Waffengesetz in Tschechien
pixabay:RalfGervink

Messer- und Waffengesetz in Tschechien 2024

In der Reihe “Mit Messern nach …” reisen wir heute durch den Bayrischen Wald in die Tschechische Republik. Im Gegensatz zu den waffenrechtlichen Bestimmungen der meisten anderen europäischen Länder kann man das Waffengesetz in Tschechien als ausgesprochen liberal bezeichnen.
Als Folge der Anschläge von Paris und Brüssel dreht sich die Diskussion in der Tschechischen Republik zurzeit fast ausschließlich um Feuerwaffen. Messer befinden sich aktuell nicht im Fokus von Politik, Medien und Öffentlichkeit.

Wer in die Tschechische Republik reist und als Angler, Wanderer oder Outdoor-Sportler ein Messer mitführt, sollte Messerrecht und das Waffengesetz in Tschechien kennen. Da die waffenrechtlichen Bestimmungen in jedem europäischen Land unterschiedlich sind, lässt sich kein Wissen vom Heimatland auf ein Reiseland übertragen.

Das Wissen um gesetzliche Regelungen, Einfuhrbestimmungen und die Praxis im Land hilft, Ärger mit den Behörden zu vermeiden. Schließlich soll die schönste Zeit des Jahres nicht zum längsten Albtraum des Jahres werden. Tenor: Wer sich benimmt, bekommt in Tschechien keine Probleme, auch wenn Messer mitgeführt werden.

Tschechien, dessen amtlicher Name “Tschechische Republik” lautet, wurde am 1. Januar 1993 durch Teilung der Tschechoslowakei gegründet. 1999 wurde Tschechien Mitglied der NATO und am 1. Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union. Das Waffenrecht des ehemaligen Warschauer Pakt Landes ist heute weitgehend dem EU-Recht angepasst, trotzdem ist das Waffengesetz in Tschechien deutlich liberaler als in den meisten anderen EU-Ländern.


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Waffengesetz in Tschechien: Messer

Während das Waffenrecht hinsichtlich Feuerwaffen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durch EU-Richtlinien diktiert wird, sind Bestimmungen hinsichtlich Messern und Blankwaffen noch weitgehend durch nationale Gesetze bestimmt.

Ich habe einige Zeit recherchiert und mehrere Behörden in Tschechien um Auskunft gebeten und bin immer wieder an den Punkt gelangt, dass es für Erwerb, Besitz und das Tragen von Messern keine gesetzlichen Einschränkungen gibt. Der tschechische Zoll hat mir eine kurze aber prägnante Stellungnahme zukommen lassen:

Die Einfuhr der Hand Taschenmesser von Touristen für ihren privaten Gebrauch ist in der Tschechischen Republik nicht begrenzt. Es existiert keine strikte Rechtslage betreffend der Mitnahme von Messern wie z. B. in Deutschland.

Damit kann man doch leben, oder? Die einzige Einschränkung für Blankwaffen ergibt sich aus dem Verbot der Einfuhr militärischer Güter, darunter können Säbel, Degen und Bajonette fallen. Militärische Kampfmesser geraten durch diese Bestimmung zwar zumindest theoretisch in eine Grauzone, allerdings drehen sich die tatsächlichen Verbote um Schusswaffen sowie Folterwerkzeuge gemäß der europäischen Verordnung des Rates Nr. 1236/2005.

Einhandmesser mit und ohne Öffnungsunterstützung sind nach dem Waffengesetz in Tschechien nicht mit einem Führverbot belegt.

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Aus Sicherheitsgründen würde ich von der Mitnahme von zweiseitig geschliffenen Dolchen und Bajonetten abraten, alle anderen Messer egal ob Balisong, OTF, Halb- oder Vollautomat sollten keine Probleme bereiten. Wie in anderen Ländern auch, ist der Eindruck eines Polizeibeamten bei einer Kontrolle entscheidend. Auch wenn ein Messer nicht ausdrücklich verboten ist, kann ein Polizist, zum Beispiel im Rahmen der Gefahrenabwehr, gegen offensiv gezeigte, unsachgemäß geführte oder gefährliche erscheinende Gegenstände vorgehen.

Verbotene Gegenstände

Hinsichtlich der Definition verbotener Gegenstände im Waffengesetz in Tschechien liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. Es gibt keine Werkzeuge, Bauformen von Messern, Schlagwerkzeugen, Äxten oder Reizgassprühgeräten, die grundsätzlich verboten sind.

Waffengesetz in Tschechien: Schusswaffen

Für die Mitnahme von Schusswaffen gelten die üblichen europäischen Bestimmungen. Für von Jägern oder Sportschützen mitgeführte Waffen ist ein europäischer Feuerwaffenpass notwendig. Eine schriftliche Einladung zur Jagd bzw. zu einer schießsportlichen Veranstaltung erleichtert die Einfuhr. Vor der Einreise müssen die Waffen beim tschechischen Zoll angemeldet werden. Bei Fragen rund um den Import von Feuerwaffen durch Privatpersonen kann man sich an die Botschaft der Tschechischen Republik in Berlin wenden (Links & Adressen).

Tschechien hat – wie eingangs bemerkt – ein sehr liberales Waffenrecht. Selbst Waffenscheine, also Genehmigungen zum verdeckten Tragen von Kurzwaffen werden in der Tschechischen Republik mit der Begründung des Eigenschutzes erteilt, sofern der Antragsteller voll geschäftsfähig und unbescholten ist.

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Auch hinsichtlich der Genehmigung von Jagd- und Sportwaffen sind die tschechischen Gesetze kundenfreundlich, beide Gruppen dürfen – bis jetzt – sogar Waffen besitzen, die in Deutschland unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen würden. Zurzeit sind in Tschechien erbitterte Debatten um die zur Zeit in Beratung befindliche Verschärfung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie im Gange.

Tschechien ist das zehntsicherste Land der Welt (laut Global Peace Index). Die Gewaltverbrechensrate ist niedrig (160 Straftaten pro 100.000 Einwohner), und die Verbrechen mit Schusswaffen sind fast nicht existent (5,8 Straftaten pro 100.000 Einwohner). Wie in Österreich und der Schweiz zeigt sich auch am Beispiel Tschechiens, dass nicht waffenrechtliche Bestimmungen, sondern der Zustand der Gesellschaft über die Anzahl der mit Schusswaffen oder Messern verübten Straftaten entscheidet.

Wissenswertes bei Reisen nach Tschechien

Die Polizei in Tschechien gliedert sich in drei Gruppen: Die Polizei der Tschechischen Republik (Policie České republiky, PČR ) ist die staatliche Polizei in Tschechien zu der u.a. die Kriminalpolizei gehört. Gemeinden können eine eigene Polizei unterhalten, deren Aufgabengebiet allerdings eher den deutschen Ordnungsämtern ähnelt. Allerdings gehen die Befugnisse der Gemeindepolizei etwas weiter, sie ist auch für die öffentliche Ordnung auf dem Gemeindegebiet zuständig. Die Gemeindepolizei wird vom Bürgermeister oder von einem anderen Mitglied des Gemeinderats geleitet.

Tschechische Polizisten, die in der Regel eine Dienstnummer sichtbar an der Uniform (meistens an der Hemdtasche) tragen, dürfen auf der Straße nur ihre gesetzlich geregelten Eingriffsbefugnisse wahrnehmen. Dazu gehören beispielsweise die Feststellung der Identität oder das Abtasten einer Person auf Waffen zur Eigensicherung. An Ort und Stelle dürfen Polizisten Strafgelder nur in Höhe von maximal 5.000,- CZK erheben (ca. 200,- €), alles darüber Hinausgehende muss auf der Polizeidienststelle erfolgen.

Gelegentlich kommen Fälle vor, in denen falsche Polizisten versuchen, von Touristen wegen angeblicher Gesetzesverstöße Strafgelder zu ergaunern. Auch die Wegnahme von Messern oder “Waffen” ist in diesem Zusammenhang berichtet worden. Vor Reiseantritt sollte man sich über die Uniformen und Fahrzeuge der tschechischen Polizei informieren.

Über die aktuellen Uniformen und Fahrzeuge können Sie sich auf der Internetseite der tschechischen Polizei informieren.

Waffengesetz in Tschechien - Polizei

Wenn Sie in dem Waffengesetz in Tschechien in Konflikt kommen, können sie durch die Polizei bis zu 48 Stunden lang festgehalten werden. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie entweder entlassen werden oder die Polizei muss den Fall der Staatsanwaltschaft übergeben.

Wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleiten will, muss sie innerhalb weiterer 24 Stunden einen Haftbefehl beim zuständigen Haftrichter erwirken. Wird eine Person hingegen aufgrund eines Haftbefehls festgenommen, muss sie dem Haftrichter innerhalb von 24 Stunden vorgeführt werden. In jedem Haftfall ist die Behörde verpflichtet, die Familie des Festgenommenen zu informieren.

Im Falle eines Strafverfahrens kann bis zu 6 Monate Untersuchungshaft angeordnet werden. Jedem Beschuldigten steht ein Rechtsbeistand zu, ein Pflichtverteidiger wird notfalls vom Gericht berufen, muss aber vom Beklagten nach einer festen Tarifordnung bezahlt werden.

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Botschaft der Tschechischen Republik in Berlin
Velvyslanectví České republiky v Berlíně
Wilhelmstr. 44, 10117 Berlin
Telefon: + 49 30 226 38 – 0
E-mail: berlin@embassy.mzv.cz

Quellen: Celní správa České republiky (Customs Administration of the Czech Republic), Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland, Policie České republiky, Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Prag.

Die Informationen zu Gesetzesvorschriften und rechtlichen Aspekten in diesem Artikel beruhen auf gründlicher Recherche und den angegebenen Quellen, geben aber Meinung und Verständnis eines juristischen Laien wieder und sind daher unverbindlich!