CDU will großflächige Waffenverbotszonen
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CDU will großflächige Waffenverbotszonen durchsetzen

Anfang Juni wurde klar: Der dem Bundesrat vorgelegte Antrag auf Verschärfung des Waffengesetzes seitens Pistorius und SPD ist gescheitert. Diese Information hat Bestand. Nun hat die CDU das Thema aufgegriffen und will ihre eigenen Pläne hinsichtlich großflächiger Waffenverbotszonen durchsetzen. Bei der Innenministerkonferenz am 12.06.19 soll ein Beschluss gefasst werden. Aus der Verlagerung in ein anderes Gremium und Knife-Blog vorliegenden Teilinformationen ergeben sich Hinweise, was geplant ist und was nicht.

Vom Änderungsantrag der SPD zum Waffengesetz hat sich die Groko verabschiedet. Zumindest für den Moment. Stattdessen sucht die CDU nach alternativen Möglichkeiten, ihr Lieblingsprojekt zur Kriminalisierung der Bürger zu realisieren. Großflächige Waffenverbotszonen sollen nun durch die Innenministerkonferenz abgesegnet werden.

Der Unterschied in der Vorgehensweise weist auf die zugrunde liegenden Überlegungen hin. Seitens der CDU/CSU will man sich dem langwierigen Prozess einer Gesetzesnovelle in Sachen Messer zunächst ersparen. Vermutlich ist geplant, die Regelungen für Messer gleichzeitig mit der ebenfalls geplanten Verschärfung von Sport- und Schusswaffen in einer Gesetzesnovelle durch den Bundestag zu bringen.

Der Zeitplan dafür ist mit einigen Variablen gespickt, sodass eine schnelle Möglichkeit zur Einrichtung großflächiger Waffenverbotszonen auf diesem Weg nicht gegeben ist.

In den Antworten auf unsere Protestbriefe hatten Mandatsträger der CDU geäußert, dass man zwar der von Pistorius angestrebten Verschärfung des Waffengesetzes ablehnend gegenübersteht. Auf der anderen Seite scheint man großflächige Waffenverbotszonen für ein geeignetes Mittel zu halten, um die steigende Gewaltkriminalität in Deutschland in den Griff zu bekommen.

Ein zweiter Punkt ist unser Protest, den man nun offenbar umgehen will, indem man kurzfristig Fakten schafft. Nach dem Social Media Aufruhr im Vorfeld der Europawahl 2019 soll eine Wiederholung wirksamen Protests ausgeschlossen werden. Ein dritter Punkt ist die Angst, dass sich nach den Landtagswahlen Anfang September die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat so ändern könnten, dass Gesetzesvorlagen zur Änderung des Waffenrechts schwerer durchzusetzen sein könnten als in der Vergangenheit.

Studie zu Gewaltkriminalität

In ihren Antworten auf unsere Protestbriefe hatte Mitglieder der CDU versichert, es werde keine Entscheidung geben, bevor nicht eine von der IMK in Auftrag gegebene Studie vorliegt. Die Studie sollte – so geht aus mehreren Antworten hervor – im letzten Quartal 2019 vorliegen.

 „Die Arbeitsgruppe soll eine Analyse von Straftaten mit Messern vornehmen und daraus eine Strategie zum Umgang mit Messern entwickeln. Weiterhin soll die Arbeitsgruppe Empfehlungen zur Einrichtung von Waffenverbotszonen erstellen und prüfen, ob und gegebenenfalls wie Waffenverbotszonen über die Regelungen des § 42 Absatz 5 WaffG hinaus unabhängig von Kriminalitätsschwerpunkten eingerichtet werden können.“

Stellungsnahme mehrerer CDU Abgeordneter

Angeblich wurde die Studie nun früher fertiggestellt (!) und soll den Innenministern heute bereits vorliegen. Veröffentlicht ist sie nach derzeitigem Wissen bisher nicht und auch die Quelle der Studie ist derzeit nicht bekannt.

Statt über eine Änderung des Waffengesetzes geht man nun den Weg über die Innenministerkonferenz, was in einer Änderung des Polizei- und Verwaltungsrechts der Bundesländer mündet. Treibende Kräfte für diesen Plan gibt es in der CDU einige und wieder einmal steht der saarländische Innenminister Klaus Bouillon in vorderster Front. Die SPD Riege um Boris Pistorius ist natürlich mit im Boot, aber auch Herbert Reul (CDU, NRW) und Hans-Joachim Grote (CDU) aus Schleswig-Holstein liebäugeln bekanntermaßen mit einem engen Netz von Waffenverbotszonen in Deutschland.

Gerichtsurteil soll offenbar ausgehebelt werden

Wie bekannt, hatte das Berliner Verwaltungsgericht mit einem Urteil von Januar 2019 eine großflächige Waffenverbotszone für rechtswidrig erklärt. Die Hauptaufgabe der Innen- und Justizministerien dürfte daher im Moment sein, Voraussetzungen zu schaffen, die weitere Gerichtsurteile gegen Waffenverbotszonen auch ohne Gesetzesänderung unmöglich machen. Dazu wird man einige der seinerzeit vom Gericht beanstandeten Punkte bearbeiten, dazu gehört beispielsweise eine klar definierte Liste der verbotenen Gegenstände.

Im Gerichtsurteil heißt es:

Ob Gegenstände dem Verbot unterliegen, muss unter diesen Umständen für den Bürger von vornherein – im vorliegenden Fall z.B. beim Betreten eines Bahnhofs – eindeutig ermittelbar sein.

Verwaltungsgericht Berlin, Auszug aus Beschluss vom 11.01.2019, Az. 1 L 363.18

Knife-Blog hatte am 11.01.2019 über dieses Urteil und dessen Nichtbeachtung durch die Polizei berichtet und war dafür aus Kreisen der Polizei und von einigen obrigkeitshörigen Sympathisanten kritisiert worden. Der Bericht wurde in mehreren Facebook-Gruppen gelöscht. Eine gute Woche später nahm jedoch die Tagespresse den Vorgang auf und veröffentlichte gleichlautende Berichte:

Weitere Entscheidungsgründe des Gerichts betreffen die Tatsache, dass das Mitführen eines Gegenstandes keine ausreichende Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt und sich aus dem Transport möglicherweise gefährlicher Gegenstände auch keine Hinweise auf eine Gewaltbereitschaft des Trägers ableiten lasse.

Beide Standpunkte müssten die Innenminister über Änderungen im Polizei- und Verwaltungsrecht (Ländersache) aushebeln, damit bei zukünftigen Einsprüchen gegen die in Waffenverbotszonen vorgenommenen Maßnahmen die Gerichte nicht wieder für die Bürger und gegen den Staat entscheiden.

Was kommen kann und was nicht

Die gute Nachricht zuerst: Die Verschärfung des §42a WaffG hinsichtlich der maximal erlaubten Klingenlänge von 12 cm auf 6 cm sowie das Verbot von „Springmessern“ bedarf einer Änderung des Waffengesetzes und kann von der Innenministerkonferenz nicht beschlossen werden. Zwei Hersteller haben nach Informationen von Knife-Blog bereits Fixed mit 6 cm Klingen in der Planung – sie werden sich noch ein wenig gedulden müssen.

Diese Änderung ist allerdings auch nicht notwendig, da in Waffenverbotszonen nach derzeitigem Kenntnisstand ohnehin JEDES Messer verboten sein wird.

Möglich ist hingegen, dass sich die Innenminister Gedanken um Ausnahmeregelungen für Handel, Handwerk und auch für „Personen mit berechtigtem Interesse“ machen werden. Zumindest hatte die CDU diese Position in zahlreichen Briefen verbindlich zugesagt. Die Ergebnisse der Innenministerkonferenz am 12.06.2019 werden zeigen, wie es um den Wahrheitsgehalt dieser Aussagen bestellt ist.

Ebenfalls unklar ist, welche Voraussetzungen zukünftig für die Einrichtung großflächiger Waffenverbotszonen vorliegen sollen. Hier steht zu vermuten, dass Entscheidungen zukünftig von den Innenministerien der Länder und nicht mehr von der Polizei gefällt werden. Auch diese scheinbar unmaßgebliche Änderung soll dazu führen, Gerichte in ihren Einspruchsmöglichkeiten zu beschränken.

Die bereits erwähnte Liste von Gegenständen, die nicht durch Waffenverbotszonen transportiert werden dürfen, wird höchstwahrscheinlich kommen. Klar ist, sie wird nur den Minimalanforderungen der Justiz entsprechen und so schwammig wie möglich formuliert sein.

CDU will großflächige Waffenverbotszonen

Während die CDU vor der Europawahl sichtlich bemüht war, die Themen Verschärfung des Waffengesetzes und Einrichtung von großflächigen Waffenverbotszonen kleinzureden, ergibt sich aus den letzten zwei Tagen ein anderes Bild.

Die letzten Schreiben aus Reihen von CDU und CSU beinhalten keine Statements und Fakten mehr, sondern verweisen in vier dürren Zeilen auf „zu hohe Arbeitsbelastung“.

Hier wird der Anschein erweckt, dass man sich heute nicht mehr auf die gleichen Aussagen wie vor der Wahl festlegen möchte.

Natürlich bin ich kein Hellseher und kann die Entscheidungen der IMK ebenso wenig vorhersehen wie eine Antwort auf die Frage, ob sich die vor der Wahl gegebenen Zusicherungen von CDU und CSU bestätigen werden.

Noch haben beide C-Parteien die Möglichkeit, alles richtig zu machen.

(Brief anklicken zum Vergrößern)

CDU Antwortschreiben

Haftstrafe für Messerkauf?

Während CDU und CSU augenscheinlich zurückrudern, geht einigen Parteimitgliedern der geistige Gaul durch.

Der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) will den Strafrechtsparagrafen 89a verschärfen. Danach soll schon der Erwerb eines Messers mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden können, wenn dies der Vorbereitung eines Anschlags dienen könnte. Da drängt sich die Frage auf, ob das Strafgesetz für Terroranschläge ein zu geringes Strafmaß vorsieht, wenn empfindliche Strafen nur über “Messerkäufe” realisiert werden können.

Schwäbische Post am 5.6.2019: Haftstrafe für Messerkauf? (Hinweis der Red.: Die Schwäbische Post hat ihren Artikel Mitte 2021 gelöscht.)

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Was können wir unternehmen?

Die Zeit ist knapp. Ursprünglich sprach vieles dafür, dass Beschlussfassungen zur Einrichtung von großflächigen Waffenverbotszonen erst nach der parlamentarischen Sommerpause erfolgen würden, aber nun stehen die GroKo-Partner auf dem Gaspedal, um möglichst schnell Fakten zu schaffen.

Dass die deutsche Politik Sachargumente nicht angemessen würdigt und stattdessen eine realitätsferne Verbotspolitik favorisiert, ist weder neu noch überraschend. Großbritannien steht trotz umfangreicher Waffenverbotszonen und jahrelangem Messer-Totalverbot am Rand einer gesellschaftlichen Katastrophe. Alle Verbote und Einschränkungen der Bürger blieben erfolglos, die Gewaltspirale dreht sich immer weiter. Ein neuer Ansatz hingegen zeigt erste Erfolge: Das Gewaltproblem lässt sich nur durch gesamtgesellschaftliche Anstrengungen und Verbesserung der sozialen Situation der Täter lösen; beides wurde auch von der Linkspartei in ihren Antworten gefordert.

Spiegel Online: Gewalt als Symptom einer kranken Gesellschaft

Gelernt haben die Entscheidungsträger der GroKo-Parteien offenbar weder aus den Wahlergebnissen der letzten Monate noch aus den Erfahrungen in Großbritannien. Sie scheinen fest entschlossen, die gleichen Fehler auch in Deutschland zu machen.

Doch die Politik reagiert auf öffentlichen Druck, wie die Klima Debatte gezeigt hat. Den Druck gilt es in den nächsten Tagen noch einmal kraftvoll zu entfalten. Nachfolgend findet ihr eine Liste der E-Mail-Adressen der Innenminister der Länder, die ein Knife-Blog Leser dankenswerterweise in einer Nachtschicht zusammengestellt hat.

Es geht nicht darum, sämtliche Hardliner zu bekehren, es geht nicht darum, aus Unvernünftigen Vernünftige zu machen. Es genügt, wenn wir es schaffen, bei einem Beteiligten Zweifel zu sähen. Das kann die Diskussion und vielleicht sogar einzelne Punkte der Entscheidung beeinflussen. Also Kopf zwischen die Schultern und die Flinte nicht vorschnell ins Korn werfen!

Für die Ansprache der Innenminister bleiben noch vier Werktage übrig. Argumente gegen die Einrichtung großflächiger Waffenverbotszonen lassen sich aus den bekannten Musterbriefen, dem offenen Brief von Knife-Blog und anderen Anschreiben als Textbausteine herausziehen. Der Aufwand für eine weitere Protestwelle ist also gering, kostet kein Geld und nur ein Minimum an Zeit.

Textbausteine für Protestbriefe

Einige Kernaussagen findet ihr hier und könnt sie ganz oder absatzweise mit „Copy&Paste“ übernehmen.

Als unbescholtener Bürger protestiere ich energisch gegen die Einrichtung großflächiger Waffenverbotszonen!

Weite Teile der deutschen Innenstädte, alle Bahnhöfe sowie das Umfeld der Bahnhöfe sollen zu großflächigen Waffenverbotszonen erklärt werden. Tatsächlich ist die Einrichtung von Waffenverbotszonen abseits von Kriminalitätsschwerpunkten nicht nur unsinnig, sondern auch im Hinblick auf die durch das Grundgesetz der Bundesrepublik verliehenen Rechte problematisch.

Bekämpft werden soll das Phänomen, dass Mitglieder bestimmter Bevölkerungsgruppen ihre Konfrontationen mit gefährlichen Gegenständen austragen.

Unser Rechtssystem stellt bereits heute ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung, um Gewalttäter wirkungsvoll zu sanktionieren. Dies geschieht allerdings nicht immer mit der notwendigen Konsequenz. Nicht selten werden Personen, die schwere Körperverletzungen begangen haben, nach Feststellung ihrer Personalien wieder in die Freiheit entlassen. Dadurch ist zu beobachten, dass die Steigerung bei Gewaltdelikten nicht durch eine insgesamt höhere Zahl von Tätern oder „den normalen Bürger“ erfolgen, sondern auf kleine Gruppen von Intensivtätern zurückgehen.

Waffenverbotszonen beeinträchtigen alle Menschen, hauptsächlich aber jene, die im Einklang mit unseren Gesetzen leben. Personen, die vorsätzlich schwere Straftaten begehen, werden sich hingegen von Waffenverbotszonen ebenso wenig abschrecken lassen wie von den Strafgesetzen.

Das hauptsächliche Charakteristikum einer Waffenverbotszone ist die Möglichkeit der Polizei, jeden Bürger ohne Anlass einer Gepäck- und Taschenkontrolle nebst Leibesvisitation einschließlich Inspektion der Körperöffnungen unterziehen zu können.

Anlasslose Kontrollen stehen nicht im Einklang mit dem Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung. Zwar ist im deutschen Rechtssystem die Unschuldsvermutung nicht explizit niedergelegt, sie ergibt sich jedoch nach einhelliger Auffassung als zwingende Folge des Rechtsstaatsprinzips nach Art. 20 GG. Die Unschuldsvermutung ergibt sich auch aus Artikel 6 Absatz 2 der europäischen Menschenrechtskonvention.

Aus guten Gründen und aus den Erfahrungen der deutschen Geschichte haben die Gründungsväter der Bundesrepublik hohe Hürden gegen anlasslose Personenkontrollen errichtet.

Diese Hürden sollen nun durch die Einführung großflächiger Waffenverbotszonen eingerissen werden, indem alle Bürger unter Generalverdacht gestellt werden und ihre Unschuld erst nach erfolgter Durchsuchung und einer Leibesvisitation angenommen wird.

Jeder Bürger vom Säugling bis zum Greis, jedes Kraftfahrzeug, jeder Kinderwagen, jeder Schulranzen, jede Handtasche und jede Einkaufstüte soll – in einer Waffenverbotszone – von der Polizei an Ort und Stelle durchsucht werden dürfen.

Zahlreiche großflächige Waffenverbotszonen werden dazu führen, dass Handwerker, Lehrer, Wanderer, Dozenten, Angler, Jäger oder Sportschützen sich strafbar machen, wenn sie Werkzeuge, Messer, Laserpointer oder rechtmäßig besessene Schusswaffen im öffentlichen Raum transportieren. Viele Mitglieder der genannten Gruppen wären zukünftig von der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel weitgehend ausgeschlossen und müssten, wenn sie die genannten Gegenstände in einem Fahrzeug transportieren, alle Waffenverbotszonen umfahren. Diese Einschränkungen sind weder angemessen noch zielführend.

Durch die Einrichtung großflächiger Waffenverbotszonen würde eine komplizierte und widersinnige Rechtslage entstehen. Jäger und Sportschützen werden turnusmäßig einer behördlichen Sicherheitsüberprüfung unterzogen, bevor ihnen die Erlaubnis zum Besitz oder Führen von Schusswaffen und Messern (z. B. Faustmesser) genehmigt wird. Inhaber eines kleinen Waffenscheins werden einer behördlichen Sicherheitsüberprüfung unterzogen, bevor Ihnen das Führen von Reizstoffsprühgeräten, Schreckschuss-, Gas- oder Signalpistolen gestattet wird. Mitgliedern der vorgenannten Gruppen ist es jedoch verboten, Waffenverbotszonen zu betreten, wenn sie die rechtmäßig besessenen Gegenstände mitführen.

Im Gegensatz zum öffentlichen Raum sollen in Waffenverbotszonen weder das „berechtigte Interesse“ nach §42a WaffG, Abs. 2, Satz 3 noch die Ausnahme beim Transport in einem gesicherten Behältnis nach §42a WaffG Abs. 2, Satz 2 gelten.

Der Gesetzgeber stellt die Sinnhaftigkeit behördlicher Sicherheitsüberprüfungen somit selbst in Frage, da die Inhaber von Waffenscheinen, kleinen Waffenscheinen und Waffenbesitzkarten von den Beschränkungen in Waffenverbotszonen nicht ausgenommen werden. Warum gilt die behördlich 
festgestellte persönliche Zuverlässigkeit eines Bürgers im öffentlichen Raum, aber nicht in einer Waffenverbotszone? Ebenso unverständlich ist, dass ein Jäger oder Sportschütze zwar Schusswaffen legal besitzen und durch den öffentlichen Raum transportieren darf, wegen eines gleichzeitig mitgeführten Messers aber eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen soll.

Zusätzlich wären viele weitere Berufs- und Personengruppen betroffen. Handwerker und Service- Techniker führen Schraubendreher, Zangen oder Multifunktionswerkzeuge mit. Köche und Metzger transportieren häufig Messer, Geschäftsleute und Lehrpersonal benötigen Laserpointer, 
Wanderer ein Brotzeitmesser und Angler ein geeignetes Filetiermesser. Alle sollen eine Waffenverbotszone nicht mehr durchqueren dürfen und wären vom öffentlichen Nahverkehr genauso ausgeschlossen wie von den Fernverbindungen der Deutschen Bahn.

Auch eine Mutter, die im Umfeld einer Schule oder einer Tagesstätte ein Taschenmesser mitführt, um einen Apfel zerteilen zu können, soll per Gesetzesverschärfung zur Straftäterin werden.

Waffenverbotszonen schaffen weitere aberwitzige Situationen und erzeugen nicht auflösbare Widersprüche in der Rechtsanwendung. Bürger dürfen zwar Küchenmesser, Bestecke, Haushaltsscheren oder Gartengeräte kaufen, werden aber zu Straftätern, wenn sie ihre Einkäufe nach Hause transportieren. Die Idee, die Rechtmäßigkeit des Transports an die Vorlage eines Kassenbons zu koppeln, wird sich als Bumerang erweisen.

Der gewitzte Straftäter wird ein Küchenmesser erwerben und es samt Kassenbon täglich in der Waffenverbotszone mitführen. Bei einer Kontrolle wird er erklären, er bringe es zwecks Reklamation oder zum Schleifen zurück. Um sich nicht vorführen zu lassen, muss die Polizei das Messer trotz Kassenbon sicherstellen. Die rechtschaffenen Kunden werden mit Verunsicherung reagieren und die Umsätze werden sich vom deutschen Einzelhandel in Richtung Amazon verlagern.

Die Auswirkungen flächendeckender Waffenverbotszonen in Innenstadtbereichen werden Handel und Wirtschaft noch stärker spüren, als im Schritt abgetastete Bürgerinnen und Bürger. In oder neben einer Waffenverbotszone gelegene Haushaltswarengeschäfte, Warenhäuser und Baumärkte müssten ihre Sortimente spürbar verkleinern und Spezialgeschäfte für hochwertige Küchenutensilien müssten schließen. Handwerkern, Messermachern und Betrieben im Bereich Schleiftechnik drohen an Berufsverbote grenzende Einschränkungen.

Durch die Einrichtung flächendeckender Waffenverbotszonen werden unbescholtene Bürger so stark in ihrem Alltag und ihren Rechten eingeschränkt, dass das Verwaltungsgericht Berlin der Klage (Widerspruch) eines S-Bahn Nutzers gegen die Einrichtung von nicht ausreichend begründeten Waffenverbotszonen stattgegeben und das Verbot suspendiert hat. Anstatt diesen Gerichtsentscheid zu respektieren und gemeinsam mit Polizei und Justiz geeignete Lösungen zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität zu erarbeiten, sollen nun der Entscheidung zugrunde liegende Rechtsnormen geändert werden.

Letztlich hilft die Deklaration einer Waffenverbotszone allein genommen nichts. Um das Verbot durchzusetzen, ist permanente, hohe Polizeipräsenz unabdingbar. Wenn die Beamten allerdings ohnehin vor Ort sind, warum müssen sie dann die Hosentaschen gesetzestreuer Bürger kontrollieren, anstatt ihre Dienstzeit für die Eindämmung der problemursächlichen Kriminalität aufzuwenden?

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Die Adressen der Innenminister der Länder

Thomas Strobl | CDU
Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration des Landes Baden-Württemberg
Willy-Brandt-Straße 41 70173 Stuttgart 
Email: poststelle@im.bwl.de

Joachim Herrmann | CSU
Staatsminister des Innern, für Sport und Integration
Büro Erlangen Ludwig-Erhard-Str. 9a91052 Erlangen
Email: joachim.herrmann@csu-bayern.de

Andreas Geisel | SPD
Senator für Inneres und Sport des Landes Berlin
Klosterstraße 47 10179 Berlin
Email: poststelle@seninnds.berlin.de

Karl-Heinz Schröter | SPD
Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Henning-von-Tresckow-Straße 9-13 14467 Potsdam
Email: poststelle@mik.brandenburg.de

Ulrich Mäurer | SPD
Senator für Inneres der Freien Hansestadt Bremen
Contrescarpe 22-24 28203 Bremen
Email: office@inneres.bremen.de

Andy Grote | SPD
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Johanniswall 4 20095 Hamburg
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Email: poststelle@hmdis.hessen.de

Lorenz Caffier | CDU
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Alexandrinenstraße 1 19055 Schwerin
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Boris Pistorius | SPD
Niedersächsischer Minister für Inneres und Sport
Lavesallee 6 30169 Hannover
Email: poststelle@mi.niedersachsen.de

Herbert Reul | CDU
Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Friedrichstr 62-80 40217 Düsseldorf
Email: poststelle@mik.nrw.de

Roger Lewentz | SPD
Minister des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Schillerplatz 3-5 55116 Mainz
Email: poststelle@mdi.rlp.de

Klaus Bouillon | CDU
Minister für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes
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Email: poststelle@innen.saarland.de

Prof. Dr. Roland Wöller | CDU
Sächsischer Staatsminister des Innern
Wilhelm-Buck-Straße 2-4 01097 Dresden
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Holger Stahlknecht | CDU
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Halberstädter Straße 2 39112 Magdeburg
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Hans-Joachim Grote | CDU
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Düsternbrooker Weg 92 24105 Kiel
poststelle@im.landsh.de

Georg Maier | SPD
Thüringer Minister für Inneres und Kommunales
Steigerstraße 24 99096 Erfurt
Email: poststelle@tmik.thueringen.de

Chronologie zur Verschärfung des Waffengesetzes für Messer

Alle Artikel, die sich mit der von Bund und Ländern geplanten Verschärfung des Waffengesetzes für Messer befassen, in chronologischer Reihenfolge.

13.12.2019 – Neues Waffengesetz für Messer verabschiedet
04.11.2019 – Zwischenstand Verschärfung Waffengesetz für Messer
27.06.2019 – Protest gegen Waffenverbotszonen
14.06.2019 – Beschluss der 210. Innenministerkonferenz
05.06.2019 – CDU will großflächige Waffenverbotszonen durchsetzen
04.06.2019 – Verschärfung des Waffengesetzes gescheitert – vorerst …
24.05.2019 – Der Protest geht weiter!
23.05.2019 – Unser Protest – Reaktionen der Parteien
18.05.2019 – Endspurt gegen die Waffengesetzänderung
14.05.2019 – Widerstand!
09.05.2019 – Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Waffenrechts für Messer
19.04.2019 – Musterbrief gegen Verschärfung des Waffenrechts
17.04.2019 – Meinungsverbotszone Facebook
04.04.2019 – Neues Waffengesetz in Vorbereitung
19.01.2019 – Berliner Gericht kippt Waffenverbotszonen
16.03.2018 – Mit geballter Faust: SPD fordert Kriminalstatistik für Messer