Reaktiionen der Parteien
pixabay:olivermonschau

Unser Protest – Reaktionen der Parteien

Wie werden die Reaktionen der Parteien auf den tausendfach formulierten Protest aussehen? Unzählige Protestbriefe und E-Mails wurden in den letzten Wochen nach Berlin geschickt. Dorthin, wo zwischen Reichstagsgebäude und Spreebogen, zwischen Kanzleramt und Parteizentralen die politischen Entscheidungen fallen. Die schlechte Nachricht: Nur wenige Politiker haben geantwortet. Die gute Nachricht: Fast alle Antworten waren qualifiziert, ausführlich und zeigen kaum Hinweise auf Textbausteine. Eine repräsentative Auswahl der Antworten hat Knife-Blog zusammengestellt.

In den nächsten Tagen werden wir in Sachen Waffenverbotszonen und Messer etwas vom Fachausschuss des Bundesrates hören. Möglicherweise wird der Antrag von Niedersachsen und Bremen mit den Stimmen der Großkoalitionäre durchgewunken, möglicherweise wird er aber auch an den Fachausschuss zur Überarbeitung zurücküberwiesen.

Hinter der höflichen Formulierung „zurücküberwiesen“ verbirgt sich eine harsche Ablehnung, denn nur unsinnige oder schlecht vorbereitete Anträge gehen diesen Weg. Das wäre nicht nur eine schallende Ohrfeige für Boris Pistorius, sondern auch eine Klatsche für die SPD insgesamt.

Eines war vom ersten Tag an klar: Die Entscheidungen über die Verschärfung des Waffengesetzes werden in Berlin und nicht in der Provinz fallen. Viele Aktivisten haben daher die Abgeordneten des Bundestages, die Parteizentralen, die Generalsekretäre und die Bundesminister angeschrieben. Eine Händlerin hat sogar zwei Nachtschichten eingelegt und alle 709 Abgeordneten des Bundestages angeschrieben. Egal wie der Fachausschuss im Bundesrat entscheidet, die Änderung des Waffengesetzes wird der Bundestag beschließen oder ablehnen.

Daher habe ich Antworten von Bundestagsabgeordneten den Vorzug vor Antworten von Landes- oder Kommunalpolitikern gegeben.

Drei Antworten stammen von den Abgeordneten selbst, erkennbar am eingeblendeten Porträt. Die Antworten der FDP und der Linken stammen von Referenten oder Mitarbeitern, die Antwort von Bündnis 90/Die Grünen ist eine Stellungnahme der Bundestagsfraktion.

Von allen Parteien liegt mehr als eine Antwort vor. Unterschiedliche Positionen innerhalb einer Partei lassen sich nicht feststellen. Es ist offensichtlich, dass die Inhalte sorgsam abgestimmt sind. Daher genügt auch eine Antwort pro Partei, um die Eckpfeiler der jeweiligen Position zu erkennen. Ob eine Partei am Tag X dann allerdings auch so abstimmt, wie die hier vorliegende Antwort suggeriert, ist eine Frage, die niemand beantworten kann.

Die Verlierer der Protestbriefaktion stehen jetzt schon fest. Es sind jene Messerfans, die auf unsere Aufrufe zur Protestaktion mit Kommentaren nach dem Muster “Das bringt doch sowieso alles nichts” oder “Die hören uns doch eh nicht zu” reagiert haben und untätig blieben. Die abgestimmten Antworten zeigen eindeutig, dass sich Parteigremien und Fraktionen mit unseren Anfragen beschäftigt haben. Unsere Argumente haben die Adressaten erreicht. Wir wurden gehört, wir wurden wahrgenommen!

Das heißt natürlich nicht, dass nun vollautomatisch alles nach unseren Wünschen läuft, aber wir haben es immerhin zum ersten Mal geschafft, innerhalb der Messerszene einen wirksamen Protest gegen eine geplante Verschärfung des Waffengesetzes zu organisieren. Und wir haben Wahlempfehlungen bekommen. Da ist doch auch etwas, oder?

Die Reihenfolge der die Stellungnahmen ist wertungsfrei und sagt nichts über die Qualität ihres Inhalts oder den Standpunkt, sondern entspricht dem Ergebnis der Parteien bei der Bundestagswahl 2017.

Reaktionen der Parteien: CDU

Vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 21. Mai, in der Sie Bedenken im Hinblick auf den Vorstoß des Innenministers von Niedersachen, Boris Pistorius, über neue Verbote bezüglich des Mitführens von Messern in der Öffentlichkeit äußern. Sie sprechen damit eine Initiative eines Landesministers der SPD an, für die ich nur bedingt der richtige Ansprechpartner bin.

Stephan Albani

Grundsätzlich ist natürlich zu begrüßen, dass sich der für die Kriminalitätsbekämpfung in seinem Land zuständige Innenminister der SPD nun endlich des Themas Messerkriminalität annimmt.

Ich stehe zudem Regelungen, die einen echten Sicherheitsgewinn für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes bringen, offen gegenüber. Wir werden uns diese Vorschläge daher sehr genau anschauen. Dieser Vorstoß kann und darf Herr Pistorius aber nicht als Entschuldigung für mangelndes Handeln dienen. Denn Fakt ist, dass das geltende Waffenrecht es den jeweiligen Landesregierungen bereits heute erlaubt, per Rechtsverordnung Waffenverbotszonen einzurichten. Wenn es in Niedersachsen etwa solche Brennpunkte gibt, sollte Herr Pistorius bereits schon jetzt handeln.

Mich beschäftigt allerdings eher die Frage, ob die aktuelle Strafdrohung bei Messerdelikten in Höhe von sechs Monaten Mindestfreiheitsstrafe ausreicht. Messer sind leicht zu besorgen, einfach zu transportieren und können je nach Verwendungszweck sehr gefährlich sein. Meines Erachtens sollten wir daher zuvorderst eine Strafverschärfung für Messerdelikte prüfen.

Zudem bin ich der Auffassung, dass eine hohe Präsenz von Polizeibeamten in der Öffentlichkeit für einen effektiven Schutz unserer Bevölkerung unverzichtbar ist. Aber auch hier gilt: es sind zuallererst die Länder und Landesinnenminister die hierfür zuständig sind. Der Bund selbst ist ausschließlich für die Bundespolizei verantwortlich, die wiederum nur in bestimmten Bereichen zuständig ist, wie etwa Bahnhöfen oder im Grenzbereich. Im Hinblick auf die Bundespolizei haben wir ohnehin in den letzten Jahren einen beispiellosen Aufbau beschlossen und begonnen diesen so rasch wie möglich umzusetzen.

Wie Sie richtig anführen, kann ein Messer zwar durchaus ein nützliches Werkzeug sein. Aus diesem Grund ist es auch gestattet, bestimmte Messer bei sich zu führen, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn das Führen der Messer im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege oder dem Sport erfolgt oder einem anderen allgemein anerkannten Zweck dient.

Jedoch kann grundsätzlich jedem Messer auch eine gewisse objektive Gefährlichkeit zugeschrieben werden. Ein mitgeführtes Messer kann in einer aufgeheizten Situation dazu führen, dass es auch eingesetzt wird. Bei einem solchen Einsatz kann es als Waffe eine Gefahr für Dritte darstellen, welche dadurch lebensgefährliche Verletzungen erleiden können.

Sinn und Zweck des Waffengesetzes ist es daher gerade, die mit einem solchen Waffenbesitz verbundenen Sicherheitsrisiken gering zu halten, um Schäden an höchsten Rechtsgütern, wie Leib und Leben, zu verhindern. Es muss somit zu einer Abwägung zwischen den Interessen eines Privaten an dem Mitführen seines Messers und dem öffentlichen Interesse an Freiheit und Sicherheit kommen.

Aufgrund jüngster Presseberichterstattungen ist dabei der meiner Auffassung nach zutreffende Eindruck entstanden, dass es zu einer Zunahme von Delikten gekommen ist, die unter Verwendung eines Messers begangen wurden. Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag sind solche Entwicklungen höchst alarmierend und bedürfen eines energischen Gegensteuerns. Um ein genaues Lagebild zu erhalten, hat die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (Innenministerkonferenz, IMK) beschlossen, hierzu eine detaillierte Statistik zu erstellen, um dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Diese Statistik liegt leider bisher noch nicht vor.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen deshalb noch nicht abschließend mitteilen, ob weitere, insbesondere gesetzgeberische Maßnahmen im Hinblick auf diese Problematik nötig sein werden. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag natürlich auch die Interessen der legitimen Besitzer von Messern im Blick haben und uns bewusst sind, dass etwaige Änderungen zu keiner unverhältnismäßigen Einschränkung des Besitzes und des Gebrauchs von Messern führen sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Albani MdB
Ihr Abgeordneter für den Bundestagswahlkreis Oldenburg-Ammerland

Bundestagsbüro Berlin
Wilhelmstr. 65
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Reaktionen der Parteien: SPD

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich freue mich, dass Sie die SPD bislang unterstützt haben und hoffe, Sie darin bekräftigen zu können, dies auch weiterhin zu tun.

Fritz Felgentreu

Die SPD fordert kein vollständiges Führverbot von Messern jeglicher Art und auch keine Errichtung ausgedehnter Waffenverbotszonen. Die Bundesländer Niedersachsen und Bremen haben unter Führung von Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) gemeinsam eine Initiative in den Bundesrat eingebracht. Mithilfe der Bundesratsinitiative soll das Mitführen bestimmter Messerarten wie Springmesser stärker eingeschränkt werden, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen.

Seit Anfang Mai liegt dem Bundesrat der Antrag auf die Änderung des Waffengesetzes vor. Das Ziel der Initiative ist die Eindämmung des Mitführens von Waffen und Messern in der Öffentlichkeit, insbesondere an stark frequentierten Orten durch die Möglichkeit der Einrichtung von Waffenverbotszonen. Ein solches Verbot darf laut Antragstext „nur für bestimmte öffentliche Straßen, Wege und Plätze angeordnet werden“ (siehe S. 3).

Im Entwurf für das neue Waffengesetz ist die bisherige Anknüpfung an bereits und prognostisch kriminalitätsbelastete Orte erweitert worden auf Orte, an denen sich eine Vielzahl von Menschen aufhält, weil „eine besonders hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich die Gefahren, die von Waffen ausgehen, tatsächlich realisieren“. Diese Ausdehnung auf öffentliche Orte wie Fußgängerzonen, Einkaufszentren, öffentliche Verkehrsmittel oder rund um Kindergärten und Schulen soll zu einem besseren Schutz vor Messerangriffen und im Ergebnis zu einer Stärkung der Sicherheit der Bevölkerung führen.

Auch die Beschränkung der Klingenlänge für feststehende Messer auf 6 cm soll zur Eindämmung ausgehenden Gefahren und zur unmittelbaren Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung dienen. Die Verschärfung des Waffengesetzes findet für die meisten verkehrsüblichen Taschenmesser keine Anwendung, da diese „keine einhändig feststellbare oder feststehende Klinge“ besitzen. Der Antrag stellt somit sicher, dass all jene Personen nicht von der Verschärfung betroffen sind, die das Messer lediglich als Alltagswerkzeug bei sich führen (siehe S. 5).

Besonders hervorzuheben ist, dass die von Ihnen angesprochene Kriminalisierung des Mitführens von Messern aus beruflichen Gründen ausgeschlossen werden soll. Deshalb gilt das Führensverbot laut Antrag nicht, „wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Dieses besteht insbesondere, wenn das Führen im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient“.

Die Errichtung von Waffenverbotszonen ist Angelegenheit der Länder. Grundsätzlich unterstützt die SPD Initiativen zur Errichtung von Waffenverbotszonen in sogenannten Kriminalitätsschwerpunkten, wie die des Niedersächsischen Innenministers. Denn unser Anliegen muss es sein, den Schutz der Bevölkerung zu garantieren.

Zum Prozess: Am 17. Mai hat der Bundesrat den Antrag aus Niedersachen und Bremen in erster Lesung beraten und in den Innenausschuss des Bundesrats überwiesen. Am 23. Mai werden im Innenausschuss Empfehlungen an den Bundesrat erarbeitet und sobald diese ins Plenum zurückgespielt wurden, kommt der Gesetzentwurf wieder auf die Tagesordnung des Bundesrats. Ich hoffe, dass die Bundesländer hier zu einer angemessenen und ausgewogenen Entscheidung kommen werden.

Als Neuköllner Abgeordneter bin ich vertraut mit der Berliner Kriminalstatistik, die zeigt, dass in den vergangenen Jahren die Anzahl der Straftaten mit Messern als Tatmittel kontinuierlich gestiegen ist. Das verschärfte Waffenverbot der Bundespolizei an den Berliner Bahnhöfen von November bis Januar hat ebenfalls gezeigt, dass häufig verbotene Messer und andere Gegenstände mitgeführt werden. Ich befürworte daher grundsätzlich ein eingeschränktes Messerverbot.

Gern diskutiere ich mit Ihnen auch persönlich! Gelegenheit dafür gibt es an meinem regelmäßig stattfindenden Stammtisch oder in meiner Bürgersprechstunde. Alternativ besteht gerne die Möglichkeit für ein Gespräch an einem „Blauen Mittwoch“ auf dem Lipschitzplatz im August und September. Termine und Kontaktdaten finden Sie auf meiner Website unter www.fritz-felgentreu.de.

Mit freundlichen Grüßen und großem Dank für Ihre schöne Musik und Ihre Unterstützung,

Ihr Fritz Felgentreu

Dr. Fritz Felgentreu
Mitglied des Deutschen Bundestages

Platz der Republik 1
11011 Berlin

Reaktionen der Parteien: AfD

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.05.2019 in der Sie uns Ihre Bedenken in Bezug auf eine Verschärfung des Waffenrechts mitteilen.

Martin Hess

Die AfD-Bundestagsfraktion lehnt Verschärfungen des Waffenrechts ab, sowohl was Schusswaffen als auch was Stichwaffen betrifft. Was die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie angeht, hat sich die AfD klar zu Gunsten von Jägern, Sportschützen, Waffensammlern und entsprechenden Händlern positioniert. Und wir werden auch weiter entschieden gegen jede Verschärfung eintreten, die nur unbescholtene Legalwaffenbesitzer trifft und nicht dazu geeignet ist, den Waffenmissbrauch durch Terroristen und sonstige Kriminelle effektiv zu unterbinden.

Auch die Bundesrats-Initiative der Länder Niedersachsen und Bremen zur Änderung von § 42a des Waffengesetzes in Bezug auf Messer ist unseres Erachtens nicht dazu geeignet, den enormen Anstieg von Messerangriffen zu stoppen. Eine solche Generalverdächtigung und Beschneidung von Freiheiten darf es nicht geben. Vielmehr muss eine Gesetzesänderung dort ansetzen, wo Handlungsbedarf besteht.

Leider wird das Tatmittel Messer nicht bundesweit in der Polizeilichen Kriminalstatistik erhoben. Dort wo es erhoben wird, ist aber ein enormer Anstieg der Messerangriffe seit 2014 zu erkennen. In Baden-Württemberg zeigt sich überdies, dass die Anzahl der Asylbewerber und Flüchtlinge, die als Tatverdächtige von Messerangriffen erfasst wurden, seit 2014 um über 200 Prozent gestiegen ist. Dabei ist die Anzahl deutscher Tatverdächtiger stark zurückgegangen. Auf vier deutsche Tatverdächtige kamen 2018 schon drei tatverdächtige Asylbewerber/Flüchtlinge, obwohl diese in Baden-Württemberg nur etwa 2%, Deutsche aber 85% der Bevölkerung ausmachen.

In Anbetracht solcher Zahlen erscheint eine Begrenzung der Klingenlänge auf sechs Zentimeter als nicht zielführend. Nicht nur, weil man Menschen auch mit kürzeren Klingen erhebliche Verletzungen zufügen kann, sondern vor allem aus einem Grund: Unsere massiven Probleme mit Messergewalt sind offenbar darauf zurückzuführen, dass wir in den letzten Jahren eine illegale Masseneinwanderung von Personen zu verzeichnen hatten, in deren Kulturkreis es üblich ist, Konflikte mit dem Messer auszutragen. Diese Tatsache wird ja selbst von Täteranwälten offen ausgesprochen.

Wenn der Anstieg der Messerattacken auf einen bestimmten Personenkreis zurückzuführen ist, muss eben dort angesetzt werden – durch Grenzsicherung und Abschiebungen ebenso wie durch spezifische Verbote. Es darf nicht sein, dass die deutschen Bürger noch weiter in ihrer Freiheit eingeschränkt werden, weil die Bundesregierung sich beharrlich weigert, unsere Grenzen effektiv zu kontrollieren und Migranten ohne Einreiselegitimation konsequent zurückzuweisen.

Die AfD wird alle parlamentarischen Mittel ausschöpfen, um dies zu verhindern. Wir werden vielmehr darauf drängen, dass die Ursachen, nicht die Symptome der Probleme behoben werden. Daneben sprechen weitere Erwägungen gegen die vorgeschlagenen Waffenverbote und Verbotszonen: Kriminelle werden sich von Verboten nicht am Tragen von Messern hindern lassen. Die Polizei ist aufgrund der desolaten Personallage kaum dazu in der Lage, solche Verbote in weiteren Räumen effektiv durchzusetzen.

Zusammenfassend kann ich sagen: Die AfD steht fest an der Seite unserer Sportschützen, Jäger und aller anderen Bürger, deren Freiheitsrechte durch eine Verschärfung des Waffenrechts völlig unverhältnismäßig eingeschränkt werden sollen. Das ist mit uns nicht zu machen.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hess
Mitglied des Deutschen Bundestages

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Messer & Co - Lieber gleich ein Wanger!Messer & Co - Lieber gleich ein Wanger!
Deutsches Messermacher GildeDeutsches Messermacher Gilde
Messerworld BerlinMesserworld Berlin
Writing Turning Flipping ShopWriting Turning Flipping ShopWriting Turning Flipping Shop
Bastards Knives
Messermacherbedarf aus Meisterhand von Jürgen Schanz

Werbung

Reaktionen der Parteien: F.D.P.

Vielen Dank für Ihr Schreiben. Natürlich beschäftigen auch wir uns intensiv mit der Initiative im Bundesrat, das Waffengesetz an entscheidenden Stellen zu verschärfen. Dass die Verschärfung auch unübersehbare Folgen für den Mittelstand haben wird, gerät dabei leider häufig aus dem Blick.

Ich versuche, im Folgenden unseren Standpunkt in dieser Sache darzustellen:

Die Gesetzesinitiative, die von den Bundesländern Bremen und Niedersachsen am 17. Mai 2019 im Bundesrat vorgestellt werden soll, sieht zwei wesentliche Änderungen des Waffengesetzes vor. Zum einen möchte es der Gesetzesentwurf den Kommunen erleichtern, Waffenverbotszonen einzurichten, zum anderen wird die Definition erlaubnisfreier Messer geändert.

Die Initiative aus Bremen und Niedersachsen ist nicht neu. Bereits während der 208. Sitzung der Innenministerkonferenz im Juni 2018 kam es auf

Vorschlag des Landes Hessen zu einer Diskussion rund um dieses Thema. Die Konferenzteilnehmer verständigten sich darauf, ein bundesweit einheitliches Vorgehen in Sachen „Waffenverbotszonen“ anzustreben. Gegenwärtig analysiert eine Arbeitsgruppe Straftaten mit Messern im Bundesgebiet und erarbeitet einen Vorschlag, wie Waffenverbotszonen unabhängig von Kriminalitätsschwerpunkten errichtet werden können. Die Landesregierungen von Bremen und Niedersachsen preschen jetzt vor, ohne das Ergebnis der Arbeitsgruppe abzuwarten.

§ 42 Abs. 5 WaffG berechtigt die Länder bereits jetzt, durch Rechtsverordnung an bestimmten Kriminalitätsschwerpunkten Waffenverbotszonen einzurichten. Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, diese Befugnisse auszuweiten, mit dem Ziel, Waffenverbotszonen auch präventiv an sensiblen Orten oder in ganzen Stadtteilen einzuführen.

Dieses weitreichende Vorgehen ist unverhältnismäßig. Das Mitführen von Waffen ist an sensiblen Orten, also beispielsweise an Schulen, Kindergärten oder in Gerichtsgebäuden auch ohne Gesetzesänderung leicht über die jeweilige Hausordnung zu verbieten. Auch das Verhängen einer Waffenverbotszone in bestimmten Stadtteilen ist bereits möglich, wenn diese Stadtteile durch besondere Kriminalität auffällig geworden sind. Von dieser Möglichkeit wird bei Bedarf auch Gebrauch gemacht, wie beispielsweise seit Juni 2018 an Berliner Bahnhöfen oder im Oktober 2018 in Leipzig.

Der Gesetzesentwurf stellt einen präventiven Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger dar, der nicht ausreichend gerechtfertigt ist. Das grundlose Einrichten von Verbotszonen mit der damit einhergehenden Möglichkeit, Passanten ohne Anlass auf das Mitführen von Waffen zu kontrollieren, widerspricht der freiheitlichen Ausrichtung der Grundrechte. Auch ist nicht erkennbar, dass hierdurch für den Bürger ein besseres Sicherheitsgefühl zu erreichen ist.

Nach dem gegenwärtigen Stand des Waffengesetzes unterfallen bereits eine große Zahl von Messern den waffenrechtlichen Regelungen, darunter auch Springmesser bis zu einer Klingenlänge von 8 cm. Darüber hinaus ist das Mitführen von Messern mit feststellender oder feststehender Klinge von über 12 cm untersagt. Der Gesetzgeber hat damit also bereits einen sehr engen Rahmen für das erlaubnisfreie Mitführen von Messern gesteckt.

Es besteht keine Notwendigkeit für eine Verschärfung dieser Regelungen.

Ausweislich der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2017 sind die angezeigten Fälle von gefährlicher Körperverletzung – dies umfasst nach § 224 Nr. 2 StGB auch Körperverletzungen mit Messern – im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 % zurückgegangen, im Jahr 2018 konnte ein weiterer Rückgang verzeichnet werden. Eine genaue Erfassung von Straftaten mit Messern erfolgt durch das BKA gegenwärtig nicht. Demgegenüber erfassen einige Bundesländer solche Zahlen. Auf Anfragen von Abgeordneten haben lediglich die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz einen Anstieg solcher Delikte gegenüber dem Jahr 2012 angegeben. In Berlin und Schleswig-Holstein blieben die registrierten Fälle dagegen stabil oder gingen sogar zurück.

Mit der Beschränkung der zulässigen Länge von Messern werden insbesondere traditionelle Messer kriminalisiert. In zahlreichen handwerklichen Berufen, für Wanderer und Bergsteiger, Fischer und Weinbauern gehört das Messer zur alltäglichen Ausrüstung. Diese Gruppen sind nicht besonders kriminalitätsgeneigt. Demgegenüber lassen sich Personen, die bereit sind, Messer auch zur Körperverletzung einzusetzen, regelmäßig nicht durch ein Verbot beeindrucken. Der Gesetzesentwurf trifft an dieser Stelle daher die Falschen.

Der beste Weg zu einer verstärkten Sicherheit im öffentlichen Raum ist eine bessere Polizeipräsenz. Taschenmesser sind sicher nicht der Grund für ein größeres Sicherheitsbedürfnis in der Bevölkerung und das Verbot des Mitführens solcher Gegenstände in weiten Teilen unseres Landes wird die gegenwärtige Situation nicht verbessern.

Ich hoffe, ich konnte Ihrer Bitte um eine Stellungnahme entsprechen. Sollten Sie noch Fragen oder Anmerkungen zu diesem Thema haben, zögern Sie nicht, sich an mich zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Kollberg
Referent für Innenpolitik
Büro Konstantin Kuhle MdB

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Reaktionen der Parteien: Die Linke

Ich habe Ihre Argumentation sehr aufmerksam zur Kenntnis genommen. Und bei einigen Ihrer Argumente und auch Forderungen kann ich auch uneingeschränkt zustimmen. Dennoch: Natürlich kann man so argumentieren, man kann aber auch durchaus den Versuch unternehmen, etwas objektiver heranzugehen und die Intention des Gesetzentwurfes auch aus anderer Sicht zu sehen.

Zum einem: alles noch nicht wirklich spruchreif und bisher „nur“ ein allererster Entwurf eines Gesetzes, den die Länder Niedersachsen und Bremen eingebracht haben . Es wird also ganz sicher noch Änderungen geben.

Und dann geht es auch nicht um ein prinzipielles Verbot von Messern, sondern um ein Verbot des Mitführens von großen Messern in Einkaufszentren, an Bahnhöfen, in Stadien, in Clubs oder bei Großveranstaltungen. Schon ein gewisser Unterschied zu Ihrer Argumentation.

Und konkret sieht dieser Entwurf dann vor, dass Waffenverbotszonen auf Orte ausgeweitet werden sollen, „an denen sich besonders viele Menschen aufhalten“ und an denen die Wahrscheinlichkeit „besonders hoch“ ist, dass es an diesen Orten zu Übergriffen kommen kann.

Und ich persönlich, der seit vielen Jahren ständig ein Taschenmesser bei sich trägt, sage, damit kann ich durchaus leben. Bei solchen Veranstaltungen brauche ich kein Messer – auch nicht als Werkzeug. Und auch ein Jäger oder Angler wird ganz sicher nicht mit seiner Ausrüstung auf ein Konzert gehen.

Leider ist es eben nicht unbegründet, dass die Wahrscheinlichkeit besonders hoch ist, dass es an diesen Orten zu Übergriffen kommt. Die Statistik der letzten Jahre ist da leider sehr aussagekräftig. Und hier in Berlin, wo es seit einigen Monaten auf bestimmten S-Bahn-Linien und bisher ausschließlich am Wochenende ein Messerverbot gibt, sind (trotz sicherlich nicht wirklich zu realisierender Kontrollen) die Körperverletzungen durch Messer eben genau auf diesen S-Bahn-Strecken messbar zurückgegangen. Übrigens wurden die von Ihnen angeführten Handwerker (obwohl die wenigsten von Ihnen mit Ihrer Werkzeugtasche in der S-Bahn sitzen) dabei durchaus ausgenommen. Kein einziger von ihnen hat da bisher bei erfolgten Kontrollen auch nur ansatzweise Probleme bekommen.

Und der Entwurf sieht demnach darüber hinaus vor, dass feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als sechs Zentimetern nicht mehr in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen – bislang sind bis zu zwölf Zentimeter erlaubt. Das berühmte Schweizer Armee-Taschenmesser ist also keinesfalls betroffen und auch ausdrücklich ausgenommen.

Und bitte, bitte seien Sie bei allen verständlichen Emotionen sachlich und objektiv und sagen Sie mir nun nicht, dass für das Picknick, als Werkzeug bei Notfällen oder für das Teilen eines Apfels eine größere Klinge unbedingt notwendig ist. Und bitte versuchen Sie auch nicht, mir zu erklären, dass es für einen Messersammler ganz wichtig ist, bei öffentlichen Veranstaltungen seine Messersammlung dabeizuhaben oder der Jäger mit all seinen Waffen über ein Volksfest laufen muss.

Niemand kann wirklich stichhaltig begründen, warum er ein Messer mit großer Klingenlänge in aller Öffentlichkeit oder gar ständig bei sich führen muss. Der Jäger würde ganz, ganz sicher auch nicht auf den Gedanken kommen, auf dem Weg zu seinem Revier mit Flinte und Pistole und Munition durch ein Einkaufzentrum zu laufen. Warum sollte es dann aber das große Messer sein?

Und auch bereits heute ist jedes Konzert, jede große Sportveranstaltung, jede große Kulturveranstaltung eine „Waffenverbotszone“, die auch mit entsprechenden Kontrollen durchgesetzt wird.  Inzwischen völlig normal und widerspruchlos akzeptiert.

Leider ist es aber so, dass nicht wenige Menschen eben ein solches großes Messer tragen und mitführen, um sich „zu verteidigen“. Sprich: sie wollen es zielgerichtet und sehr bewusst gegen Menschen einsetzen – auch und gerade auf Veranstaltungen, in Stadien, in Clubs, auf Treffpunkten vieler Menschen.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Goldmann
Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit.

Reaktionen der Parteien: Bündnis 90 / Die Grünen

Vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Wir als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen begrüßen grundsätzlich eine Debatte über das Waffenrecht und wie dieses im Sinne der Sicherheit der Menschen in Deutschland weiterentwickelt werden kann. Wir empfinden die Rechtslage im deutschen Waffenrecht beim Thema Messer, aber auch darüber hinaus an vielen Stellen, als immer noch viel zu unklar.

Der jetzige Vorstoß der Bundesländer Niedersachsen und Bremen im Bundesrat zur Änderung des Waffengesetzes, welcher eine sehr weitgehende Möglichkeit der Schaffung von Verbotszonen vorsieht, finden wir im Ergebnis zu unbestimmt. Denn zwar können Waffenverbotszonen Polizeikontrollen ermöglichen, die im Einzelfall je nach polizeilicher Bewertung der Sicherheitslage angemessen sein können. Jedoch ist die Ermächtigung der Länder zur Einrichtung von Waffenverbotszonen über besonders kriminalitätsbelastete Orte hinaus auf all solche Orte, an denen sich viele Menschen aufhalten, extrem unbestimmt.

Denn Orte, an denen sich viele Menschen aufhalten, gibt es sehr viele, etwa in Fußgängerzonen, Einkaufszentren, öffentlichen Verkehrsmitteln, Konzerten, Volksfesten und anderen Großveranstaltungen, oder auch rund um Kindergärten und Schulen, usw. Eine solche Unbestimmtheit ist bei der Gesetzgebung – gerade im bürgerrechtssensiblen Feld der inneren Sicherheit – tunlichst zu vermeiden, um Missverständnissen und Missbrauch vorzubeugen. Denn eine solch weitgehende und gleichzeitig unbestimmte Regelung wird unvermeidlich durch die verschiedenen Bundesländer sehr unterschiedlich ausgelegt und angewandt werden.

In den aktuellen Vorschlägen der SPD fehlt in Bezug auf den Katalog der verbotenen/zu verbietenden Messer eine hinreichende Begründung. Wenn dieser Katalog erweitert werden soll, setzt das nach unserem Verständnis von Innenpolitik aber hinreichende Erkenntnisse voraus, das gerade diese Messer eine besondere kriminologisch belegte Relevanz hinsichtlich der Begehung von Straftaten haben. Dies mag in Bezug auf bestimmte Messertypen wie insbesondere Kampfmesser so sein. Diese Frage nach der kriminalistischen Relevanz ist der Frage der Wirksamkeit eines gesetzlichen Verbot noch voranzustellen.

Insgesamt plädieren wir als grüne Bundestagsfraktion für eine Weiterentwicklung und Verschärfung des Waffenrechts, insbesondere im Bereich der Schusswaffen. Denn islamistische wie rechtsterroristische Anschläge der letzten Jahre haben gezeigt: Extremistische Täter kommen immer noch viel zu oft an gefährliche Waffen – im sog. „Darknet“ wie auch auf legalen Wegen. Die Bundesregierung stand hier immer massiv auf der Bremse und hat effektive einheitliche EU-Regelungen nach Kräften blockiert.

Wir fordern daher: Um die Gefahr von Terroranschlägen oder Amokläufen deutlich zu reduzieren, muss die Verfügbarkeit von gefährlichen Waffen erheblich eingeschränkt werden. Dies gilt insbesondere für diejenigen Waffen, die leicht zu automatischen Waffen umgebaut werden können und deshalb geeignet sind, in kurzer Zeit viele Menschen zu töten. Außerdem muss die Bundesregierung gegen illegalen Waffenbesitz entschlossen vorgehen. Die bisherigen Praxis der Einbindung gerichtlicher Entscheidungen und entsprechender Erkenntnisse des Verfassungsschutzes reichen nicht aus, z.B. Reichsbürgern oder anderen extremistischen Gruppen den Zugang zu legalen Waffen effektiv zu verwehren. Entsprechende Erkenntnisse müssen daher bereits bei der Antragsstellung standardmäßig abgefragt und berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Info-Service der Bundestagsfraktion

Bündnis 90/Die Grünen
im Deutschen Bundestag

Unser Protest - Reaktionen der Parteien 1TUYA Knife
Bachmann Kunststoffe - Elforyn JumaBachmann Kunststoffe - Elforyn Juma HolzBachmann Kunststoffe - Detail 3Bachmann Kunststoffe - Elforyn Juma SnakeskinBachmann Kunststoffe - Elforyn Juma Elfenbein

Werbung

Chronologie zur Verschärfung des Waffengesetzes für Messer

Alle Artikel, die sich mit der von Bund und Ländern geplanten Verschärfung des Waffengesetzes für Messer befassen, in chronologischer Reihenfolge.

13.12.2019 – Neues Waffengesetz für Messer verabschiedet
04.11.2019 – Zwischenstand Verschärfung Waffengesetz für Messer
27.06.2019 – Protest gegen Waffenverbotszonen
14.06.2019 – Beschluss der 210. Innenministerkonferenz
05.06.2019 – CDU will großflächige Waffenverbotszonen durchsetzen
04.06.2019 – Verschärfung des Waffengesetzes gescheitert – vorerst …
24.05.2019 – Der Protest geht weiter!
23.05.2019 – Unser Protest – Reaktionen der Parteien
18.05.2019 – Endspurt gegen die Waffengesetzänderung
14.05.2019 – Widerstand!
09.05.2019 – Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Waffenrechts für Messer
19.04.2019 – Musterbrief gegen Verschärfung des Waffenrechts
17.04.2019 – Meinungsverbotszone Facebook
04.04.2019 – Neues Waffengesetz in Vorbereitung
19.01.2019 – Berliner Gericht kippt Waffenverbotszonen
16.03.2018 – Mit geballter Faust: SPD fordert Kriminalstatistik für Messer