Waffengesetze in Europa

Messer- und Waffengesetze in Europa 2024

Wer Messer mit auf eine Reise nimmt, sollte Messer- und Waffengesetze des Ziellandes kennen. Jahr für Jahr verbringen viele Deutsche ihren Sommerurlaub in Ländern der EU und führen ihre Messer mit. Sei es als Angler, Camper, Wanderer oder einfach nur aus Gewohnheit. Das deutsche Waffenrecht ist vielen Messerfreunden mittlerweile gut vertraut aber die Waffengesetze in Europa unterscheiden sich von Land zu Land sehr deutlich. Die Übersicht zum Waffenrecht für Messer, Werkzeuge und Reizgassprühgeräte hilft, Ärger mit den Behörden im Urlaubsland zu vermeiden.

Wir haben seit Monaten ein gesamteuropäisches Problem: Islamistische Attentäter haben schwere Terroranschläge in Belgien, Frankreich, Deutschland und Großbritannien verübt und drohen Anfang 2024 mit weiteren Anschlägen in europäischen Metropolen. Einige Täter haben Schusswaffen eingesetzt, andere, wie in London, haben mit einfachen Küchenmessern oder sind mit Fahrzeugen in Menschenansammlungen gerast. Europaweit befinden sich die Sicherheitskräfte im Alarmzustand und deren Blickwinkel auf Messer hat sich durch die Attacken der Islamisten deutlich verschärft.

Die Rechtslage für Messer- und Waffengesetze ändert sich daher laufend. Während wir „Messer-Freaks“ unsere Messer als Werkzeuge tragen, werden selbst Gentleman Folder bei Sicherheitsorganen nun verstärkt als Waffen wahrgenommen. Keine Frage, durch die steigende Terrorgefahr ist das Klima auch für Messerfans rauer geworden. Viele zusätzliche Kontrollen, etwa in der Nähe von Sehenswürdigkeiten oder bei Großveranstaltungen, sind hinzugekommen. In vielen Ländern werden die Polizeibehörden vom Militär oder, wie beispielsweise in Frankreich, von Sondereinheiten zur Terrorbekämpfung unterstützt.

Die erhöhte Wachsamkeit sowie die verstärkte Präsenz der Sicherheitskräfte ist nicht ohne Einfluss auf die Situation friedlicher, nicht krimineller Messerfans geblieben. Heute kann man in fast jedem Land mit einem nach dortigen Bestimmungen legalen Messer Schwierigkeiten bekommen. In der angespannten Sicherheitslage gehen Sicherheitskräften schnell die Nerven durch.


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Waffengesetz in Europa: Tipps und Hinweise

Die im Folgenden für die einzelnen Urlaubsländer aufgeführten rechtlichen Bestimmungen geben zwar die tatsächliche Gesetzeslage wieder, aber man kann sich nicht darauf verlassen, dass jeder Polizeibeamte oder Soldat diese Bestimmungen in der nötigen Detailtiefe kennt. Aus Unwissenheit oder reinem Übereifer werden Messer oft pauschalisiert als verboten betrachtet.

Schon in Deutschland ist es für einen Bürger extrem schwierig, sich gegen die rechtswidrige Sicherstellung eines Messers zur Wehr zu setzen. In einem Land, das man als Tourist besucht und dessen Sprache man vielleicht nicht perfekt beherrscht, sind die Chancen auf Verteidigung seiner Rechte nochmals deutlich geringer.

Messer- und Waffengesetze in Europa: Unterschiedliche Rechtslagen

Die unterschiedliche Rechtslage in den Ländern der EU kann Reisende schnell mit dem Gesetz in Konflikt bringen

Bevor wir auf die Waffengesetze in Europa und die Rechtsvorschriften hinsichtlich Messern in den verschiedenen Länder Europas schauen, hier einige allgemeine Hinweise und Tipps für das Führen von Messern. Diese sind weitgehend länderunabhängig.

  • Nehmen Sie keine Kampfmesser oder „tacticoolen“ Messer mit, auch wenn diese Messer aufgrund ihrer Bauform in Deutschland erlaubnisfrei zu tragen sein sollten.
  • Befolgen Sie das „Gray Man“ Prinzip, das heißt: Lenken Sie keine Aufmerksamkeit auf sich. Versuchen Sie aufgrund von Kleidung und Aussehen nicht aus der Urlaubermenge herauszustechen. Dazu gehört, Messer nicht sichtbar zu tragen und keine Rucksäcke in militärischem Stil (z. B. Molle comp. Equipment) mitzuführen. Drastisches Beispiel: Wer mit Camouflage Hose und Taliban Bart zwei Strider Fixed Tip-Up am Gürtel trägt und einen prall gefüllten, schwarzen Gearslinger auf dem Buckel hat, wird selbst die trübste Tasse unter den Sicherheitskräften in Alarmstimmung versetzen.
  • Nehmen Sie bevorzugt Messer mit, die in der jeweiligen Urlaubsregion als Werkzeug bekannt sind. Paradebeispiel ist ein Laguiole Messer für den Frankreich Urlaub. Auch ein klassisches „LeThiers“ ist geeignet, wenn die Klinge nicht arretiert werden kann. Aus diesem Grund könnte in Frankreich bereits ein Opinel zum Problem werden, auch wenn jeder Bauer auf dem Land so ein Ding in der Tasche hat.
  • Schweizer Taschenmesser gehen eigentlich überall, doch Vorsicht: Einige Modelle besitzen eine Klingenarretierung, was in manchen Ländern eine Verbotseigenschaft darstellt.
  • Wenn Sie Verbote für Messer und Werkzeuge an Ihrem Urlaubsort noch nicht in Erfahrung bringen konnten, stecken Sie sich ein Zweihandmesser in klassischer Optik in die Tasche. Messer im Stil von „Opas Taschenmesser“ werden nur selten beanstandet.
  • Gehen Sie immer davon aus, dass Sie beobachtet werden. Straßen und Plätze vor allem in Innenstadtbereichen und im Umfeld von Touristenzielen werden durchgängig von Kameras überwacht. Zudem mischt sich zivil gekleidetes Sicherheitspersonal unter die Touristenströme, um aus der Nähe zu beobachten und Gesprächsfetzen aufzuschnappen. Werden Sie dabei beobachtet, wie Sie ein Messer vom Rucksack in die Hosentasche oder unter das Hemd wandern lassen, riskieren Sie eine Durchsuchung.
  • Denken Sie im Voraus! Verbuddeln Sie ihre Messer tief in der Kleidung oder ersatzweise im Schuh, wenn Kontrollen absehbar sind. Bei Besuchen von Museen, Konzerten oder Sportveranstaltungen werden Taschen und Rucksäcke zumeist akribisch untersucht.
  • Viele Sicherheitskräfte sind schlecht ausgebildet, noch schlechter bezahlt und genießen in manchen Fällen ihre (vermeintliche) Wichtigkeit oder setzten ihre (begrenzte) Weisungsbefugnis mit rüdem Auftreten und herablassendem Gehabe durch. Ja, diese Sorte Mensch nervt, aber lassen Sie sich trotzdem nicht provozieren. Bleiben Sie freundlich und entspannt. Ansonsten lösen Sie bei beim Sicherheitspersonal und nachfolgend auch bei der Polizei einen „dem Kerl werde ich es zeigen“ Reflex aus. Beherzigen Sie auch in schwierigen Situationen das „Gray Man“ Prinzip. Aufsehen jeder Art ist kontraproduktiv.

Waffengesetze in Europa

Belgien

Grundsätzlich ist nichts erlaubt, einige Messer sind nur nicht ausdrücklich verboten. Da das Gesetz sehr schwammig ist, haben die Behörden weiten Ermessensspielraum.

Genau genommen sind Balisong, Fallmesser und Vollautomaten nicht verboten aber: Um ein Messer bei sich zu führen, müssen sie einen „glaubwürdigen“ und nachvollziehbaren Grund vorweisen können. Ähnlich der Regelung in deutschen Waffengesetz „…das Tragen des Messer einem allgemein anerkannten Zweck dient…“). Können sie das nicht, ist das Tragen des Messers illegal. Trotzdem: Alles im Bereich Zweihandmesser, Gentleman Folder etc. sollte keinen Ärger bereiten.

Verbotene Messer: Wurfmesser, Wurfsterne, Bajonette, Messer mit zweiseitig geschliffener Klinge und alle Messer die in anderen Gegenständen verborgen sind (z. B. Stockdegen) oder einen anderen Gegenstand vortäuschen.

Dänemark

Zum dänischen Waffengesetz für Messer ist auf Knife-Blog ein ausführlicher Artikel erschienen:
Messer- und Waffengesetz in Dänemark

Estland

Zum Waffengesetz für Messer in Estland ist auf Knife-Blog ein ausführlicher Artikel erschienen:
Waffengesetz für Messer in Estland

Finnland

Praxis im Land: Finnland ist in Sachen Messer ziemlich entspannt. In Städten, öffentlichen Verkehrsmitteln und vor allem bei Veranstaltungen sollte das Messer im Hotel bleiben. Bei Outdoor-Aktivitäten (Tauchen, Angeln, Wandern etc.) ist das zweckgebundene Tragen von Messern akzeptiert.

Verbotene Messer: Balisong, Springmesser, Fallmesser, Bajonette

Nehmen sie typische Anglermesser, Jagdmesser, oder edle EDC’s mit und verzichten sie auf Kampfmesser oder große „Tactical Folder“.

Frankreich

Zum französischen Waffengesetz für Messer ist auf Knife-Blog ein ausführlicher Artikel erschienen:
Messer- und Waffengesetz in Frankreich

Griechenland

Zum griechischen Messer und Waffengesetz ist auf Knife-Blog ein ausführlicher Artikel erschienen:
Messer- und Waffengesetze in Griechenland

Großbritannien (England, Wales)

Zum Waffengesetz für Messer in Großbritannien (England, Wales, Nordirland) ist auf Knife-Blog ein ausführlicher Artikel erschienen:
Messer- und Waffengesetze in EnglandMesser- und Waffengesetz in Schottland

Italien

Zum Waffengesetz für Messer in Italien ist auf Knife-Blog ein ausführlicher Artikel erschienen:
Messer- und Waffengesetz in Italien

Kroatien

Zum kroatischen Waffengesetz und Bestimmungen zum Führen von Messern in Kroatien ist ein ausführlicher Artikel erschienen:
Waffengesetz für Messer in Kroatien

Litauen

Verboten sind quasi nur das klassische italienische Stilett, Automatikmesser mit Klingen über 8,5 cm und Dolche. Das entspricht im Wesentlichen der früheren deutschen Gesetzgebung. Messer, die bei Outdoor-Aktivitäten mitgeführt werden tolerieren die Ordnungshüter in Litauen.

Alle Messer mit Öffnungsautomatik wenn die Klinge länger als 8,5 cm ist oder die Höhe der Klinge an der breitesten Stelle kleiner als 14 Prozent der Klingenlänge ist. Verboten sind außerdem Messer mit zweiseitig geschliffener Klinge.

Balisong sind nicht verboten ABER die Frage der Öffnungsautomatik ist bei diesem Messertyp in Litauen strittig. Da die Klinge der meisten Butterflymesser länger als 8,5 cm und / oder die Klingenhöhe bei manchen Klingenformen (z. B. Spear Point) die erforderliche Klingenhöhe nicht erreicht, sollte man sich sicher sein, dass das jeweilige Messer die Vorschriften erfüllt.

Luxemburg

Zum Waffengesetz für Messer in Luxemburg ist auf Knife-Blog ein ausführlicher Artikel erschienen:
Messer- und Waffengesetz in Luxemburg

Niederlande

Zum Waffengesetz für Messer in den Niederlanden ist auf Knife-Blog ein ausführlicher Artikel erschienen:
Messer- und Waffengesetz in den Niederlanden

Norwegen

Zum Waffengesetz für Messer in Norwegen ist auf Knife-Blog ein ausführlicher Artikel erschienen:
Messer- und Waffengesetz in Norwegen

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Österreich

Zum Waffengesetz für Messer in Österreich ist auf Knife-Blog ein ausführlicher Artikel erschienen:
Messer- und Waffengesetze in Österreich

Polen

Zum Waffengesetz für Messer in Polen ist auf Knife-Blog ein ausführlicher Artikel erschienen:
Waffengesetz für Messer in Polen

Portugal

Gehört das Messer nicht zu einer verbotenen Kategorie und ist die Klinge nicht länger als 10 cm, gibt es im Normalfall keine Probleme.

Wie in anderen Ländern auch, sollte man auf öffentliche Veranstaltungen lieber kein Messer mitnehmen. Größere Messer bei Outdoor Aktivitäten werden geduldet.

Verbotene Messer: Alle Messer mit Öffnungsautomatik, Halbautomaten, Wurfmesser, Balisong, Wurfsterne und Messer mit feststehender Klinge, die über ein Parierelement verfügen. Verboten sind außerdem Gegenstände mit getarnten Klingen, also wieder einmal der klassische Stockdegen.

Russland

Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist die Frage einer Reise nach Russland mit oder ohne Messer obsolet geworden.

Schottland

Zum Waffengesetz für Messer in Schottland ist auf Knife-Blog ein ausführlicher Artikel erschienen:
Messer- und Waffengesetz in Schottland

Schweden

Zum Waffengesetz für Messer in Schweden ist auf Knife-Blog ein ausführlicher Artikel erschienen:
Messer- und Waffengesetz in Schweden

Schweiz

Zum Waffengesetz für Messer in der Schweiz ist auf Knife-Blog ein ausführlicher Artikel erschienen:
Messer- und Waffengesetz in der Schweiz

Waffengesetze Europa: Einhandmesser TUYA Argon
Waffengesetze in Europa: Einhandmesser mit Flipper-Öffnung haben in manchen Ländern einen unklaren Status

Slowenien

Bei Outdoor-Aktivitäten werden die typischen Messer geduldet. Taschenmesser, auch Einhandmesser mit arretierbarer Klinge sind nicht verboten, der Ermessensspielraum der Polizei ist aber sehr groß.

Messer mit Öffnungsautomatik, Stoßdolche, Wurfmesser, alle Messer mit zweischneidiger Klinge und Messer, die einen anderen Gegenstand vortäuschen sind in Slowenien verboten. Touristen sollte diese Messer auch nicht in verschlossenen Behältnissen mitführen.

Spanien

Zum Waffengesetz für Messer in Spanien ist auf Knife-Blog ein ausführlicher Artikel erschienen:
Messer- und Waffengesetz in Spanien

Tschechische Republik

Zum Waffengesetz für Messer in der Tschechischen Republik ist auf Knife-Blog ein ausführlicher Artikel erschienen: Messer- und Waffengesetz in Tschechien

Ungarn

Erfahrungsgemäß uneinheitlich, die Waffengesetze zu Messern sind sehr restriktiv aber auch konfus formuliert. In Großstädten ist es gänzlich verboten, ein Messer bei sich zu tragen.

Das steht zwar so nicht im Gesetz aber sie dürfen weder in öffentlichen Verkehrsmitteln noch auf öffentlichen Plätzen ein Messer führen. Auf dem Land sind die Behörden entspannter. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Auslegung der Vorschriften im Land, sollte man auf die Mitnahme eines Messers außer beim Angeln, Wandern oder Camping verzichten.

Alle Messer mit Öffnungsautomatik sowie alle Messer mit einer Klingenlänge über 8 cm sind verboten.

Türkei

Die Türkei ist ein Sonderfall in Europa. Das Land hat sich den letzten Jahren von einem Rechtsstaat in Richtung einer Diktatur entwickelt. Polizei und Justiz agieren nicht auf Basis rechtsstaatlicher Maßstäbe, sondern nach den jeweiligen Vorgaben des politischen Führers. Willkürliche Verhaftungen sind möglich. Die Rechtsauslegung und -anwendung folgt nur noch bedingt den niedergeschriebenen Gesetzen.

Haben Sie auf sozialen Medien Beiträge geschrieben oder “geliked”, die sich kritisch mit der Türkei oder Machthaber Erdogan auseinandersetzen? Oder sind Sie gar Journalist, Blogger oder YouTuber und haben einen Bericht veröffentlicht, der deutlich oder ansatzweise Kritik an der Türkei oder der dortigen politischen Führung enthält? Dann seien Sie auf der Hut, denn ein normalerweise unbeanstandetes Messer kann nun als Grund für eine Inhaftierung dienen. Deutsche Behörden warnen:

Die türkischen Strafverfolgungsbehörden führen offenbar umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen zum Ziel von Strafverfolgungsmaßnahmen werden können.

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland 2022

Die Einschränkungen der Rechtssicherheit gilt auch für Anwendung waffenrechtlicher Vorschriften, sodass sich keine belastbaren Aussagen zur tatsächlichen Gesetzesanwendung bei der Bewertung von Messern in der Türkei machen lassen. Das Vorgehen von Polizei, Militär und Zoll ist in vielen Fällen willkürlich und nicht vorhersehbar. Das Rechtssystem unterliegt in der Türkei starker politischer Einflussnahme, sodass selbst die vertrauliche Konsultation eines Rechtsbeistands nicht garantiert ist.

Sollten Sie in der Türkei verhaftet werden, bestehen Sie auf unverzüglichen Kontakt zur deutschen Botschaft in Ankara oder einem der Generalkonsulate in Istanbul und Izmir oder dem Konsulat in Antalya.

Tipp: Informieren Sie sich vor Reisen in die Türkei auf der Website des Auswärtigen Amts über die aktuelle Situation im Land.

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