Waffengesetz in Italien
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Waffengesetz für Messer in Italien 2024

Wer nach Italien reist und als Angler, Wanderer oder Outdoor-Sportler ein Messer mitführt, sollte Messer- und Waffengesetz in Italien kennen. Da die waffenrechtlichen Bestimmungen in jedem europäischen Land unterschiedlich sind, lässt sich kein Wissen vom Heimatland auf ein Reiseland übertragen. Die Rechtslage in Italien ist – gelinde gesagt – konfus, eine Vielzahl von Gesetzen, Gesetzesänderungen und Dekreten lassen den Unterschied zwischen erlaubt und verboten im Nebel verschwinden.

Das Waffengesetz in Italien sollte jeder kennen, der auf eine Reise zu unserem Nachbarn südlich der Alpen Messer mitführt. Italien ist seit den 1960er Jahren eines der beliebtesten Reiseländer für deutsche Urlauber. Egal ob mit dem Auto an die Adria, mit dem Flugzeug nach Rom oder mit dem Mountainbike über die Alpen, wer nach Italien reist und Messer mitführt, sollte sich mit dem Messer- und Waffengesetz in Italien vertraut machen.

Das Wissen um gesetzliche Regelungen, Einfuhrbestimmungen und die Praxis im Land hilft, Ärger mit den Behörden zu vermeiden. Schließlich soll die schönste Zeit des Jahres nicht zum längsten Albtraum des Jahres werden.

Im Eingangstext habe ich nicht übertrieben, man kann im engeren Sinn noch nicht einmal von einer Rechtslage sprechen, denn der Wust aus Gesetzen, Verordnungen und Dekreten ähnelt eher einem Topf Spaghetti als der Beschreibung und Regelung juristischer Sachverhalte.


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Die Definition von Waffen und gefährlichen Gegenständen wird in Italien zum Ersten durch das Strafgesetzbuch (§ 585 und § 704 StGb), zum Zweiten durch den Einheitstext für öffentliche Sicherheit (TULPS; Art.30) und drittens aber nicht letztens durch das italienische Waffengesetz vom 18. April 1975, Nr. 110 geregelt. Darüber hinaus existieren Dekrete zu verschiedenen Sachverhalten und Ausnahmen. Die Vielfalt der Normen führt zu einer chaotischen Gesamtsituation, denn identische Sachverhalte können völlig unterschiedlich entschieden werden.

Letztlich ist bei der Beurteilung eines waffenrechtlichen Sachverhalts entscheidend, welches Gesetz bzw. welche Verordnung oder welches Dekret ein Richter gerade für maßgeblich hält. Entsprechend schwankend und unvorhersehbar ist die Rechtsprechung insgesamt.

Waffengesetz in Italien: Messer

Das italienische Waffenrecht kennt den Begriff “zum Schießen ungeeignete Waffen” und darunter fallen alle Hieb- und Stichwaffen vom Schwert bis zum Taschenmesser sowie Schlagringe, Schlagstöcke, Teaser, Elektroschocker und Reizstoffsprühgeräte. Unter dem Begriff “waffenähnliche Gegenstände” sind Werkzeuge oder Sportartikel erfasst, die als Waffe Verwendung finden können. Dazu gehören u.a. Küchenmesser, Scheren, Äxte, Tonfa und Baseballschläger. Nach Art. 4, Abs. 1 G 110/75 T.U.L.P.S. ist das Mitführen solcher Gegenständen in der Öffentlichkeit grundsätzlich untersagt.

Die Abkürzung T.U.L.P.S. steht für “Testo Unico delle Leggi Pubbliche di Sicurezza” und lässt sich etwas holprig aber treffend mit “Generelle Verordnung zur öffentlichen Sicherheit” übersetzen.

Waffengesetz in Italien: Kontrollen in Tourismuszentren

Im Umfeld der Touristenattraktionen sind stets Polizisten in Uniform und verdeckte Ermittler in Zivilkleidung unterwegs.

Es gibt bei Reisen nach Italien eine einfache Faustregel: Alle Gegenstände, die Waffen sind, waffenähnlichen Charakter besitzen oder als Waffe verwendet werden können, darf niemand bei sich führen.

An diesem Punkt kommen wir in die Grauzone. Taschenmesser mit kurzer Klinge und ohne Verriegelungsmechanismus wie zum Beispiel Schweizer Offiziersmesser und Laguiole werden von vielen Juristen nicht als Blankwaffe oder waffenähnliche Gegenstände betrachtet. Die beiden genannten Eigenschaften treffen auch auf Rasiermesser zu und wegen des Mitführens von Rasiermessern sind bereits drakonische Strafen ausgesprochen worden.

Ein Einstufung der Messer nach Bauform, Klingenlänge, technischer Ausführung oder Verwendungszweck gibt es im italienischen Waffenrecht nicht. Daher sind auch Balisong nicht als verbotener Gegenstand aufgeführt, sondern unterliegen nur dem generellen Führverbot.

Waffengesetz in Italien: Verbotene Gegenstände

Die Verbote ergeben sich aus dem vorigen Abschnitt wobei die Auslegung von erlaubt, verboten und strafbar in manchen Bereichen willkürlich ist.

Zwar kennt auch das italienische Recht hinsichtlich der Mitnahme von Blankwaffen und waffenähnlichen Gegenständen und den Begriff “gerechtfertigten Grund”, der ein Messer im Angelkasten oder auf der Jagd erlaubt. Völlig unklar ist, ob ein beim Wandern mitgeführtes Tomahawk als Werkzeug anerkannt werden würde. In einer Stadt oder einem öffentlichen Gebäude ist die Mitnahme grundsätzlich verboten aber die Betrachtung von Ausrüstung und Werkzeugen beim Angeln oder Wandern ist uneinheitlich.

Auch bei Outdoor-Aktivitäten sollten typische Messer oder andere “waffenähnliche Gegenstände” nicht offen und sichtbar getragen werden. Grundsätzlich verboten sind Gegenstände, in denen eine Projektil- oder Klingenwaffe verborgen ist. Darunter fallen die alten Bekannten: Schießkugelschreiber, Stockdegen, Gürtelschnallen- oder Scheckkartenmesser oder die Hundemarke mit eingebauter Klinge (z. B. Spyderco Dog Tag).

Waffengesetz in Italien: Schusswaffen

Schusswaffen werden in Kriegswaffen, kriegsähnliche Waffen und “normale” Schusswaffen unterschieden. In die letzte Kategorie fallen Jagdgewehre und Kurzwaffen. Um solche Waffen nach Italien einführen zu dürfen, benötigt man den europäischen Feuerwaffenpass.

Aufgrund der Waffenrichtlinie der Europäischen Union (91/477/EWG) und das Dekret 527/1992) ist es gestattet, Schusswaffen (keine Kriegswaffen) in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) bzw. des Schengener Abkommens zu transportieren.  Zum Führen einer Schusswaffe benötigt man einen behördliche Erlaubnis (Waffenpass), der dem deutschen Waffenschein entspricht.

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Wissenswertes zu Reisen nach Italien

Eine Besonderheit des italienischen Rechtssystems sind sogenannte Dekrete. In Deutschland gibt es kein Pendant und auch der Begriff Notverordnung ist nicht wirklich zutreffend. Dekrete sind in Italien ein gängiges Mittel der Regierung, um neue Vorschriften auf die Schnelle in Kraft zu setzen.

Die Regierung kann „in Fällen außergewöhnlicher Notwendigkeit“ ein Dekret erlassen und dieses nachträglich durch das Parlament in ein Gesetz umwandeln lassen (Verf. Art. 77). Das Parlament muss das Dekret innerhalb von 60 Tagen in dieser Form ratifizieren oder es verliert rückwirkend seine Gültigkeit.

Das Instrument der Dekrete hat es zu zweifelhaftem Ruhm gebracht, als der ehemalige Regierungschef Berlusconi wegen zahlreicher Gesetzesverstöße in Bedrängnis geriet. Durch eine Serie von rund dreißig Dekreten, jedes für sich einzeln betrachtet unauffällig, konnte er die Ermittlungen verzögern, erschweren und schließlich sogar der Strafverfolgung entgehen.

Für Reisende und Messerfans beinhalten das Instrument der Dekrete die Gefahr, dass neben dem Waffengesetz in Italien quasi über Nacht neue Vorschriften gelten können. Auch im Rahmen der Terrorabwehr in Europa hat die italienische Regierung zahlreiche Dekrete erlassen, die für den durchschnittlichen Touristen bei den Reisevorbereitungen kaum auffindbar sein dürften.

Waffengesetz in Italien – Normale Taschenmesser sind an öffentlichen Plätzen und in Touristenzentren nicht grundsätzlich verboten, doch das Auge des Gesetzes ist wachsam …

Waffengesetz in Italien - Messer sind selbst in Touristenzentren meistens nicht verboten

Italien verzeichnet vor allem in städtischen Regionen hohe Kriminalitätsraten. Die Touristenzentren Mailand, Neapel und Rom belegen diesbezüglich seit Jahren Spitzenplätze. In den letzten Jahren treten auch in den Urlaubsregionen (Lido di Roma, Gardasee) vermehrt Taschendiebstähle und Beraubungen auf, die zum Teil durch extrem gewalttätige Banden nordafrikanischer Einwanderer begangen werden.

Im Zentrum von Rom sind Tag und Nacht Polizeistreifen in Uniform und Zivil unterwegs. Seit ich einmal mit dem Mountainbike die Spanische Treppe herunter gefahren bin, weiß ich, dass ein vermeintlich knutschendes Touristenpaar auch aus Mitgliedern der Staatspolizei (Polizia di Stato) bestehen kann. Ein aus der Tasche ragender Taschenclip eines Folders oder die Spitze einer Kydex-Scheide, die unter dem Hemd vorlugt, kann Zivilpolizisten zu Nachfragen veranlassen.

Trotz der Polizeipräsenz müssen Touristen in den großen italienischen Städten sehr umsichtig sein. Teure Uhren und Schmuck sollte man im Hoteltresor lassen aber auch wertvolle Foto- und Filmkameras ziehen Straftäter an. Straßenraub kommt auch tagsüber vor und in der Regel sind die Täter mit Reizsprühgeräten, Elektroschockern und / oder Messern bewaffnet.

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Informationen zu Genehmigungen von Waffen der Carabinieri: Armi: parliamone
Leitfaden für Polizisten zum Umgang mit dem Waffenrecht: Sintesi del diritto delle armi

Quellen: Ministero della Giustizia (Justizministerium), Italienische Botschaft in Berlin), Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland, Tourismusbüro Ostia, Wikipedia.

Die Informationen zu Gesetzesvorschriften und rechtlichen Aspekten in diesem Artikel beruhen auf gründlicher Recherche und den angegebenen Quellen, geben aber Meinung und Verständnis eines juristischen Laien wieder und sind daher unverbindlich!