Am 12.09.24 fand im Bundestag die erste Lesung des „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ der Ampelregierung statt. Im Vortrag von IM Faeser steht wortgetreu, was Knife-Blog bereits am 01. September im Artikel „Waffengesetz – Das plant die Ampel wirklich“ berichtet hat. Viel spannender ist jedoch, was nicht in der Beschlussvorlage steht und dass sich trotz der vorgeblichen Einrede der „Verbände“ am bürgerfeindlichen Verbotspaket der Ampel bisher nichts geändert hat. Von einer Änderung des Waffengesetzes spricht heute im Bundestag niemand mehr, stattdessen will die Ampel mittels verwaltungstechnischer Trickserei hunderte neue Waffenverbotszonen generieren.
Inhalt und Übersicht
Veröffentlicht: 13.09.24, aktualisiert: 23.09.24
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Die umfassende Änderung des Waffengesetzes hätte Wochen der Vorbereitung benötigt und den betroffenen Bürgern Gelegenheit zu sachlichen Protesten, Klar- und Richtigstellungen gegeben. Im Gegensatz zu Fragen der Migration haben CDU und CSU keinen Widerspruch erhoben und Faesers Pläne stillschweigend abgenickt. Ob und welche Änderungen im Waffenrecht zusätzlich erfolgen, ist derzeit nicht klar. Wie bereits in früheren Knife-Blog-Artikeln dargelegt, wird es die SPD-Änderungen am Waffenrecht nur geben, wenn die FDP umfällt und ihre bisherigen Positionen aufgibt. Genau das ist gestern im Bundestag passiert, Justizminister Buschmann und die gesamte FDP sind vor Nancy Faeser auf die Knie gegangen.
Zeitlich stehen die Ampel-Parteien unter Druck, denn bei der bevorstehenden Landtagswahl in Brandenburg drohen dem Linksbündnis ähnlich dramatische Stimmverluste wie in Thüringen und Sachsen. Bereits heute steht fest: Die FDP wird im zukünftigen brandenburgischen Landtag nicht mehr vertreten sein; die Grünen müssen um das Überwinden der Fünf-Prozent-Hürde bangen und die SPD wird in Brandenburg hinter der AfD landen.
Anmerkung 23.09.24: Mit der Prognose zum Wahlergebnis der SPD in Brandenburg lagen wir falsch, aber trotzdem dürfen Messerfans vorsichtig optimistisch sein. Jede neue brandenburgische Landesregierung ohne Beteiligung der AfD muss das BSW als Koalitionspartner aufnehmen oder sich vom BSW dulden lassen. Wenn die Partei von Frau Wagenknecht nicht ebenso schamlos umfällt wie die FDP, wird sich Brandenburg bei der geplanten Verschärfung des Waffengesetzes enthalten müssen. Durch die Wahlergebnisse in Brandenburg haben die Ampel-Parteien ihre Mehrheit im Bundesrat verloren (minus 15 Stimmen) und würden für ihre nachfolgend ausführlich beschriebenen Verbotsabsichten Stimmen von CDU oder BSW benötigen.
Deutschland einig Waffenverbotszone
Mit der Forderung nach vier oder sechs Zentimetern Klingenlänge hat Nancy Faeser einen Köder ausgeworfen, der nicht nur Printmedien und Verbände, sondern auch viele Messerfans über die tatsächlichen Gefahren für das Kulturgut „Taschenmesser“ hinweggetäuscht hat. Damit die Durchsetzung der Ampel-Pläne schnell und reibungslos klappt, haben sich Regierung und Opposition auf ein paar Tricks verständigt.
Zum Waffenrecht und Waffenverbotszonen gibt es in der Rede der Bundesinnenministerin nur einen kurzen Absatz:
„Waffenverbotszonen und Allgemeinverfügungen, die das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen verbieten, können nur eine Wirkung entfalten, wenn sie durchgesetzt werden. Hierzu bedarf es neuer Befugnisse für die Bundespolizei zur Kontrolle von Personen auf dem Gebiet der Eisenbahnen des Bundes, wenn dort das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen untersagt ist.“
Der Vortrag kommt rätselhaft daher. Es bedarf keiner Gesetzesänderung oder Allgemeinverfügung, um Reisende und ihr Gepäck anlasslos im Bahn- oder Luftverkehr zu durchsuchen. Das ist bereits gängige Praxis und hat keine der zahlreichen dort begangenen Gewalttaten verhindert. Faeser weiß es, Buschmann weiß es, Merz weiß es, jeder weiß es. Doch in Wahrheit geht es nicht um Taschenmesser oder deren Klingenlängen, es geht nicht mehr oder weniger um ein landesweites Messertotalverbot, wobei das Instrument der „Allgemeinverfügung“ die entscheidende Rolle einnehmen soll.
Was sind Allgemeinverfügungen
Eine Allgemeinverfügung ist nach § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz „ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen an einen bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft“.
Eigenschaften von Allgemeinverfügungen:
- Sie ist eine Einzelfallregelung, die sich aber an eine Vielzahl von Personen richtet.
- Sie hat einen konkreten Sachverhalt zum Gegenstand.
- Sie wird von einer Behörde erlassen.
Bisherige Einsatzbereiche der Allgemeinverfügung:
- Verkehrsrecht: z.B. Sperrung von Straßen, Einrichtung von Fußgängerzonen
- Umweltrecht: z.B. Festlegung von Lärmschutzzonen, Erklärung eines Gebiets zum Naturschutzgebiet
- Versammlungsrecht: z.B. Verbot von Versammlungen in bestimmten Gebieten
- Infektionsschutz: z.B. Maskenpflicht in öffentlichen Bereichen, Schließung von Einrichtungen während einer Pandemie
- Gewerberecht: z.B. Festsetzung von Ladenöffnungszeiten für ein bestimmtes Gebiet
- Wasserrecht: z.B. Badeverbot in einem See aufgrund von Verschmutzung
- Baurecht: z.B. Sperrung eines einsturzgefährdeten Gebäudes
- Katastrophenschutz: z.B. Evakuierungsanordnungen bei Hochwasser oder Bombenfunden
Sofort fällt auf, dass waffenrechtliche Entscheidungen oder Maßnahmen zu Terrorabwehr oder Gewaltkriminalitität bisher in Deutschland noch nie über Allgemeinverfügungen vorgenommen wurden. Tatsächlich haben unsere Recherchen keinen einzigen Fall zutage gefördert, bei dem waffenrechtliche Änderungen durch eine solche Verfügung erfolgt sind.
Trick 1: Regieren per „Allgemeinverfügung“
Die Ankündigungen der Ampel mögen zunächst wenig spektakulär klingen, doch tatsächlich ist es ein gut durchdachter Schachzug der Bundesregierung. Durch die Freigabe an die Kommunen, per Allgemeinverfügung überall und unbeschränkt Waffenverbotszonen erklären zu können, entledigt sich der Bund der Verantwortung und schiebt den „Schwarzen Peter“ den Kommunen zu. Beim nächsten Messerangriff eines Islamisten oder Migranten liegt die Schuld dann bei der Stadt oder der Kommune, schließlich habe der Bund ja ein „probates Mittel zur Gefahrenabwehr“ bereitgestellt.
Tatsächlich ist der Ampel-Plan gefährlicher als eine Verschärfung des Waffengesetzes hinsichtlich Klingenlängen oder Bauformen. Kommunen und Städte sollen ermächtigt werden, nach freiem Gutdünken großflächige Waffenverbotszonen einzurichten. Dort sollen alle Messer und alle gefährlichen Gegenstände verboten sein. Also ein Messertotalverbot unabhängig von Klingenlänge, Bauform oder Öffnungsmechanik.
Auf welcher Rechtsgrundlage die neuen Verbotszonen errichtet werden sollen, ist derzeit völlig unklar. Man stelle sich vor, jeder Landrat, Bürgermeister oder sonstige kommunale Amtsträger könne willkürlich sein Herrschaftsgebiet zur Waffenverbotszone erklären.
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Heute eine Waffenverbotszone am Busbahnhof, morgen eine in der Fußgängerzone und am Wochenende wird der abgelegene Badesee ab 15:00 Uhr zur Obstmesserverbotszone erklärt. Der Bürger erfährt es nur, wenn er sich täglich aktiv um Informationen bemüht. Politik und Polizei brauchen sich um rechtzeitige Bürgerinformationen nicht zu sorgen, denn Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe und irgendwo steht bestimmt auch ein Hinweisschild.
Vor Kommunal- und Landtagswahlen dürften zukünftig noch ein paar Waffenverbotszonen dazukommen, schließlich gibt es kaum ein plakativeres Mittel, um dem Wahlvolk klarzumachen, dass der Errichter der Waffenverbotszone das Wohl seiner Bürger fest im Auge hat. Auf diese Weise werden Waffenverbotszonen nicht der öffentlichen Sicherheit dienen, sondern zur willkürlich verwendbaren Verfügungsmasse karriereorientierter Lokalpolitiker verkommen.
Der Begriff „Allgemeinverfügung“ stammt aus dem deutschen Verwaltungsrecht, international spricht man von „Dekreten“. Ein Dekret ist ein rechtlicher Erlass, der typischerweise von einer hohen exekutiven Autorität wie einem Staatsoberhaupt, einer Regierung oder einem Ministerium ausgegeben wird. In Russland, der Türkei, in Venezuela und vergleichbaren Regimen ist das Regieren per Dekret üblich. Die Vorteile liegen auf der Hand: Wer per Dekret oder Allgemeinverfügung regiert, benötigt selbst bei schweren Eingriffen in die Bürgerrechte zunächst keine Zustimmung des Parlaments.
Natürlich dürfen Dekrete oder Allgemeinverfügungen in einer Demokratie nicht gegen geltendes Recht verstoßen, aber das hilft den Betroffenen wenig. Bis ein Gericht eine Allgemeinverfügung als nicht rechtskonform einkassiert hat, vergehen in diesem-unseren Bürokratieparadies Monate, wenn nicht Jahre. Bis dahin sind die eingezogenen Messer längst geschreddert und die Ordnungsstrafen von Gerichtsvollziehern eingetrieben.
Trick 2: Klagen erschweren
Man muss nicht in die Kristallkugel schauen, um das Entstehen vieler neuer Waffenverbotszonen kommen zu sehen. Die sollen offenbar nicht aufgrund der entsprechenden Paragrafen im Waffengesetz errichtet werden, sondern als „Pop-Up-Waffenverbotszonen“ per Allgemeinverfügung überall dort deklariert werden, wo die Polizei gerade anlasslose und damit grundgesetzwidrige Massenkontrollen der unter Generalverdacht gestellten Bürger durchführen soll oder möchte.
Bis jetzt war es möglich, beim Verdacht auf eine widerrechtlich errichtete Waffenverbotszone oder eine Entziehung von Gesetz gewährter Ausnahmen die Gerichte anzurufen. Mehr als einmal haben Gerichte solche Zonen bereits wegen Rechtsverstößen kassiert.
Dies wird zukünftig kaum noch möglich sein, denn bevor die Klage eingereicht wird, ist die Waffenverbotszone wieder verschwunden, wird am nächsten Tag durch eine neue Allgemeinverfügung ersetzt oder taucht am nächsten Wochenende mit kleinen räumlichen Änderungen wieder auf. Deshalb ist die Besorgnis nicht unbegründet, dass die SPD das Instrument der „Pop-Up-Waffenverbotszonen“ erfunden hat, um die Überprüfung der Rechtmäßigkeit durch Gerichte zu verhindern.
Trick 3: Proteste ausbremsen
Das Verschieben der Waffenverbotszonen vom Bund an die Kommunen beinhaltet noch einen weiteren „Trick“. In der Vergangenheit haben Politiker die deutsche Messerszene als sachkundig und engagiert erlebt und möchten den drohenden Protest soweit möglich diversifizieren.
Gegen eine neue Waffenverbotszone von Hamburg bis Lübeck werden vermutlich die dort lebenden Bürger protestieren, aber kaum Menschen aus dem Chiemgau oder dem Schwarzwald. Die neuen Verbotszonen werden schneller entstehen, als sich Proteste formieren können. Heute Leipzig und Saarbrücken, morgen Kiel, Kaiserslautern und das Ruhrgebiet. Ein gesamtdeutsches Aufbäumen gegen eine unsinnige Gesetzesinitiative, wie gegen die 2019er-Pläne zur Waffengesetzverschärfung durch die SPD, wird es zukünftig wohl nicht mehr geben.
In den letzten beiden Jahren haben wir gelernt, dass Protest nur erfolgreich sein kann, wenn er laut, rotzig und unbequem ist. Die Klimaaktivisten und die Bauern haben vorgemacht, wie Protest effektiv gestaltet und erfolgreich durchgeführt werden kann. Protest muss von unten, von den Bürgern kommen. Einreden von Verbänden, geheime Diplomatie in noch geheimeren Hinterzimmern und Tischgespräche beim Nobelitaliener haben lange als Instrumente der politischen Meinungsbildung funktioniert. Doch das sind die Methoden der 1970er Jahre, die unter Kohl und Schröder noch bestens funktioniert haben, seitdem aber kontinuierlich an Schlagkraft eingebüßt haben.
In der Amtszeit von Merkel hat sich das Land von Grund auf verändert, es ist heute zutiefst gespalten und die Politik hat ihr Ansehen durch ihre jahrelange Untätigkeit in der Migrationskrise weitgehend verspielt. Wer heute seine Rechte durchsetzen möchte, muss nicht leise als Bittsteller auftreten, sondern seine Forderungen in konzertierten Aktionen medienwirksam publik machen.
Was nun, lieber Messerfreund?
Die Ampel hat sich entschieden, alle deutschen Messerbesitzer unter Generalverdacht zu stellen und führende Oppositionspolitiker klatschen offen Beifall. Wer Hilfe bei den Unionsparteien sucht, dürfte enttäuscht werden, denn längst haben NRW-Innenminister Reul und Bayerns Innenminister Herrmann die Verbotspläne der Ampel öffentlich gelobt. Die FDP als Hüterin liberaler Werte hat sich per Politsuizid verabschiedet. Inzwischen scheinen alle Parteien mit Ausnahme von AfD, BSW und Linken das Regieren per Verbotsdekreten als Ausweg aus der Gewaltkriminalität zu betrachten. Das Scheitern der Messerverbote ist vorprogrammiert, solange wir uns den Luxus leisten, amtsbekannte Terrorunterstützer und Intensivtäter in Freiheit zu belassen. Ob sich die aktuelle Vorgehensweise der Regierenden positiv auf das Demokratiebewusstsein der Bevölkerung auswirken wird, bleibt abzuwarten.
Wir sind durch die Terrorangriffe der letzten Wochen und Monate in eine Situation geraten, in der unsere Mandatsträger vernünftigen Argumenten gegenüber taub geworden sind. Die deutsche Politik steht in kollektiver Ratlosigkeit vor dem Trümmerhaufen ihrer Migrations- und Integrationspolitik und sucht nun nach einfachen Lösungen, um ungeschoren davonzukommen. Wenn man dafür nur ein paar tausend „Messerfuzzies“ opfern muss, werden sie genau das tun.
Ich habe es schon kürzlich in einem anderen Artikel geschrieben und wiederhole es nochmals: Wer seine Rechte verteidigen will, muss sein Schicksal in die eigenen Hände nehmen, anstatt darauf zu warten, dass Fremde die Kohlen aus dem Feuer holen.
Zurzeit erscheint am wahrscheinlichsten, dass Faesers „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ Mitte Oktober vom Bundestag durchgewunken wird. Macht dennoch Druck per Brief und persönliche Ansprache an eure Abgeordneten vor Ort und im Bund. Ob es hilft? Wir wissen es auch nicht.
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Links zum weiterlesen
- Knife-Blog: Das plant die Ampel wirklich
- Hintergrund: Sitzungskalender Bundestag
- Hintergrund: Regieren per Dekret. Exekutivlastigkeit als Anzeichen einer autoritären Demokratie