Waffengesetz für Messer in den Niederlanden
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Waffengesetz für Messer in den Niederlanden 2023

Die Niederlande haben ein restriktives Waffengesetz, das konsequent angewendet wird. Urlauber sind gut beraten, Vorsicht und Umsicht walten zu lassen, wenn sie das Land besuchen und ein Messer mitführen. Die Terroranschläge in Paris, Brüssel, Berlin und London haben auch bei unserem westlichen Nachbarn Spuren hinterlassen. Polizei und Zoll legen Messerrecht und Waffengesetze in den Niederlanden manchmal so scharf aus, dass es zu unberechtigten Sicherstellungen von Messern kommt.

Wer nach Holland reist und als Angler, Wanderer oder Outdoor-Sportler ein Messer mitführt, sollte Messerrecht und Waffengesetz in den Niederlanden kennen. Da die waffenrechtlichen Bestimmungen in jedem europäischen Land unterschiedlich sind, lässt sich kein Wissen vom Heimatland auf ein Reiseland übertragen. Das Wissen um gesetzliche Regelungen, Einfuhrbestimmungen und die Praxis im Land hilft, Ärger mit den Behörden zu vermeiden. Schließlich soll die schönste Zeit des Jahres nicht zum längsten Albtraum des Jahres werden.

Waffengesetz in den Niederlanden: Messer

Mit Wirkung vom 01. Mai 2012 wurde das Waffengesetz in den Niederlanden für den Bereich Messer deutlich verschärft. Seitdem sind Einfuhr, Handel und Besitz von Balisong, OTF’s, Voll- und Halbautomaten verboten. Hinsichtlich der Halbautomaten erschwert eine unklare Formulierung im Waffengesetz in den Niederlanden die Orientierung. Bisher war Erwachsenen gestattet, in den Niederlanden ein Messer bis zu einer Gesamtlänge von 28 cm mitzuführen.

Nachdem sich die Zahl der schweren Körperverletzungen, bei denen auch Messer zum Einsatz kamen, seit 2018 deutlich erhöht hat, ist der Ruf nach Verschärfungen im Waffengesetz laut geworden. Ob die Novellierung des Waffengesetzes kommt und wie sie aussehen wird, lässt sich heute noch nicht sagen.

Bei strenger Auslegung – und damit sollte man sicherheitshalber immer rechnen – wären auch Halbautomaten verboten. Unklar ist, ob Taschenmesser mit Flipper-Öffnung als Halbautomaten gelten. Knife-Blog liegen diesbezüglich konkurrierende Stellungnahmen aus den Niederlanden vor. Aus Sicherheitsgründen ist es ratsam, in den Metropolen statt Messer mit Flipper-Öffnung (mechanischer Halbautomat) nur Einhandmesser und Slip Joints mitzuführen. Ebenfalls ausdrücklich verboten sind die bei uns als „Stilett“ bekannten Messer, bei denen die Klinge seitlich durch Federkraft geöffnet wird.

Nicht verboten sind Messer bis zu einer Gesamtlänge von 28 Zentimetern. Dies gilt gleichermaßen für Klappmesser und Messer mit feststehender Klinge. Da diese Information allem widerspricht, was bisher als Erkenntnis oder Gerücht im Internet kursiert, habe ich diesen Sachverhalt sowohl über die Botschaft des Königreichs der Niederlande in Berlin wie auch über das Verteidigungsministerium der Niederlande (dem die Polizei unterstellt ist) bestätigen lassen.

Eingeschränkt werden kann das Tragen von Messern durch Sonder- oder Notverordnungen. Diese können vom zuständigen Bürgermeister für eine Gemeinde, einen Stadtteil oder ein beliebig abgegrenztes Gebiet („Bahnhofsviertel“) erlassen werden. Die Notverordnung erweitert das Waffengesetz in den Niederlanden und ist höherrangig. Innerhalb eines entsprechend ausgewiesenen Bereichs, stellt das Tragen jedes Messers ein Verstoß dar. Bekannt ist das grundsätzliche Führverbot für Messer in der Gemeinde Zaanstad. Zuwiderhandlungen werden mit 2.500 Euro geahndet und das Messer wird eingezogen.

Eine vollständige Liste aller Gemeinden mit über das niederländische Waffengesetz hinausgehenden Verboten zu Messern existiert nicht. Daher ist es wichtig, sich vor Ort zu informieren oder sich bei einem Polizeibeamten über die geltenden Bestimmungen zu erkundigen.


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Beim Vorliegen einer Sonderverordnung besteht für Touristen die Gefahr, durch Unwissenheit mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Es ist daher ratsam, in großen Städten auf die Mitnahme von Taschenmessern mit Klingenarretierung und Fixed zu verzichten. Wie in anderen Ländern auch, werden Schweizer Messern oder Laguiole Messern eher keine Waffeneigenschaft zugerechnet und man kann auf Akzeptanz hoffen. In Urlaubsregionen oder auf Campingplätzen sind etwaige Einschränkungen über das zuständige Tourismus Center leicht in Erfahrung zu bringen.

Das Messer- und Waffengesetz in den Niederlanden ist strikt und werden konsequent angewendet.
Vor allem in Amsterdam und anderen Touristenzentren ist mit den wachsamen Augen der Polizei zu rechnen.

Waffengesetz in den Niederlanden, häufige Kontrollen in Amsterdam

Wie in Deutschland, ist auch in den Niederlanden das Tragen von Messern bei öffentlichen Veranstaltungen verboten. Die Formulierung ist dabei nicht weniger schwammig wie in Deutschland. Völlig unstrittig ist, dass bei Sportveranstaltungen, Volksfesten, Straßenfesten und ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen keine Messer mitgeführt werden dürfen.

Der Verkauf von Messern an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist in den Niederlanden verboten. Dies gilt auch für Bauformen von Messern, die nicht mit einem generellen Verbot belegt sind.

Verbotene Gegenstände

Verbotene Gegenstände sind Balisong, OTF‘, Voll- und Halbautomaten sowie Kriegswaffen. Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind in den Niederlanden verboten. Dabei ist zu beachten, dass farblich gekennzeichnete Trainingswaffen (blau eingefärbt) von diesem Verbot nicht ausgenommen sind. Entscheidend für die Eigenschaft als verbotener Gegenstand sind allein Größe und Umriss des Objektes, nicht seine Farbe. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Spielzeug Artikel gemäß der EU-Richtlinie 2009/48.

Pfefferspray und Tränengas oder Reizgel gelten als gefährliche („wehrlosmachende“) Gase und sind verbotene Waffen im Sinne des niederländischen Waffengesetzes.

Mitführen oder Gebrauch von Pfefferspray sind nach Waffengesetz in den Niederlanden verboten und werden hart bestraft.

Auf Anfrage teilt die Botschaft des Königreichs der Niederlande in Berlin Knife-Blog mit, dass Geldbußen in vierstelliger Höhe oder sogar Freiheitsstrafen in Betracht kommen.

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Waffengesetz in den Niederlanden: Schusswaffen

Ohne vorherige Einwilligung können zum Zwecke der Jagd die im EFP und im niederländischen Jagdschein („logerakte“) eingetragenen Jagdlangwaffen sowie bis zu 200 Jagdpatronen mitgebracht werden. Die Anreise ist ab dem siebten Tag vor Beginn möglich; die Abreise muss spätestens am siebten Tag nach Ablauf der Gültigkeit des niederländischen Jagdscheines erfolgt sein. Für die Durchfahrt von im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragenen Jagdlangwaffen bedarf es gleichfalls keiner vorherigen Einwilligung; eine vom Bestimmungsland geforderte Einwilligung muss erteilt sein.

Bei Sportschützen bedarf das vorübergehende Mitbringen von im EFP eingetragenen Sportwaffen (Lang- oder Kurzwaffen) sowie bis zu 200 Sportpatronen ebenfalls keiner vorherigen Einwilligung, sofern es sich nicht um Schusswaffen oder Munition im Sinne von Nr. 6.8.1 der WaffVwV handelt. Das sind alle Waffen, die in der Verwaltungsverordnung zum WaffG als „Verbotene Feuerwaffen“ klassiert sind. Hauptsächlich Kalashnikow und andere Kriegswaffen.

Eine schriftliche Einladung oder eine entsprechende Erklärung einer niederländischen schießsportlichen Vereinigung mit Angabe des Ortes und des Zeitraumes der schießsportlichen Veranstaltung muss mitgeführt werden. Die Anreise ist frühestens zwei Tage vor Beginn möglich; die Abreise muss spätestens zwei Tage nach Ende der Veranstaltung erfolgt sein. (Quelle: Feuerwaffenmerkblatt des Landkreises Rastatt, WaffVwV der Bundesrepublik Deutschland)

Wissenswertes für Reisen in die Niederlande

Anfang 2013 wurden in den Niederlanden alle Polizeiregionen aufgelöst und die Kräfte werden jetzt unter der Bezeichnung „Nationale Politie“ zentral organisiert. „Koninklijke Marechaussee“ heißt die niederländische Gendarmerie, die als eigene Teilstreitkraft dem Verteidigungsministerium untersteht. Deutschland und die Niederlande haben ein „Grenzüberschreitendes Polizeiteam“ ins Leben gerufen. Normalerweise werden Staatsangehörige des jeweils anderen Landes, die strafrechtlich in Erscheinung treten, den Behörden ihres Heimatlandes übergeben.

Sollte Sie in den Niederlanden mit dem Waffenrecht in Konflikt kommen, kann trotzdem eine Verhaftung drohen. Die Behörden haben der verdächtigten bzw. beschuldigten Person mitzuteilen, welcher Straftaten sie bezichtigt wird. Ferner ist ausführlich auf das Schweigerecht und auf das Recht eines anwaltlichen Beistands zu belehren. Nach der Festnahme und dem ersten Verhör darf der Beschuldigte maximal drei Tage in Gewahrsam bleiben. Unter besonderen Umständen darf diese Frist um drei Tage verlängert werden.

Waffenrecht Niederlande - Verbotszonen

Achtung: Das Waffengesetz in den Niederlanden kennt besondere Verbotszonen an Brennpunkten. Vor allem in Amüsiervierteln, im Umfeld der Partymeilen und in Rotlichtbezirken können spezielle Messer- und Werkzeugverbote gelten.

Ferner kann aus folgenden Gründen eine Untersuchungshaft angeordnet werden:

  • Wiederholungsgefahr
  • Fluchtgefahr (insbesondere, wenn der Verdächtige keinen festen Wohnsitz in den Niederlanden hat)
  • die Schwere des Tatvorwurfs würde der Nichtanordnung der Untersuchungshaft zuwiderlaufen

Falls die betroffene Person der niederländischen Sprache nicht mächtig ist, hat sie das den ermittelnden Behörden zwecks möglicher Hinzuziehung eines Dolmetschers zu den Verhören und ggf. den Gesprächen mit einem Rechtsanwalt mitzuteilen. (Quelle: Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Amsterdam)

Das Verbot der Einfuhr von Hunden des Typs Pitbull-Terrier in die Niederlande wurde zum 1. Januar 2009 aufgehoben.

Auf die Mitnahme von militärischen Kampfmesser (Bajonette etc.) sollte man unbedingt verzichten, auch wenn die 28 cm Gesamtlänge nicht erreicht werden.

Die Hinweise in diesem Artikel gelten für das Königreich der Niederlande in Europa, nicht für die Länder Curacao, St. Maarten und Aruba, sowie alle besonderen Gemeinden der Niederlande z.B. Bonaire, St. Eustatius und Saba (Karibischer Teil der Niederlande).

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Hilfreiche Adressen

Verantwortliche Dienststelle des Grenzüberschreitenden Polizeiteams
Polizeidirektion Osnabrück
Heger-Tor-Wall 18, 49078 Osnabrück
Tel.: 0049 / (0)541 / 327-0
Fax: 0049 / (0)541 / 327-1050
E-Mail: poststelle@pd-os.polizei.niedersachsen.de

Bildnachweis Titelbild: Depositphotos.com:tomasadzke

(Quellen: u.a. Ministerie van Velligheid en Justitie, Botschaft des Königreichs der Niederlande in Berlin)

Die Informationen zu Gesetzesvorschriften und rechtlichen Aspekten in diesem Artikel beruhen auf gründlicher Recherche und den angegebenen Quellen, geben aber Meinung und Verständnis eines juristischen Laien wieder und sind daher unverbindlich!