Waffengesetz 2024: Das plant die Ampel-Koalition wirklich

Waffengesetz 2024: Das plant die Ampel-Koalition wirklich

Am 29.08.24 hat die Ampel-Koalition ihre Pläne zur Verschärfung des Waffengesetzes vorgestellt. Nancy Faeser (SPD) und Marco Buschmann (FDP) haben auf einer Pressekonferenz das „Sicherheitspaket nach Terrorangriff von Solingen“ im Detail erläutert. Danach soll die Sicherheit im öffentlichen Raum, vor allem im ÖPNV, durch ein Mitnahmeverbot von Messern erhöht werden. Sogar die im Vorfeld heiß diskutierte Begrenzung der erlaubten Klingenlänge scheint vom Tisch zu sein. Das angekündigte Waffengesetz wird 2024 nicht kommen. Das klingt nach Entwarnung, aber der Schein trügt.

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Wir haben mit diesem Artikel erst einmal 48 Stunden lang abgewartet, ob nach der erwähnten Pressekonferenz noch Fakten durchsickern, die über die Ankündigungen in der PK hinausgehen. Doch da kommt nichts, scheinbar ist die Kuh vom Eis. Selbst um die von SPD und Grünen angestrebte Klingenamputation nebst Messertotalverboten ist es verdächtig ruhig geworden. Während der Pressekonferenz sehen sich die Zuhörer aus dem Fachpublikum immer ungläubiger an, denn gegenüber dem Verbotsgetöse vor der PK wirkt das vorgestellte Maßnahmenpaket wie eine Mischung aus Ratlosigkeit, Realitätsferne und verbaler Beruhigungspille. Sofort wird klar: Da ist etwas faul!

Waffenverbotszonen statt Waffengesetzänderung 2024

Die Waffenrechtsbeschlüsse der Ampel-Koalition umfassen ein Führverbot für Messer bei Großveranstaltungen, also Straßenfesten, Kirmes und Volksfesten, Musik-Events und Sportveranstaltungen. Messerverbote und die Reduzierung der Klingenlänge werden nicht mehr erwähnt, nur „gefährliche“ Springmesser sollen streng verboten werden. Das war der erste Teil der Botschaft, auf dem Faeser und Buschmann ausführlich herumgeritten sind, obwohl es nur waffenrechtlicher Schnee von gestern ist.

Auf öffentlichen Großveranstaltungen darf man bereits seit der Waffenrechtsverschärfung 2003 keine Messer mitführen und die als „gefährlich“ eingestuften Springmesser sind ebenfalls seit zwei Jahrzehnten im Waffengesetz als verbotene Gegenstände aufgeführt. In der PK erwähnen die Minister Faeser und Buschmann mit keinem Wort, dass die Definition des „Springmessers“ oder dessen zukünftig erlaubte Klingenlänge (8,5 cm) geändert werden solle. Diese Verschärfung wird zurzeit in der Messerszene befürchtet, wird aber diesmal nicht kommen. Erklärung weiter unten.

Waffengesetz 2024: Pressekonferenz der Ampel-Koalition
Interessant auf der Pressekonferenz am 29. August war nicht, was gesagt wurde, sondern was nicht gesagt wurde.
(v.l.n.r.: Anja Hajduk (Grüne), Marco Buschmann (FDP), Nancy Faeser (SPD); Bild: BMI)

Ein wesentlicher Punkt bei der Pressekonferenz war die Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr, auf und vor Bahnhöfen sowie im ÖPNV. Schon wieder eine Nebelkerze, denn die Mitnahme von Messern ist im Bahn- und Flugverkehr durch die Beförderungsbestimmungen und das Hausrecht der Verkehrsunternehmen seit langem untersagt. Ein Anflug von Substanz wenigstens im Nachsatz: Die Kontrollen im Umfeld der Bahnhöfe sollen verschärft werden, um Straftäter am Betreten der Verkehrsmittel zu hindern. Wo die dafür benötigten Einsatzkräfte herkommen sollen, erwähnen die drei auf dem Podium mit keinem Wort.

Nach der Pressekonferenz wurden zwei Fragen diskutiert: Stehen die am 29.08.24 verkündeten „neuen“ Verschärfungen nicht schon seit vielen Jahren im Waffengesetz? Sollte die erwartete Gesetzesverschärfung etwa ausgefallen sein, weil sich die Ampel-Parteien intern nicht einigen konnten?

Die erste Frage ist mit „Ja“, die zweite mit „Nein“ zu beantworten!

Keine Zeit für Änderungen am Waffengesetz

Die Ampel steht nach den Messerattacken von Mannheim und Solingen massiv unter Druck. Das Wahlvolk ist wütend, verängstigt und verlangt wirksame Gegenmaßnahmen. Die Parteispitzen von SPD und Grünen sind nach dem Debakel bei den Landtagswahlen im Osten gezwungen, sich als „Problemlöser“ zu präsentieren. Dafür propagieren sie (scheinbar) substanzielle Waffengesetzänderungen und Messerverbote, um den drohenden Absturz bei den kommenden zu vermeiden.

Also mussten die Ampel-Parteien unter höchstem Zeitdruck eine „Waffengesetzänderung“ erfinden, die sich als Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Raum verkaufen lässt, ohne dafür das Waffengesetz ändern zu müssen. Genau dieses Theaterstück haben Faeser, Buschmann und eine wortkarge grüne Beisitzerin am 29. August aufgeführt.

Eine Änderung des Waffengesetzes dauert im normalen Gesetzgebungsprozess mehrere Monate und hätte frühestens im ersten Quartal 2025 Gültigkeit erlangt. Bis dahin hätte die Opposition die Bundesregierung wegen angeblicher Untätigkeit vorgeführt und die Springerpresse hätte mit ihrer bereits seit Monaten andauernden Hetzkampagne gegen Messermacher, Messerbesitzer, Sammler und Händler weiterhin ihre Gewinne nach oben getrieben. Am Ende wäre der Gesetzgebungsprozess gescheitert und als weiteres Ampel-Desaster in die Annalen einer ruhmlosen Geschichte eingegangen.

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Waffenverbotszonen sind Ländersache

Bei vielen Zuhörern der Pressekonferenz mag der Eindruck entstanden sein, dass die Ampel-Regierung mit ihrer groß angekündigte Waffengesetzverschärfung als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet ist. Doch der Schein trügt. Die vier Zentimeter Klingenlänge stehen schon seit 2020 im Waffengesetz und werden demnächst in der Realität ankommen! Nicht umsonst haben Faeser und Buschmann in ihrer PK mehrfach auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Landesregierungen per Rechtsverordnung an „bestimmten Orten“ Führverbote für Werkzeuge und Messer mit Klingenlängen über vier Zentimetern erlassen können.

In Paragraf 42, Abs.6 WaffG heißt es:

(6) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 oder von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter an folgenden Orten verboten oder beschränkt werden kann, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das Verbot oder die Beschränkung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist:

1. auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen, auf denen Menschenansammlungen auftreten können,

2. in oder auf bestimmten Gebäuden oder Flächen mit öffentlichem Verkehr, in oder auf denen Menschenansammlungen auftreten können, und die einem Hausrecht unterliegen, insbesondere in Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs, in Einkaufszentren sowie in Veranstaltungsorten,

3. in bestimmten Jugend- und Bildungseinrichtungen sowie

4. Auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen, die an die in den Nummern 2 und 3 genannten Orte oder Einrichtungen angrenzen.

Während der sehr hitzig geführten Diskussion um schärfere Messergesetze und Waffenverbotszonen haben nicht nur viele Messerfans, sondern auch viele Politiker (absichtlich oder unabsichtlich) übersehen, dass die 2024 diskutierte Gesetzesänderung zu Waffenverbotszonen bereits 2020 ins Waffengesetz aufgenommen wurde. Dabei hat der Bund die Einrichtung von Bereichen, in denen nur Messer mit vier Zentimeter langen Klingen erlaubt sein sollen, an die Bundesländer übertragen.

Diese Regelung wurde in den Corona- und Ukraine-Jahren praktisch nie angewendet, sodass sie etwas angestaubt in Vergessenheit geraten ist. Das wird sich in Kürze ändern, denn die ersten Ministerpräsidenten und Landesinnenminister liebäugeln bereits mit der Einrichtung solcher Zonen für großflächige Innenstadtbereiche. Großflächig heißt nicht „rund um den Bahnhof Zoo“ großflächig heißt: Berlin. Großflächig heißt nicht Rheinufer am Wochenende, großflächig heißt: Köln und Umgebung 24/7.

In trauter Eintracht mit der Ampel fordern NRW-Innenminister Reul und sein sein bayrischer Amtskollege Herrmann mehr Waffenverbotszonen und zusätzliche anlasslose Kontrollen. Über Symbolpolitik kommt die CDU also ebenso hinaus wie die Ampel. Dass sich Straftäter von Waffenverbotszonen an Gewalttaten hindern lassen, glauben beide Politiker nach eigenem Bekunden nicht. Wozu also Verbote, von denen jeder weiß, dass sie sich im Alltag weder durchsetzen lassen noch Straftaten verhindern können. Stattdessen versuchen Reul und Herrmann die Folgen der Einwanderungspolitik ihrer Parteien auf alle rechtschaffenen Bürger abzuwälzen.

Die Waffengesetzverschärfung 2024 erfolgt vermutlich nicht als Änderung am Gesetzestext, sondern durch die verschärfte Anwendung der Möglichkeit des Paragrafen 42 WaffG und die Tatsache, dass das Bundesgesetz den Ländern bei der Einrichtung von Waffenverbotszonen und deren Ausgestaltung bei Umfang, Zahl und Größe freie Hand gibt.

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Ohne Waffengesetzänderung bleibt das Führen von Slip Joints in Waffenverbotszonen nach § 42, Abs. 6 WaffG erlaubt.

Keine Panik trotz Waffenverbotszonen!

Bitte jetzt keine Panik und nicht gleich wieder auf sozialen Medien den Untergang der Demokratie, des Abendlandes und des restlichen Universums heraufbeschwören! Im Gesetzestext des § 42 WaffG stecken nämlich ein paar Formulierungen, die einige Bauformen von Messern auch in diesen Bereichen vom Verbot ausnehmen. Zudem sollen die Beschränkungen für viele rechtschaffene Messerbesitzer nicht gelten.

Zunächst zu den Bauformen. Nach § 42, Abs. 6 WaffG kann nur das Führen von „Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter an folgenden Orten verboten oder beschränkt werden“. Slip Joints und Friction Folder fallen nicht unter die Verbotsmöglichkeiten dieses Paragrafen.

In der Rechtsverordnung nach Satz 1 ist eine Ausnahme vom Verbot oder von der Beschränkung für Fälle vorzusehen, in denen für das Führen der Waffe oder des Messers ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei:

1. Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse,

2. Anwohnern, Anliegern und dem Anlieferverkehr,

3. Gewerbetreibenden und bei ihren Beschäftigten oder bei von den Gewerbetreibenden Beauftragten, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung führen,

4. Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege oder der Ausübung des Sports führen,

5. Personen, die eine Waffe oder ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern, und

6. Personen, die eine Waffe oder ein Messer mit Zustimmung eines anderen in dessen Hausrechtsbereich nach Satz 1 Nummer 2 führen, wenn das Führen dem Zweck des Aufenthalts in dem Hausrechtsbereich dient oder im Zusammenhang damit steht.

Das Spannende an den sechs Ausnahmegründen ist, dass sie für den Einrichter einer solchen Waffenverbotszone nicht optional, sondern verbindlich sind. Das ergibt sich, nach Auffassung unseres Justiziars, zweifelsfrei aus der Formulierung: „… ist vorzusehen …“. Übersetzt bedeutet dies, die Ausnahmen müssen gewährt werden und können vom Einrichter der Waffenverbotszone weder verändert noch ignoriert werden.

Auch wenn die Hoheit über die Einrichtung von Waffenverbotszonen nun bei den Bundesländern liegt, sind Ministerpräsidenten und Landesinnenminister an die Bestimmungen des Waffengesetzes (Bundesgesetz) gebunden. Jeder Bürger kann die vom Gesetzgeber gewährten Ausnahmegründe einklagen, wenn sie ihm vorenthalten werden.

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Auch Friction Folder verbietet das Waffengesetz n Waffenverbotszonen nach § 42, Abs. 6 WaffG nicht.

Wie geht es weiter?

Tatsächlich ist zu befürchten, dass wir uns die Rechte, die der Gesetzgeber im Bundesgesetz zum Waffenrecht festgelegt hat, vor Ort einklagen müssen. Das ist schon vor Jahren in Berlin passiert und die widerrechtlich errichtete Waffenverbotszone verschwand ebenso schnell, wie sie erschienen war.

Aufhalten lassen sich die geplanten großflächigen Waffenverbotszonen nicht mehr, daher rät Knife-Blog seinen Lesern, für alle Fälle einen kleinen Waffenschein zu beantragen und eine geeignete Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Außerdem erscheint ratsam, die wertvollen Messer vorerst in der Vitrine zu lassen und im städtischen Bereich eher preisgünstige EDC mitzuführen, bis die Gerichte ihre Urteile gesprochen haben.

Die Anschläge der Islamisten werden nicht aufhören. Bis sich die Ausweisung von kriminellen Migranten in der Kriminalitätsstatistik niederschlägt, werden Jahre vergehen. Der Druck auf uns Messerleute wird zunehmen und auf den Handel kommen harte Zeiten zu.

Während die Redaktion an diesem Artikel schreibt, laufen Berichte über drei weitere Messerattacken über den Ticker. Die Forderungen nach generellen Messerverboten werden in den nächsten Wochen eher zunehmen als verstummen. Das bedeutet aber nicht, dass wir, die ihre Messer grundsätzlich als Werkzeug und niemals als Waffe einsetzen, uns schämen, ducken oder verstecken müssen. Es ist legitim für uns, die Waffenverbotszonen so lange mit Klagen zu überziehen, bis sie wieder verschwunden sind, denn sie werden KEINEN EINZIGEN Straftäter an einem Gewaltverbrechen hindern.

Die meisten von uns haben ihr erstes Taschenmesser vom Opa, Onkel oder Vater bekommen und denken heute noch mit Freude und Stolz an diesen Tag. Wir werden vor Terroristen, Psychopathen, überforderten Politikern und ratlosen Regierungen nicht einknicken. Wir werden das Kulturgut Taschenmesser für unsere Kinder und Enkel verteidigen. Versprochen!

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