wird sich das Kräfteverhältnis im Bundesrat vermutlich ebenfalls deutlich zu Ungunsten der Ampel verändern.
Protest jetzt oder abwarten?
Dass Aktionismus der Sache nicht dient und nur Ressourcen verbraucht, haben wir beim Protest 2019 gelernt. Bei den Abgeordneten des eigenen Wahlkreises kann man das Thema jetzt durchaus schon ansprechen. Persönlich oder schriftlich. Das damalige Protestscheiben hat nichts von seiner Aktualität verloren und steht als Musterbrief zum Download bereit. Die Textblöcke in diesem Schreiben sind so gestaltet, dass sich jeder Messerfan seine individuelle Variante zusammenbauen und mit eigenen Worten ergänzen kann.
Sowie ein Gesetzentwurf vorliegt oder das Thema „Waffengesetz“ auf der Agenda des Bundestages auftaucht, kommt der richtige Zeitpunkt für eine lautstarke Protestaktion als gemeinsame Aktion möglichst vieler Messerbesitzer und Social Media Profis. Wir werden euch auf dem Laufenden halten!
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Links zum weiterlesen
Chronologie zur Verschärfung des Waffengesetzes für Messer 2019
Alle Artikel, die sich mit der von Bund und Ländern geplanten Verschärfung des Waffengesetzes für Messer befassen, in chronologischer Reihenfolge.
13.12.2019 – Neues Waffengesetz für Messer verabschiedet
04.11.2019 – Zwischenstand Verschärfung Waffengesetz für Messer
27.06.2019 – Protest gegen Waffenverbotszonen
14.06.2019 – Beschluss der 210. Innenministerkonferenz
05.06.2019 – CDU will großflächige Waffenverbotszonen durchsetzen
04.06.2019 – Verschärfung des Waffengesetzes gescheitert – vorerst …
24.05.2019 – Der Protest geht weiter!
23.05.2019 – Unser Protest – Reaktionen der Parteien
18.05.2019 – Endspurt gegen die Waffengesetzänderung
14.05.2019 – Widerstand!
09.05.2019 – Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Waffenrechts für Messer
19.04.2019 – Musterbrief gegen Verschärfung des Waffenrechts
17.04.2019 – Meinungsverbotszone Facebook
04.04.2019 – Neues Waffengesetz in Vorbereitung
19.01.2019 – Berliner Gericht kippt Waffenverbotszonen
16.03.2018 – Mit geballter Faust: SPD fordert Kriminalstatistik für Messer