Waffengesetz in Griechenland
pixabay:AndyGarcia

Messer- und Waffengesetz in Griechenland 2024

Es gibt Länder, die haben klare Gesetze, es gibt Länder, die haben verworrene Gesetze und es gibt das Waffengesetz in Griechenland.

In der Reihe “Mit dem Messer nach …” geht es heute um das zwischen Paradies und Pleite angesiedelte Land am Ufer des östlichen Mittelmeeres. Dass Griechenland andere Probleme als ein neues Waffengesetz hat, ist bekannt und dass die Nerven im Land blank liegen ebenfalls. Um es gleich vorweg zu nehmen: Vieles ist weder erlaubt noch verboten aber trotzdem illegal …

Wer nach Griechenland reist und als Angler, Wanderer oder Outdoor-Sportler ein Messer mitführt, sollte Messerrecht und Waffengesetze in Griechenland kennen. Da die waffenrechtlichen Bestimmungen in jedem europäischen Land unterschiedlich sind, lässt sich kein Wissen vom Heimatland auf ein Reiseland übertragen.

Das Wissen um gesetzliche Regelungen, Einfuhrbestimmungen und die Praxis im Land hilft, Ärger mit den Behörden zu vermeiden. Schließlich soll die schönste Zeit des Jahres nicht zum längsten Albtraum des Jahres werden.

Waffengesetz für Messer in Griechenland

Wie schon in der Einleitung gesagt, auf der Jagd nach den harten Fakten des griechischen Waffengesetzes kommt man nicht weit. Verbindlich überprüfen lassen sich eine Handvoll Verbote. Da tauchen natürlich sofort die üblichen Verdächtigen auf: Balisong, OTF, Automatikmesser und Stilett unterliegen in Griechenland einem Besitzverbot, dürfen also auch nicht eingeführt werden (OTF: “Out-The-Front”; Sammelbegriff für alle Messer, bei denen eine Klinge nach vorn aus dem Griff austritt).


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Große Messer sind in Griechenland verboten. Was ein “großes Messer” ist, konnten mir weder die Hellenische Botschaft in Berlin noch die Griechische Zentrale für Fremdenverkehr oder das griechische Justizministerium erklären. Es gibt keine Richtwerte für Klingenlänge, Gesamtlänge oder andere bauartbedingte Eigenschaften. Das Gesetz spricht tatsächlich nur von “großen Messern”. Jeder Behördenvertreter vom Zollbeamten bei der Einreise bis zum Dorfpolizisten kann den Begriff “großes Messer” frei interpretieren.

Verbotene Gegenstände in Griechenland

Im Bereich Messer gelten als verbotenen Gegenstände das bereits im vorangegangenen Abschnitt erwähnte Quartett: Balisong, OTF, Automatikmesser und Stilett sind mit einem Besitzverbot belegt. Der rechtliche Status von Halbautomaten ist unklar. Ein Verbot kann sich von der Tatsache herleiten, dass die Klinge mit Federkraft geöffnet wird, hingegen spricht die Tatsache, dass ein Halbautomat eben nicht ohne manuellen Eingriff öffnet, gegen ein Verbot. Lange Rede, kurzer Sinn: Halbautomaten (“Assisted Opener”) sollten wegen der fehlenden Definition lieber zu Hause bleiben.

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Eindeutig verboten sind Besitz und Einfuhr von Säbeln, Degen, Dolchen, Schwertern, Bajonetten und Macheten. Ebenfalls eindeutig verboten sind Messer mit mehr als einer geschliffenen Schneide, auch wenn es sich um sehr kurze Klingen handelt. Die Einfuhr bzw. der Besitz von RSG (“Tränengasspray”) aller Art ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt. (Quellen: Hellenische Botschaft in Berlin, griechische Zentrale für Fremdenverkehr, Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland.)

Unklare Rechtslage bei Einhandmessern

Auf Anfrage teilt mir die Hellenische Botschaft in Berlin mit: “Alle nicht als verboten eingestuften Messer dürfen legal getragen werden”. Klingt gut, aber so einfach ist es leider nicht. Denn das Waffengesetz in Griechenland ist nicht nur in vielen Punkten unklar formuliert, es lässt auch viel Interpretationsspielraum für kontrollierende Beamten.

Die größten Unklarheiten bestehen in Griechenland hinsichtlich jener Taschenmesser, die in Deutschland als Einhandmesser bezeichnet werden. Das sind Messer, deren Klinge sich einhändig öffnen lässt UND die über eine Klingenarretierung verfügen. Ein eindeutiges Verbot der Einhandmesser mit Klingenarretierung definiert das Waffengesetz in Griechenland nicht.

Das Problem ist also nicht ein präzise definiertes Verbot, sondern die Einschätzung eines griechischen Zoll- oder Polizeibeamten, ob er ein bestimmtes Messer für gefährlich hält oder nicht. Reisende berichten, dass Einhandmesser bei Einreise oder Kontrollen oft unbeanstandet geblieben sind, trotzdem gab es Fälle, in denen solche Messer beschlagnahmt wurden.

Wenn klare Regeln bezüglich Bauform und technischen Details fehlen, kommt dem Erscheinungsbild des Messers große Bedeutung zu. Besitzt ein Messer mit feststehender Klinge Merkmale militärischer Kampfmesser, wird ein Polizist bei einer Kontrolle eher geneigt sein, Messer und Besitzer als “gefährlich” einzustufen als ein Jagdmesser mit Holzgriff.

Für Taschenmesser gilt nichts anderes. Ein großer Flipper mit schwarzer Klinge wirkt bedrohlicher als ein Schweizer Offiziersmesser, ein edler Gentleman Folder oder ein Slip Joint im Laguiole Stil.

Aufgrund der widersprüchlichen Erfahrungen der Reisenden lässt sich keine präzise Empfehlung geben, welche Messer man bedenkenlos mitnehmen kann und welche nicht.

Ob Taschenmesser mit Flipper-Öffnung zu den Messern mit verbotener Öffnungsautomatik zählen, lässt sich auch durch mehrfache Nachfrage nicht klären. Sowohl die Aussagen der offiziellen Stellen wie auch die Erfahrungen der Reisenden sind in diesem Punkt widersprüchlich.

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Auch Ort und Umfeld in denen ein Reisender mit einem Messer angetroffen wird, entscheidet über die Beurteilung von erlaubt und verboten. Ein nachvollziehbarer Grund, ein Messer zu führen, ist immer hilfreich. So ist Filetiermesser im Angelkasten ebenso wenig ein Problem wie ein Brotzeitmesser im Rucksack eines Wanderers. Camper können alle benötigten Küchenmesser mitführen.

In Großstädten und Ballungsräumen, auf Fähren und bei öffentlichen Veranstaltungen sollte man überhaupt kein Messer griffbereit führen. (Quellen: Hellenische Botschaft in Berlin, griechische Zentrale für Fremdenverkehr.)


Waffengesetz in Griechenland: Schusswaffen

Alle Waffen, für die seitens der griechischen Behörden keine Erlaubnis ausgestellt wurde, sind verboten. Ebenfalls verboten ist die Einfuhr von in anderen EU-Ländern legal besessenen Waffen auch zum Zwecke der Verbringung durch Griechenland in ein Zielland. Die Einfuhr von Jagd- oder Sportwaffen ist theoretisch möglich, praktisch aber kaum durchführbar. Neben langatmiger Bürokratie, Kompetenzstreitigkeiten und unklarer Behördenstruktur fehlt es im EU-Land auch an mehrsprachigen Formularen.

Hafen von Piräus
Da der Hafen von Piräus ein Dreh- und Angelpunkt der Flüchtlingskrise ist, müssen Sie hier mit besonders vielen wachsamen Augen rechnen.

Wissenswertes für Reisende

Seit Mitte 2015 hat Griechenland erhebliche Probleme mit der hohen Zahl von Flüchtlingen aus den Maghreb-Staaten, Syrien, Irak und Afghanistan. Polizei und Militär führen daher in vielen Landesteilen verdachtsunabhängige Personenkontrollen durch. Man sollte daher bei jeder Gelegenheit ein gültiges Ausweisdokument mitführen. Messer sollten auf keinen Fall griffbereit im Fahrzeug liegen.

Die griechische Zentrale für Fremdenverkehr rät Urlaubern, die mit eigenen oder gemieteten Fahrzeugen unterwegs sind, keinesfalls Anhalter mitzunehmen. Desgleichen wird geraten, sich bei geräumigen Fahrzeugen (Campingmobile, Wohnwagen, Kleintransporter etc.) vor Fahrtbeginn davon zu überzeugen, dass sich keine fremden Personen im Fahrzeug verstecken.

Wenn Sie in Griechenland verhaftet werden, kann ein Richter Untersuchungshaft anordnen. Sollten Verstöße gegen das Waffengesetz oder der Verdacht auf Menschenschmuggel als Tatvorwurf im Raum stehen, ist die Anordnung von Untersuchungshaft wahrscheinlich. Die Dauer der Untersuchungshaft richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls insbesondere danach, wie umfangreich die vorzunehmenden Ermittlungen sind. Wegen der starken Überlastung der griechischen Gerichte sind die Untersuchungshaftzeiten in der Regel recht lang. Setzen Sie sich nach einer Verhaftung auf jeden Fall so schnell wie möglich mit der deutschen Botschaft in Athen in Verbindung.

Für Haftprüfungstermine, Einsprüche und für eine eventuelle Freilassung auf Kaution benötigen Sie zwingend einen Rechtanwalt, der mit dem griechischen Justizsystem vertraut ist (Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland).

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Hilfreiche Adressen

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Griechenland
Karaoli & Dimitriou 3
106 75 Athen – Kolonaki
Griechenland

Telefon: 0030 / 210 – 72 85 111
Telefax: 0030 / 210 – 72 85 335

In Notfällen ist die Botschaft außerhalb der Dienststunden und an den Feiertagen über den Bereitschaftdienst (auch per SMS) zu erreichen.

Mobil: 0030 / 693 – 23 381 53 (deutschsprachig)
Mobil: 0030 / 693 – 23 381 52 (griechisch- und deutschsprachig)

Die Informationen zu Gesetzesvorschriften und rechtlichen Aspekten in diesem Artikel beruhen auf gründlicher Recherche und den angegebenen Quellen, geben aber Meinung und Verständnis eines juristischen Laien wieder und sind daher unverbindlich!