Flugreisen mit Messern

Flugreisen mit Messern – Wissenswertes für den Urlaub 2024

Die Mitnahme von Messern in Flugzeugen ist seit vielen Jahren ein heikles Thema. Bereits 2016 hat Knife-Blog diesem Thema einen Artikel gewidmet und über die chaotischen und teilweise willkürlichen Beschränkungen und Verbote informiert. Acht Jahre später ist die Zeit reif, die Situation für Messerbesitzer auf deutschen Flughäfen erneut zu analysieren und gleichzeitig den Blick auf das Verhalten der Fluggesellschaften zu richten.

Nach den weitgehend flugreisefreien Corona-Jahren nimmt der Tourismus in Europa wieder Fahrt auf. Während die Klimaaktivisten der letzten Degeneration vorzugsweise auf Bali Erholung vom stressigen Protestalltag suchen, reist “Otto Normalbürger” in diesem Jahr wieder zu den gewohnten Zielen auf Mallorca, den Kanarischen Inseln oder an die Küste der Adria. Meistens mit dem Flugzeug und meistens mit einer Auswahl feiner Messer. Und schon sind wir mitten im Thema.

EU-Recht regelt die Flugreisen mit Messern

Seit 2015 regelt die Europäische Union über einen Grundsatzstandard, welche Gegenstände Reisende auf Flughäfen ihrer Mitgliedsländer mitführen und in Flugzeuge mitnehmen dürfen und welche nicht. Der Schachtelsatz gestaltete Titel der Verordnung lautet in voller Länge: „Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit“.

Bitte nicht gleich erschreckt wegzappen! So schwer verdaulich der Verordnungstitel auch erscheinen mag, hinter der kryptischen Überschrift befindet sich eine leicht verständliche Aufzählung der erlaubten und verbotenen Gegenstände mit erfreulich klarer Struktur.

Der erste Abschnitt (Anlage 4-C) informiert über die verbotenen Gegenstände im Handgepäck, der zweite Teil (Anlage 5-B) bezieht sich auf verbotene Gegenstände im aufgegebenen Gepäck. Besondere Hinweise zur Mitnahme von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen (LAG) umfasst der dritte Abschnitt.

Dass Sprengstoffe, Feuerwaffen, Harpunen und Anlagen zur Viehtötung in Flugzeugkabinen verboten sind, versteht sich von selbst. Der Abschnitt C (Spitze oder scharfe Gegenstände) regelt den Bereich Messer, Werkzeuge und Sportgeräte.

Nach EU-Recht ist die Mitnahme folgender Gegenstände in Flugzeugkabinen verboten:

  • Hackwerkzeuge, wie Äxte, Beile, Eispickel und Hackmesser,
  • Rasierklingen,
  • Teppichmesser,
  • Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm,
  • Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen,
  • Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder scharfen Kante,
  • Schwerter und Säbel.

Die Liste ist für Sicherheitspersonal und Passagiere gleichsam leicht verständlich: Messer mit Klingenlängen unter sechs Zentimetern sind erlaubt, Messer mit längeren Klingen dürfe nicht mit in die Kabine genommen werden. Das klingt nach einer simplen, bürgerfreundlichen Regelung, aber nicht alle deutschen Flughäfen wenden den Grundsatzstandard der EU an.

Flugreisen mit Messern - die Kontrolle der Passagiere folgt in Deutschland weitgehend einheitlichen Regeln.
Bild 1: Flugreisen mit Messern – Die Kontrolle der Passagiere folgt in Deutschland heute weitgehend einheitlichen Regeln.

Regelungen der deutschen Flughäfen

Die Flughäfen Frankfurt, Hamburg, Berlin, München, Leipzig, Dresden, Stuttgart, Paderborn-Lippstadt und Saarbrücken verweisen auf Ihren Webseiten auf die EU-Bestimmungen und erlauben die Mitnahme von Messern und Scheren mit Klingenlängen bis zu 6 Zentimetern. Keine Angaben macht hingegen der Flughafen Köln / Bonn. Auf der Webseite des Flughafens beruft man zwar im Text auf die Liste der EU-Verordnung, der entsprechende Link zeigt aber seit 2016 ins Leere. Dadurch kann sich ein Messerbesitzer im Zweifelsfall weder auf einen schriftlichen Hinweis noch auf die Regelung nach EU-Recht berufen.

Sieht man einmal vom Flughafen Köln / Bonn ab, ist die Übernahme der EU-Verordnung durch alle maßgeblichen Verkehrsflughäfen als (kleiner) Fortschritt zu werten, da eindeutige Regeln formuliert werden. 2016 hatte ich noch ein anderes Bild ergeben. Seinerzeit bezogen sich die meisten deutschen Flughäfen nicht auf die geltende EU-Verordnung, sondern hatte individuelle Regeln erlassen, die oft so schwammig formuliert waren, dass weder Messerbesitzer noch Flughafenpersonal ein infrage stehendes Messer beurteilen konnten.

Vor einigen Jahren nahmen auf vielen deutschen Flughäfen private Firmen die Gepäckkontrolle vor, wobei Regeln für die Mitnahme von Messern vom Kontrollpersonal häufig willkürlich festgelegt wurden. So war es zu dieser Zeit problemlos möglich, einmal mit einem Spyderco Military in der Hosentasche ungeschoren durch die Sicherheitskontrolle zu kommen, um bei der nächsten Reise mit einem Taschenmesser unter sechs Zentimeter Klingenlänge mit Hinweis auf einen “verbotenen Gegenstand” abgewiesen zu werden. Inzwischen ist bei allen Kontrollen die Bundespolizei federführend und wendet die Regeln der EU-Verordnung konsequent an. Die Rechtssicherheit für Messerbesitzer hat sich seitens der Flughafenbetreiber seit 2016 also spürbar verbessert.

Messer & Co - Lieber gleich ein Wanger!Messer & Co - Lieber gleich ein Wanger!
Deutsches Messermacher GildeDeutsches Messermacher Gilde
Messerworld BerlinMesserworld Berlin
Writing Turning Flipping ShopWriting Turning Flipping ShopWriting Turning Flipping Shop
Bastards Knives
Messermacherbedarf aus Meisterhand von Jürgen Schanz

Werbung

Flugreisen mit Messern und das Hausrecht der Airlines

Der Blick auf die Situation an den deutschen Verkehrsflughäfen könnte die Hoffnung keimen lassen, dass Besitzer von Messern sich an der EU-Verordnung für Flugreisen orientieren können und keinen weiteren Schikanen ausgesetzt sind. Ein Irrtum, denn viele Fluggesellschaften pochen auf ihre hauseigenen Verbote.

Die Lufthansa Group täuscht ihre Kunden sicherlich unabsichtlich, aber nicht minder effektiv. Sucht ein Fluggast bei Lufthansa nach den Gepäckbestimmungen, erscheint ein Hinweis, der “Gesetzgeber” würde die Mitnahme “einiger Gegenstände” nicht genehmigen. Hinter dem Link “Zu den gefährlichen Gegenständen” findet sich eine lange Auflistung verbotener Gegenstände, Messer werden jedoch nicht erwähnt. Also gilt die EU-Verordnung und Messer sind erlaubt, richtig? Falsch. Nur wer die Webseiten der Lufthansa akribisch durchsucht, findet schließlich den Hinweis auf das generelle Verbot von Messern, Scheren und vergleichbaren Werkzeugen in einer PDF-Datei.

Zur Lufthansa Group gehören neben Swiss, Austrian, Eurowings und Sun Express, auch eine Reihe von Regionalfluglinien sowie die City Line von Lufthansa. Bei jeder dieser Fluggesellschaften müssen Messerbesitzer mit Problemen rechnen und die Lufthansa kann (nicht nur bei Sicherheitskontrolle und Check-in) schnell zur “Frusthansa” werden.

Flugreisen mit Messern - Lufthansa

Bild links: Webseite der Lufthansa Group (Ausriss)

Der Link “Zu den gefährlichen Gegenständen” führt zu einer Seite, auf der es vor allem um Bestimmungen hinsichtlich brennbaren Materialien und Flüssigkeiten geht. Verlinkt sind dort nur die Bestimmungen der EU-Verordnung, die die Mitnahme von Messern erlaubt. Chaotischer kann man eine Informationsseite nicht gestalten!

Bild rechts:

Nur eine PDF-Datei informiert über das Verbot, Messer im Handgepäck auf Flugreisen mit der Lufthansa Group mitzuführen.

Lufthansa: Verbotene Gegenstände im Handgepäck

Wesentlich kundenfreundlicher sind die Informationsseiten der niederländischen KLM. Übersichtlich werden alle Beschränkungen für die Mitnahme von Handgepäck aufgelistet und bei Messern und Scheren hält sich die Fluglinie an die Richtwerte der EU-Verordnung. Kompliziert wird es hingegen bei Flugreisen mit der australischen Fluglinie Quantas. Alle Informationen stehen nur in Englisch zur Verfügung und zu Messern, scharfen oder spitzen Gegenständen oder entsprechenden Werkzeugen lässt sich keine Aussage finden.

Internationale Airlines: Bestimmungen für Handgepäck

AirlineMesser erlaubt / verbotenAuffindbarkeit der Information Link
KLMbis 6 cm Klingenlängegut (in Deutsch)KLM
Air Francealle Messer verbotenmittel (in Deutsch)Air France
Air Finnlandkeine Angabenkeine Info in deutscher SpracheAir Finnland
ITA Airwaysalle Messer verbotenschwierigITA Airways
TAP Portugalbis 6 cm KlingenlängemittelAir Portugal
Quantaskeine Angabensehr schwierig (in Englisch)Quantas
American Airlinesalle Messer verbotenleicht (in Deutsch)AA

Bereits die kurze Liste zeigt, dass die Handhabung der Gepäckrestriktionen sowie die Bereitstellung der Informationen sehr unterschiedlich ist. Zur Sicherheit sollte man schriftlich oder per E-Mail vor der Buchung bei der Fluggesellschaft anfragen.

Hausrecht oder EU-Verordnung?

Grundsätzlich ist die Hausordnung der Airlines wirksam. Da die Verordnung der EU nationales Recht nicht einschränkt, können sich Airlines wie jede andere Firma oder Privatperson auf ihr Hausrecht berufen. Rechtsgrundlage in Deutschland ist § 903 BGB: “Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.”

Für Flugreisen bedeutet dies, dass die Fluglinie für ihre Räume einschließlich der Flugzeuge willkürliche Regeln festlegen kann, sofern diese Regeln nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen. Wichtig ist, sich rechtzeitig über die “hausinternen” Regeln eines Flughafens oder der Fluglinie zu informieren, denn ist man erst einmal im Besitz eines Tickets, führen Diskussionen bei der Sicherheitskontrolle oder am Check-in-Schalter nur in Ausnahmefällen zu einem guten Ergebnis. Nicht selten endet die Bitte des Reisenden, sein Messer mitführen zu dürfen, in dem Satz: “Entweder bleibt das Messer hier oder Sie bleiben hier…”

Flugreisen mit Messern - Wissenswertes für den Urlaub 2024 1TUYA Knife
Flugreisen mit Messern - Wissenswertes für den Urlaub 2024 1KNIFE 2024 in Solingen
Bachmann Kunststoffe - Elforyn JumaBachmann Kunststoffe - Elforyn Juma HolzBachmann Kunststoffe - Detail 3Bachmann Kunststoffe - Elforyn Juma SnakeskinBachmann Kunststoffe - Elforyn Juma Elfenbein

Werbung

Bildnachweis

Titelbild: Depositphotos:jag_cz, Bild1: Depositphotos:Sergej