Messer im Flugzeug
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Messer im Flugzeug – Zwischen Recht und Realität

Viele Messerfreunde reisen – manchmal beruflich, manchmal privat. Muss man bei Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands oder dem Flug in den Jahresurlaub innerhalb der Europäischen Union sein unverzichtbares EDC daheim lassen? Dürfen Laguiole, Victorinox und Extrema Ratio Messer im Flugzeug mitfliegen? Die Mitnahme von Messern in die Passagierkabine von Flugzeugen ist längst gesetzlich geregelt. Wie lauten die Vorschriften genau und vor allem wie werden sie in der Praxis umgesetzt?

Hintergrund der heutigen Bestimmungen für die Mitnahme von Messern, Scheren oder Haargel in eine Flugzeugkabine sind die Anschläge auf das World Trade Center am 11. September 2001 in New York. Bei den Flugzeugentführungen für diesen Terroranschlag wurden Teppichmesser verwendet, um die Besatzungen zu verletzten und einzuschüchtern. Als Konsequenz aus den Ereignissen von „Nine-Eleven“ wurden die Bestimmungen hinsichtlich der Mitnahme von Gegenständen in Flugzeugkabinen drastisch verschärft und seitdem mehrfach verändert.

Wer mit der Bahn oder dem eigenen Auto reist hat es gut, er kann seine Messer im Koffer verstauen und hat zumindest bis zur Landesgrenze keine Probleme zu erwarten. Bei Flugreisen sieht es leider anders aus, da kann der Ärger schon vor dem Abflug in Deutschland beginnen.

Die Mitnahme von Messern in Luftfahrzeugen ist für alle EU-Länder in der EU-Verordnung 185/2010 geregelt und selbige wurde in Deutschland durch das Bundesministerium des Innern umgesetzt.

Danach dürfen Messer bis zu einer Klingenlänge von 6 cm mit in die Kabine genommen werden, Messer mit größeren Klingen dürfen nur im Frachtraum transportiert werden. Da freut sich der Messerliebhaber, endlich mal eine klare, allgemein gültige Regelung. Leider ein Irrtum!

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Aktueller Artikel

Zum Thema „Flugreisen“ ist im Februar 2023 ein aktueller Artikel erschienen, der diesen Bericht ergänzt.

Messer im Flugzeug – EU-Recht wird ausgehebelt

Der Flughafen Frankfurt/Main hat seine Gepäckbestimmungen angepasst und kontrolliert auf Basis der aktuellen EU-Verordnung. Am Flughafen Hahn verweigert man die Anwendung der EU-Verordnung und lässt Passagiere mit einem verordnungskonformen Messer nicht einsteigen. In den Vorschriften des Flughafens Hahn heißt es rechtswidrig: „Bitte beachten Sie, dass spitze Gegenstände wie Taschenmesser, Scheren, Werkzeuge etc. nicht im Handgepäck befördert werden dürfen“ (Stand September 2019).

Die Flughäfen in Hamburg, Berlin und München sind dafür bekannt, mit ihren Passagieren gerne „Katz und Maus“ zu spielen. Zunächst wird das verordnungskonforme Messer vom Sicherheitspersonal als „verbotener Gegenstand“ abgewiesen. Spricht man das Sicherheitspersonal auf die EU-Verordnung an, werden Schultern gezuckt und Köpfe geschüttelt. Dann beginnt die Zermürbungstaktik. Nach langem Hin-und-Her wird ein Vorgesetzter zur Sicherheitskontrolle gerufen, der erst nach längerer Zeit des Wartens erscheint.

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Muss das Messer in den Frachtraum oder darf es im Handgepäck verbleiben?

Der Vorgesetzte kann zwar nicht abstreiten, von der Existenz der EU-Verordnung 185/2010 zu wissen hat aber leider im Moment kein geeignetes Messmittel zur Feststellung der tatsächlichen Klingenlänge zur Hand. Während Herr oder Frau Supervisor sich auf die Suche nach einem „geeichten“ Messmittel macht, läuft die Zeit gegen den wartenden Passagier. Letztlich darf er zwischen dem Verlust des Messers und dem Verpassen des Fluges wählen. Einen Regressanspruch gegen Fluglinie, Sicherheitspersonal oder Flughafen hat der Messerfreund nicht, schließlich hat ja niemand ein Gesetz oder eine Vorschrift verletzt.

Klare Kante dagegen am Flughafen Stuttgart. Dort heißt es in den „Allgemeinen Gepäckbestimmungen“ wörtlich: „Spitze und scharfe Gegenstände wie Messer, Scheren, Nagelfeilen, Verteidigungssprays, Haarsprays usw. dürfen nicht im Handgepäck mitfliegen!“ (Stand Mai 2015). Basta! Kein Wort von der EU-Verordnung, keine Kenntnis von der Weisung des Bundesministeriums. Erstaunt stellt der Flugpassagier fest, dass auch Haarspray und Reizgas spitze und scharfe Gegenstände sind. Zumindest am Flughafen Stuttgart. Dort können sie bekanntlich alles – außer hochdeutsch…

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Messer im Flugzeug – EU-Verordnung 185/2010

Lange Rede kurzer Sinn: Wenn sich Messer und Flugzeuge streiten, gewinnt immer das Flugzeug. Auch wenn geltendes EU-Recht dreist missachtet wird – der Messerfreund zieht grundsätzlich den Kürzeren. Daher der dringende Rat, wertvolle Messer nicht mit in die Sicherheitskontrolle zu nehmen.

Oft hängt die Frage, ob ein Messer passieren darf oder nicht, eher von Laune und Arbeitseifer des Sicherheitspersonals als von der tatsächlichen Rechtsgrundlage ab. Auf die Durchsetzung der EU-Verordnung 185/2010 dürfen sie auch in anderen Ländern der Europäischen Union nicht hoffen, denn der hemdsärmelige Umgang mit EU-Verordnungen ist nicht auf Deutschland beschränkt. Im Urlaubsland besteht meistens der zusätzliche Nachteil, dass man Sprache oder Dialekt des Sicherheitspersonals nicht mächtig ist.

Messer im Flugzeug: Spyderco Pingo

Das Spyderco Pingo erfüllt die EU-Bestimmungen für die Mitnahme in Flugzeugkabinen, wird aber trotzdem zumeist beanstandet

Eindeutig sind hingegen die Bestimmungen wenn sie innerhalb der USA fliegen oder in die USA einreisen. Dort werden alle Reisebestimmungen von der amerikanischen Luftfahrtsicherheitsbehörde FAA (Federal Aviation Administration) und der dem „Departement of Homeland Security“ unterstellten TSA („Transport Security Administration“) erlassen und überwacht. Die von diesen Behörden erlassenen Regelungen sind eindeutig und gelten für alle Flüge innerhalb der USA und in die USA.

Messer im Flugzeug: Besser geregelt in den USA

Im Gegensatz zu den mehr schlecht als recht zusammen geschusterten Informationen für Passagiere auf deutschen Flughäfen, gibt es in den USA eine aussagekräftige und interaktive Website mit den aktuellen Bestimmungen: Transport Security Administration – Prohibited Items und sogar eine Smartphone App.

Zwar sind Website und App der TSA kein Trostpflaster dafür, dass auf Flügen in den USA alle Messer verboten sind, aber man hat zumindest Rechtssicherheit. Auch dafür, dass der Transport von Messern, Balisong, Schwertern, Pumpgun oder einer „Standard .45“  im Frachtraum kein Problem darstellt. Die meisten Länder außerhalb der Europäischen Union haben die amerikanischen Bestimmungen für den Transport von potenziell gefährlichen Gegenständen in Flugzeugen übernommen.

Grundsätzlich haben wir in der EU eine sinnvolle und klare Regelung. Verglichen mit dem Komplettverbot von Messern in den USA, Australien und fast allen asiatischen Ländern, haben wir bei der Frage „Messer im Flugzeug” sogar eine halbwegs liberale Regelung. Das Problem ist also nicht die EU-Verordnung 185/2010, sondern die mangelnde Bereitschaft der Fluglinien und Flughafenbetreiber, die EU-Verordnung „Messer im Flugzeug“ in ihrem Einflussbereich auch sinngemäß umzusetzen.

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Die Informationen zu Gesetzesvorschriften und rechtlichen Aspekten in diesem Artikel beruhen auf gründlicher Recherche und den angegebenen Quellen, geben aber Meinung und Verständnis eines juristischen Laien wieder und sind daher unverbindlich!