Für Schnäppchenjäger lohnt sich in diesen Tagen ein Blick in die Verkaufsbörsen auf sozialen Medien; erste Panikverkäufe ganzer Sammlungen drücken das Preisniveau. Glaubt man den Abo-Jägern auf YouTube, steht das Ende aller Messer kurz bevor. Doch ist der richtige Zeitpunkt gekommen, seine Outdoor-Messer zu verkaufen, weil sie in Kürze als „Kampfmesser“ verboten werden? Knife-Blog meint „Nein“. Statt Waffengesetz mit „Doppel-Wumms“ kursiert bis jetzt nur ein laienhaft vorgetragener Aufguss einer Gesetzesinitiative, der bereits vor fünf Jahren im Bundesrat durchgefallen ist. Der Rest ist Panikmache.
Inhalt und Übersicht
Veröffentlicht: 29.06.2024
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Die einen verkaufen ihre Messer, andere verschicken Protestschreiben. Protestschreiben an Politiker und Mandatsträger, die sich Anfang Juli in zweimonatige Parlamentsferien verabschieden und die bis dahin noch eine ganze Sitzungswoche im Bundestag vor sich haben. Dafür müssen Berge von Dokumenten und Änderungsvorschlägen gelesen werden, die sich mit aktuellen Beratungen und Gesetzesvorlagen befassen. Allgemeinen Protestschreiben gegen eine Gesetzesänderung, die bisher nicht einmal als Entwurf vorliegt, wird kein Abgeordneter kurz vor dem Urlaub viel Aufmerksamkeit schenken.
Selbst wenn einige Briefe die Parlamentsferien in Waschkörben überleben, dürfte ihr Inhalt bis Mitte September veraltet und gegenstandslos sein. Sollte das BMI im September einen Gesetzentwurf vorlegen, ist abzuwarten, ob sich darin noch dieselben Forderungen befinden, gegen die man zurzeit vorauseilend protestieren könnte. Auf jeden Fall werden Profis aus dem BMI mit Unterstützung des BKA diesen Gesetzentwurf formulieren. Begriffe aus der Laiensprache wie „Kampfmesser“ werden sich darin nicht finden oder zumindest rechtssicher definiert sein.
Das Getöse um den Begriff „Kampfmesser“ auf den sozialen Medien ist pure Emotionshascherei, denn ein Verbot von „Kampfmessern“ braucht es überhaupt nicht, um uns und der deutschen Messerindustrie den Garaus zu machen. Anstatt sich in Definitionseskapaden zu verlieren, braucht man nur die erlaubte Klingenlänge zu reduzieren, womit alle Bauformen von Messern, vom Gentleman Folder bis zum Survival-Messer betroffen wären. Genau diesen Weg möchte die SPD mit ihrer Gesetzesinitiative gehen.
Neues Waffengesetz 2024 ohne Mehrheit
Im letzten Artikel hat Knife-Blog bereits umrissen, wie aus einer Bundesratsinitiative eine Gesetzesänderung werden kann. Betrachtet man Ablauf und Zeitrahmen eines solchen Vorhabens einmal genauer, wird sofort klar, dass das Messertotalverbot der SPD als Ampel-Projekt nach derzeitigem Stand nicht mehrheitsfähig wäre.
Bevor es in die Details geht, ein kurzer Blick auf den technischen Ablauf eines Gesetzgebungsverfahrens:
- Einbringung im Bundesrat: Der Gesetzesvorschlag wird im Bundesrat eingebracht und in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
- Beratung im Bundesrat: Die Ausschüsse beraten den Vorschlag und geben Empfehlungen ab. Der Bundesrat entscheidet über den Gesetzentwurf und leitet ihn an den Bundestag weiter.
- Beratung im Bundestag: Der Bundestag durchläuft in der Regel drei Lesungen:
- Erste Lesung: Einführung und Überweisung an die zuständigen Ausschüsse.
- Ausschussberatungen: Detaillierte Beratung und ggf. Änderungen.
- Zweite Lesung: Diskussion des Ausschussberichts und Abstimmung.
- Dritte Lesung: Endabstimmung über den Gesetzentwurf.
- Rücküberweisung an den Bundesrat: Nach der Verabschiedung durch den Bundestag wird das Gesetz erneut dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt.
- Unterzeichnung und Verkündung: Nach der Zustimmung durch den Bundesrat wird das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet.
Um die Dauer des Verfahrens zu berechnen, muss die KI ran. Wir haben ChatGPT-4 das Verfahren analysieren und berechnen lassen, in welchem Zeitraum das Gesetzgebungsverfahren bei der Endabstimmung im Bundestag ankommen könnte.
Die KI meint: „Realistisch betrachtet und unter Berücksichtigung der Parlamentsferien sowie der üblichen Dauer der einzelnen Schritte dauert der Gesetzgebungsprozess somit etwa 6 bis 7 Monate. Ein Gesetzesvorschlag, der Anfang September 2024 eingebracht wird, könnte realistischerweise bis März 2025 verabschiedet sein, vorausgesetzt, es gibt keine größeren Komplikationen, Einsprüche oder anderweitige Verzögerungen.“
Die detaillierte Antwort von ChatGPT findet ihr hier.
Gesetzgebungsverfahren mit Einbringung im September 2024
- Einbringung im Bundesrat: Anfang September 2024
- Erste Beratung im Bundesrat: Der Gesetzesvorschlag wird in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Dies dauert in der Regel etwa einen Monat.
- Zeitraum: September 2024
- Ausschussberatungen im Bundesrat: Die Ausschüsse beraten den Vorschlag und geben Empfehlungen ab. Das dauert in der Regel 4-6 Wochen.
- Zeitraum: September bis Mitte Oktober 2024
- Entscheidung des Bundesrates: Der Bundesrat entscheidet über den Gesetzentwurf und leitet ihn an den Bundestag weiter.
- Zeitraum: Ende Oktober 2024
- Einbringung im Bundestag: Der Gesetzentwurf wird im Bundestag eingebracht und in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
- Zeitraum: Anfang November 2024 (nach den Herbstferien)
- Ausschussberatungen im Bundestag: Die Ausschüsse beraten den Vorschlag detailliert, was 6-8 Wochen in Anspruch nimmt.
- Zeitraum: November bis Mitte Dezember 2024
- Erste Lesung im Bundestag: Diskussion des Ausschussberichts und erste Lesung im Plenum.
- Zeitraum: Mitte Dezember 2024
- Weihnachtsferien: Ende Dezember 2024 bis Anfang Januar 2025 – keine Sitzungen.
- Zweite und dritte Lesung im Bundestag: Nach den Weihnachtsferien werden die zweite und dritte Lesung sowie die endgültige Abstimmung durchgeführt.
- Zeitraum: Januar 2025
- Rücküberweisung an den Bundesrat: Nach der Verabschiedung durch den Bundestag wird das Gesetz erneut dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt.
- Zeitraum: Februar 2025
- Zustimmung des Bundesrates und Unterzeichnung: Der Bundesrat gibt seine Zustimmung, und das Gesetz wird vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet.
- Zeitraum: Februar bis März 2025
Berechnung und Text: ChatGPT-4
Ein Termin Anfang September wäre überaus sportlich, denn dann müsste nicht nur das BMI, sondern auch die fachberatenden Institutionen (Justiz, BKA, etc.) die Sommerferien ganz oder teilweise durcharbeiten. Zusatz- und Mehrarbeit fällt aufgrund der Veränderungen im Asylrecht ohnehin schon reichlich an. Ob trotz dieser Belastungen genügend Zeit und Manpower zur Überarbeitung des seit über einem Jahr halb fertig auf Eis liegenden Waffengesetz übrig bleibt, ist fraglich.
Wenn die Politik den Weg der Novellierung des Waffengesetzes geht, haben wir ausreichend Zeit, unseren Widerstand schlagkräftig zu organisieren.
Doch die angestrebte Verschärfung des Waffengesetzes ist für die Verbotspolitiker steinig, denn bisher hat die FDP klipp-und-klar den Standpunkt vertreten, dass Messerverbote kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltkriminalität sind. Die FDP müsste also eine Kehrtwende auf dem Absatz vollführen, damit das Projekt innerhalb der Ampel mehrheitsfähig wird. Das kann passieren, ist derzeit aber eher unwahrscheinlich.
Dass Friedrich Merz eine Bundesratsinitiative der SPD von seiner Partei durchwinken lässt, ist ebenfalls möglich, aber noch unwahrscheinlicher als ein Umfallen der FDP. Ausgeschlossen scheint hingegen, dass AfD oder Linkspartei den SPD-Verbotsvorstoß unterstützen könnten. Die Mehrheit im Bundestag ist auf jeden Fall wackelig.
Ampel ab September ohne Mehrheit im Bundesrat
Zum Sommermärchen könnte die Waffengesetzverschärfung durch die Wahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg im September 2024 werden. Zurzeit sind SPD und Grüne in allen drei Bundesländern durch Koalitionsverträge regierungsbeteiligt und könnten aktuell der Gesetzesinitiative zustimmen oder zumindest deren Ablehnung verhindern. Legt man die letzten Umfrageergebnisse zu den Landtagswahlen in diesen drei Bundesländern zugrunde, könnten SPD und Grüne in Sachsen und Thüringen an der 5-Prozent-Hürde scheitern oder als bedeutungslose Kleinparteien auf der Oppositionsbank landen.
Wenn SPD und Grüne im Herbst abgewählt werden und aus den Regierungen in Thüringen und Sachsen ausscheiden, können die beiden Verbotsparteien höchstens noch 22 Stimmen im Bundesrat kontrollieren. Die Mehrheit liegt bei 35 (von 69) Stimmen. Da AfD, FDP und wohl auch das BSW einen Gesetzentwurf der SPD zur Verschärfung des Waffengesetzes nach bisherigem Vernehmen kritisch betrachten, würde die Novellierung des Waffengesetzes im neu zusammengesetzten Bundesrat scheitern. Nur wenn die CDU die Novellierung des Waffengesetzes unterstützt, könnte es zu einer Mehrheit kommen. Könnte deshalb, weil nicht klar ist, wie Bundesländer abstimmen werden, in denen sich die CDU in einer Koalition befindet.
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Waffengesetzverschärfung per Kabinettsbeschluss?
In Deutschland kann die Bundesregierung per Kabinettsbeschluss eine Vielzahl von Maßnahmen und politischen Richtungsentscheidungen treffen. Dazu gehören Gesetzesentwürfe und Gesetzesinitiativen, die die Bundesregierung beschließen und in den Bundestag einbringen kann. Der Kabinettsbeschluss hat KEINE Gesetzeskraft, sondern signalisiert nur, dass die gesamte Regierung hinter dem Entwurf steht.
Ob ein Gesetzentwurf über den Bundesrat oder per Kabinettsbeschluss eingebracht wird, ändert am technischen Ablauf eines Gesetzgebungsverfahrens nichts (s. o.).
Theoretisch könnte das Kabinett eine Verordnung unter Umgehung des Bundestages erlassen. Kennt man aus den Coronajahren. Eine solche Verordnung wäre kurzfristig wirksam und schon aus Zeitgründen gäbe es keine Protest- oder Einspruchsmöglichkeit für Betroffene, Wirtschaft oder Verbände. Per Verordnung zu regieren, ist im Waffenrecht unüblich und wäre kaum nachvollziehbar zu begründen. Anwälte würden die Verordnung unverzüglich attackieren und Gerichte könnten sie früher oder später einkassieren.
Kritische Beschlüsse am Ende langer Sitzungstage gab es vor allem unter Angela Merkel. So debattierte und beschloss der Bundestag den Einsatz der Bundeswehr gegen den IS in Syrien am 04.12.2015 nach einer elfstündigen Debatte gegen 23:15 Uhr. Ähnlich lief es bei der Abstimmung zur Verschärfung der Mietpreisbremse im selben Jahr. Die Ampel könnte sich die Ermüdungs- und Überrumpelungstaktik bei Merkel abgucken.
Die Verordnung nach Kabinettsbeschluss und ein „Ermüdungsbeschluss“ am Ende eines langen Sitzungstages sind die beiden gefährlichen Varianten für alle Messerfans. Einsprüche wären nicht möglich und den Inhalt der Beschlüsse erführe man erst am nächsten Tag aus der Zeitung. Klappt aber auch nur, wenn die FDP umfällt und ihre bisherige Grundposition aufgibt. Nach dem 5. Juli sind Parlamentsferien; bis Anfang September 2024 kommt der Bundestag nicht mehr zusammen oder anders gesagt: Ab dem 6. Juli ist die Gefahr erst einmal gebannt.
Das Schicksal in die eigenen Hände nehmen
Protestschreiben sind eine prima Idee – wenn sie zum richtigen Zeitpunkt verschickt werden. Der ist gekommen, wenn die Regierung einen Gesetzentwurf vorstellt. Es macht schlicht keinen Sinn, in der Sommerpause die Ressourcen zu verschwenden, die im Herbst vielleicht noch dringend gebraucht werden.
Die zwei Sommermonate der Parlamentspause sind ein Geschenk, das wir in der Messerszene nutzen sollten. Zuerst könnte man darüber nachdenken, ob wir Messerleute bei den bisher involvierten Verbänden der Büchsenmacher (Schusswaffenindustrie) oder beim IVSH gut aufgehoben sind. Der eine Verband hat seine Kernkompetenz auf anderem Gebiet, der andere vertritt – provokativ formuliert – die Besteckindustrie und eine Handvoll Scherenschleifer. Es wäre an der Zeit, die Kräfte zu bündeln. Vielleicht finden sich ein paar junge, motivierte Messerfans zusammen und starten ein Projekt zunächst auf nationaler Ebene, das sich später auch auf die europäische Ebene ausweiten lässt.
Es gibt viel Qualität und Kompetenz in der deutschen Messerszene, die es dabei an einen Tisch zu bringen gilt. Ein gemeinsames Grundsatzpapier der Deutschen Messermacher Gilde, des Klingenmuseums in Solingen, der Messermedien und neben Böker als größtem Hersteller sollten auch die mittelständischen Hersteller und Online-Händler vertreten sein. Die Frage ist dabei nicht, ob VDB und IVSH einen schlechten Job machen oder nur ihre Mitgliederzahlen nach oben treiben wollen. Qualität und Engagement beider Verbände in Sachen Messer kann niemand seriös einschätzen, da beide Verbände auf „Geheimdiplomatie“ setzen und ihre Abschottung gegenüber der Messerszene durch ausbleibende Kommunikation und maximale Intransparenz manifestieren.
Vielleicht sollten Messermacher, Messerhändler und wir „Messerfuzzies“ die Vertretung unserer Interessen zukünftig in die eigene Hand nehmen. Demokratie muss von unten kommen, wir müssen unsere Rechte selbst vertreten anstatt darauf zu warten, dass andere für uns die Kohlen aus dem Feuer holen! Ist euch mal aufgefallen, dass viele der Aktiven in Foren, Gruppen und Medien bereits jenseits der Sechzig sind? Das gilt für den unermüdlichen Micha im Tactical-Forum ebenso wie für Messer Magazin, Knife-Blog und viele, viele andere. Der unvermeidbare Generationenwechsel wird eine längere Übergangszeit benötigen, also kommt endlich in die Puschen!
Was wir hingegen lassen sollten, sind Beleidigungen und Kommentare am Rand der Strafbarkeit. Was in den letzten fünf Tagen von ein paar Vollpfosten auf sozialen Medien gepostet wurde, ist Munition für unsere Gegner und Gift für unsere Sache. Wer das Grundgesetz in Frage stellt, das deutsche Parlament mit Diktaturen in China oder Nordkorea gleichsetzt oder gar zum „abstechen“ von Politikern aufruft, hat in unserer Gemeinschaft keinen Platz.
Am Ende werden es genau diese emotional überhitzten Statements mit Strafrechtsbezug sein, die uns die Politik um die Ohren haut, wenn sie ein neues Waffenrecht begründen will. Daher ist wichtig und unerlässlich, dass sich die echten Messerfans von Spinnern aller Couleur klar abgrenzen.
Die Chance, dass der SPD-Vorstoß zur Verschärfung des Waffenrechts für Messer scheitert, ist hoch, sofern nicht die CDU den Verbotsgenossen in letzter Minute beispringt. Sommermärchen oder nicht, der nächste Anlauf zu Messerverboten kommt garantiert. Spätestens von der nächsten Regierung.
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Links zum weiterlesen
- Knife-Blog Rubrik: Waffenrecht für Messer in Deutschland