Waffengesetz in Schweden
pixabay:John_Ioannidis

Messer- und Waffengesetz in Schweden 2024

Das Waffengesetz in Schweden sollte man kennen, wenn man seinen Urlaub im Königreich Schweden verbringen möchte. Da die waffenrechtlichen Bestimmungen in jedem europäischen Land unterschiedlich sind, lässt sich kein Wissen vom Heimatland auf ein Reiseland übertragen. Das Wissen um gesetzliche Regelungen, Einfuhrbestimmungen und die Praxis im Land hilft, Ärger mit den Behörden zu vermeiden. Schließlich soll die schönste Zeit des Jahres nicht zum längsten Albtraum des Jahres werden …

Wer nach Schweden reist und als Angler, Wanderer oder Outdoor-Sportler ein Messer mitführt, sollte Messerrecht und Waffengesetze in Schweden kennen. Das Staatsgebiet umfasst den östlichen Teil der Skandinavischen Halbinsel sowie die Inseln Gotland und Öland. Das Land im Norden ist uns als Land der Seen, Wälder und einsamen Küsten bekannt und vor allem im Sommer ein beliebtes Urlaubsland. Schwedens Natur lädt zum Angeln, Wandern und Campen ein aber ohne ein ordentliches Messer ist man abseits der Zivilisation so gut wie nackt.

Bis jetzt hat Knife-Blog die Gesetze und Vorschriften für die Mitnahme von Messern für rund ein Dutzend Länder vorgestellt, aber noch kein Land hat das Zusammentragen von Informationen so schwer gemacht wie Schweden. Keine staatliche Stelle in Schweden hat während meiner monatelangen Recherchen auf Anfragen reagiert.

Diese Nichtinformationspolitik des Königreichs hinsichtlich der Waffengesetze in Schweden ist innerhalb der Europäischen Union unüblich und hat dazu geführt, dass viele Informationen im Internet bruchstückhaft oder schlichtweg falsch sind.

Bei Telefonaten mit Botschaften werden Rückrufe versprochen, die grundsätzlich nicht zustande kommen. Angeblich zuständige Presseabteilungen glänzen durch notorische Nichterreichbarkeit und Links zu Informationsseiten verweisen ins Leere. Nachdem ich mir an der schwedischen Botschaft in Berlin die Zähne ausgebissen hatte, bekam ich einige Antworten von der schwedischen Botschaft in Wien.


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Das Königreich Schweden ist das größte skandinavische Land in Nordeuropa. Mit knapp 10 Millionen Einwohnern, von denen etwa eine Million in Stockholm lebt, erreicht das Land aber noch nicht einmal die Bevölkerungszahl des Großraums Paris. Daher erstaunt nicht, dass viele Landesteile für mitteleuropäische Verhältnisse nur dünn besiedelt sind. Hinsichtlich der Auslegung von Gesetzen zum Mitführen von Messern muss man unterscheiden, ob man von städtischen Ballungsräumen oder dem südschwedischen Hochland und dem skandinavischen Gebirge im Nordosten des Landes spricht.

Rund 40 Prozent der schwedischen Bevölkerung leben in Stockholm, Göteborg und Malmö. Obwohl Schweden im europäischen Vergleich als sehr sicheres Land gelten kann, gab es in den 1980er und 1990er Jahren Probleme mit Jugendgewalt und Drogenkriminalität. Im Zuge einiger Gesetzesänderungen wurde auch das Waffengesetz in Schweden im Bezug auf Messer deutlich verschärft.

Waffengesetz in Schweden: Messer

Die Mitnahme von Messern ist grundsätzlich möglich, wobei Schweden in einigen Punkten von “typischen” EU-Regeln abweicht. Schweden trat der Europäischen Union erst 1995 mit der vierten Welle bei und hat sich bis heute einige traditionelle Eigenheiten im Rechts- und Justizsystem bewahrt.

Das Wichtigste zuerst: Schweden hat unterschiedliche Rechtsvorschriften für Besitz, Mitführen und Einfuhr von Messern und gefährlichen Gegenständen. Dadurch ist die Rechtslage für Touristen sehr unübersichtlich, denn Messer, die ein Schwede im Wald mitführen kann, darf ein Tourist nach den gültigen Zollvorschriften nicht einführen. Diese konkurrierenden Bestimmungen haben zu einer Vielzahl von Interpretationen und Meinungen geführt. Im Internet lassen sich daher in Messer- oder Tourismusforen innerhalb weniger Minuten ein Dutzend völlig unterschiedlicher Angaben zum Waffengesetz in Schweden auffinden.

Waffengesetz in Schweden

Waffengesetz in Schweden: In Innenstädten sollte man nur ein kleines, zweihändig zu öffnendes Taschenmesser bei sich führen (Bild: Königspalast).

Der erste Blick gilt den waffenrechtlichen Vorschriften in Schweden, danach betrachten wir die zollrechtliche Seite.

Nach dem Waffengesetz in Schweden ist das Mitführen von Messern in städtischen Bereichen nicht gestattet. Ausgenommen sind Messer, die im Rahmen der Berufsausübung oder mit behördlicher Genehmigung getragen werden. Unterschiede hinsichtlich Bauform oder Größe gibt es im Hinblick auf dieses Verbot in Schweden nicht! Darstellungen, dass Switchblades mit Klingenlängen unter sieben Zentimetern erlaubt seien, sind falsch!

Messer, die sich im Innenraum eines Fahrzeuges befinden, gelten als “zugriffsbereit” und fallen somit ebenfalls unter das Verbot. Gelegentlich liest man in Internetforen, das Mitführen von Messern in städtischen Bereichen sei erlaubt und nur in der Nähe von öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten verboten. Auch diese Darstellung ist nicht korrekt.

Rund um Schulen, Jugendeinrichtungen etc. gibt es quasi eine Bannmeile für gefährliche Gegenstände aller Art, ähnlich speziellen Verbotszonen in den Niederlanden oder in Deutschland (z. B. Hamburg). Diese Regelung soll der Eindämmung der eingangs erwähnten Jugendgewalt dienen. Da ein Tourist in der Regel nicht weiß, wo sich besondere Kontroll- bzw. Verbotszonen befinden und das Tragen von Messern im Stadtgebiet ohnehin verboten ist, sollte er immer das gesamte Stadtgebiet als Verbotszone betrachten.

Wie in vielen anderen Ländern Europas gelten Messer mit eindeutigen Werkzeugcharakter auch in Schweden nicht als Waffe, wenn sein Besitzer nicht durch Gewalttätigkeit oder andere Straftaten auffällt. Ein klassisches Taschenmesser mit zweihändiger Bedienung ohne Klingenarretierung wird bei sachgerechter Handhabung auch in Innenstädten kaum zu Strafmaßnahmen führen.

Eine Besonderheit in Schweden ist die Definition des Begriffs “Öffentlichkeit”. In Deutschland bedeutet ein Verbot des Mitführens von Messern in der Öffentlichkeit, dass Messer außerhalb umfriedeten Eigentums nicht getragen werden dürfen. In Schweden gelten die ländlichen, dünn besiedelten Landesteile nicht als Öffentlichkeit. Der Begriff bezieht sich einseitig auf urbane Gebiete in denen Menschen in Lokalen, Geschäften, Sport- oder Freizeitanlagen sowie den umgebenden Straßen zusammen kommen. Daraus folgt, dass das Mitführen von Messern in Schweden bei Wanderungen, Angelausflügen etc. nicht verboten ist.

Der für Messer relevante Teil des schwedischen Waffengesetzes stammt bereits von 1988. Bei den folgenden Bezügen auf das schwedische Waffenrecht muss ich anmerken, dass die Texte vom Schwedischen in Englische und dann ins Deutsche übersetzt wurden. Daher können Formulierungen vom Original ein wenig stärker abweichen als gewohnt.

Messer und andere Gegenstände, die als Stich- oder Hiebwaffe dienen können oder mit geschliffenen Schneiden ausgestattet sind, die Menschen Schaden oder den Tod zufügen können, dürfen an öffentlichen Orten, in Fahrzeugen, an Schulen und Universitäten nicht mitgeführt werden.

Da Schulen und Universitäten ganz selbstverständlich öffentliche Orte sind, ist die besondere Haushebung etwas verwirrend. Möglicherweise wurden die Begriffe nur deshalb zusätzlich in den Text aufgenommen, um die Adressaten in besonderer Weise zu warnen.

Eine Straftat liegt nicht vor, wenn der Gegenstand für die Berufsausübung oder – je nach Art des Gegenstandes – Teil einer legalen Ausrüstung ist.

Diese Regelung entspricht weitgehend den Bestimmungen des §42a Abs. 3 des deutschen Waffengesetzes und hat einen ähnlich hohen “Gummifaktor”. Auch in Schweden ist es letztlich Sache des einzelnen Beamten oder Richters, welche Gegenstände er in einem gegebenen Kontext als legal oder illegal betrachtet.

1990 wurde der Besitz bestimmter Gegenstände an ein Mindestalter gekoppelt:

Stilett und Fallmesser, Ninja-Sterne, Schlagringe und ähnliche Gegenstände, die als Angriffswaffe eingesetzt werden können, dürfen nicht von Personen unter 21 Jahren besessen werden.

Im Jahr 2000 wurden Automaten, OTF’s, Balisong und Halbautomaten in die gesetzlichen Bestimmungen aufgenommen:

Stichwaffen und Messer, die so konstruiert sind, dass die Klinge blitzartig vorne oder an der Seite austritt oder durch Gravitation herausfällt, dürfen nicht von Personen unter 21 Jahren besessen werden.

Die Schweden haben eine für europäische Verhältnisse ausgesprochen liberale Lösung gewählt und das Besitzverbot auf Jugendliche und Heranwachsende beschränkt. Aus dieser Bestimmung ergibt, sich, dass Personen jenseits der Altersgrenze, Automaten, Halbautomaten, Einhandmesser und OTF besitzen dürfen. Selbst Balisong sind nicht ausdrücklich verboten, sondern fallen unter die schwedische Definition der “Switchblades”.

Im Jahr 2000 wurden die Strafvorschriften im Waffenrecht verschärft und Haftstrafen bis zu sechs Monaten in leichten Fällen und bis zu einem Jahr Gefängnis für schwerwiegende Verstöße festgeschrieben. Gleichzeitig wurde die Verfügung aufgenommen, dass gefährliche Gegenstände aus illegalen Besitz oder rechtsverletzendem Gebrauch eingezogen und vernichtet werden sollen.

Durch die schwedischen Zollbestimmungen wird die Einfuhr von Messern hinsichtlich ihrer Bauform aber nicht hinsichtlich ihrer Größe (Klingenlänge) begrenzt. Die im Land nicht verbotenen Messertypen Halbautomat, Vollautomat, Fallmesser und Balisong dürfen ohne behördliche Genehmigung nicht eingeführt werden.

Ohne Erlaubnis der schwedischen Polizei dürfen gefährliche Gegenstände nicht eingeführt werden. Gefährliche Gegenstände sind unter anderem: Stilett, Switchblades, Totschläger, Nunchakos, Schlagringe, nietenbesetzte Handschuhe, Schlagstöcke und andere Hiebwaffen.

Eine Unterscheidung von Bauformen oder Klingenlängen macht der Zoll bei der Definition gefährlicher Gegenstände nicht. Einhandmesser mit Kllngenarretierung befinden sich in einer rechtlichen Grauzone – sie sind weder ausdrücklich erlaubt noch ausdrücklich verboten. Messer mit feststehender Klingen sowie Taschenmesser können Touristen nach Schweden mitnehmen, ohne Schwierigkeiten befürchten zu müssen.

(Quellen: “Svenska Tullverket, (schwedische Zollabteilung), Schwedische Botschaft in Wien)

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Waffengesetz in Schweden: Verbotene Gegenstände

Nach dem Waffengesetz in Schweden ist das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengassprays verboten. An Flughäfen gibt es Boxen zum Einwurf von Spraydosen mit Reizgas. Zuwiderhandlungen können sehr teuer werden. Es drohten Gefängnisstrafen bis zu einem Jahr, in geringfügigen Fällen bis zu sechs Monaten. Geldstrafen fallen in Schweden deftig aus und übersteigen die Kurse in Deutschland oft um ein Mehrfaches.

Waffengesetz in Schweden: Schusswaffen

Ein Jahr nach dem EU-Beitritt hat Schweden die Waffen- und Zollbestimmungen für Schusswaffen an europäisches Recht angeglichen.

Waffen und Munition dürfen nicht ohne Erlaubnis nach Schweden eingeführt werden. Reisende müssen rechtzeitig vor der Einreise nach Schweden eine Einfuhrerlaubnis vom Polizeiamt des Zielortes beantragen (siehe bei Links).

Wissenswertes zu Reisen nach Schweden

Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation hat Schweden vorübergehend wieder Grenzkontrollen eingeführt. Vor Betreten von Fähren nach Schweden sowie Bussen, Zügen und Fähren von Dänemark nach Schweden ist ein gültiges Reisedokument vorzuweisen. Es ist in Schweden verboten, Personen zu transportieren, die nicht über einen gültigen Ausweis oder ein Einreisevisum verfügen. Nehmen Sie daher keine Anhalter mit, dies könnte als Schleusung strafrechtlich verfolgt und mit hohen Geldstrafen geahndet werden.

Das Führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss (> 0,2 Promille) kann mit Haftstrafen bis zu zwei Jahren geahndet werden. Selbst wenn weder eine Ordnungswidrigkeit begangen noch ein Unfall verschuldet wird, können Strafen für Alkoholfahrten ausgesprochen drakonisch ausfallen.

Messerrecht und Waffengesetz in Schweden

Das friedliche Bild ist trügerisch, selbst kleinere Ordnungswidrigkeiten können bei Verstößen gegen das Waffengesetz in Schweden zu ungeahnt hohen Strafen führen

Geschwindigkeitsbegrenzungen werden stark überwacht. Bei Überschreitungen gibt es keine Toleranzgrenzen, aber hohe Strafen. Je nach vorgeschriebener Höchstgeschwindigkeit bewegen sich die Sätze zwischen 2000,- bzw. 4000,- SEK für Überschreitungen bis zu 40 km/h. Überschreitungen über 40 km/h sind Sache der Staatsanwaltschaft und können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Auch Verstöße gegen die Gurt- bzw. Helmpflicht werden mit Bußgeldern zwischen 1500 SEK (Erwachsene) und 2500,- SEK (Kinder) belegt.

Die Benutzung von Mobiltelefonen beim Autofahren ist seit 2013 verboten. Allerdings sind die Regelungen schwammig und können auch auf das Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung oder die Bedienung eines Navigationsgerätes angewandt werden.

Personen, die jünger als 20 Jahre alt sind, dürfen generell keinen Alkohol, Personen, die jünger als 18 Jahre alt sind, dürfen generell keinen Tabak nach Schweden einführen. Für den Eigenbedarf können Personen, die 20 bzw. 18 Jahre und älter sind, Alkohol und Tabak nach Schweden mitnehmen.

Für die Mitnahme von Hunden und anderen Haustieren gibt es umfangreiche Vorschriften, den Verweis auf eine Informationsseite des schwedischen Landwirtschaftsministeriums befindet sich im Abschnitt Links.

(Quellen: Schwedisches Büro für Tourismus, Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland)

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Bildnachweis Titelbild: Depositphotos.com : scanrail

Hilfreiche Adressen

Nachfolgend finden Sie die Adressen der Polizeibehörden der Regionen, über die die meisten Einreisen nach Schweden erfolgen. Dort können Anträge gestellt werden.

Stockholm
Stockholms City – tillstånd och vapen
Bergsgatan 48
S-106 75 Stockholm
Telefon: +46 77 114 14 00

Göteborg
Göteborg Tillståndsgruppen
Box 429
S-401 26 Göteborg
Telefon: +46 77 114 14 00

Die Informationen zu Gesetzesvorschriften und rechtlichen Aspekten in diesem Artikel beruhen auf gründlicher Recherche und den angegebenen Quellen, geben aber Meinung und Verständnis eines juristischen Laien wieder und sind daher unverbindlich!