Waffengesetz in Frankreich
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Waffengesetz für Messer in Frankreich 2024

Wer ins Elsass, nach Paris oder an die Côte d’Azur reist und als Angler, Wanderer oder Outdoor-Sportler ein Messer nach Frankreich einführt, sollte das Waffengesetz in Frankreich und die Vorschriften für Messer kennen. Da die waffenrechtlichen Bestimmungen in jedem europäischen Land unterschiedlich sind, lässt sich kein Wissen vom Heimatland auf ein Reiseland übertragen. Das Wissen um gesetzliche Regelungen, Einfuhrbestimmungen und die Praxis im Land hilft, Ärger mit den Behörden zu vermeiden. Schließlich soll die schönste Zeit des Jahres nicht zum längsten Albtraum des Jahres werden…

Frankreich musste in den vergangenen Jahren eine Reihe schwerer Terroranschläge hinnehmen, seitdem sind die Sicherheitsbehörden in höchster Alarmbereitschaft und das Waffengesetz in Frankreich wurde verschärft. Vor allem werden bestehende Regelungen kompromissloser umgesetzt und Verstöße gegen das französische Waffengesetz unnachgiebig geahndet. Seit 2018 hat sich kein Hinweis ergeben, dass es in diesem Punkt zu einer allmählichen Entspannung kommen könnte. Touristen sollten die Bestimmungen daher auch in der Urlaubssaison 2021/2022 penibel beachten.

Die Vorschriften für den Besitz und das Tragen von Messern sind in Frankreich zwar einerseits klar strukturiert in der Auswirkung für Touristen jedoch leider recht kompliziert. Deshalb geht es heute nicht um Messer, die ein Franzose besitzen darf, sondern nur um Messer, die man in der Öffentlichkeit bei sich tragen darf. Wichtig: In Schaufenstern französischer Geschäfte oder in den Auslagen kleiner Kioske können Messer zum freien Verkauf angeboten werden, die ein Tourist nicht mitführen darf!

Messerrecht und Waffengesetz in Frankreich: Messer

Frankreich hat für die Mitnahme von Messern zwar einfache aber durch einige Definitionslücken trotzdem nicht leicht umzusetzende Regeln. Grundsätzlich verboten sind Messer mit einer Klingenlänge über 15 Zentimeter oder einer Klingenstärke über 4 Millimeter. Darunter fallen natürlich alle Arten von Schwertern, Degen, Säbel und Macheten.

Ausdrücklich verboten sind Messer mit einem Stichschutz, der die Hand ganz oder teilweise umschließt (“à poignée comportant une garde”). Ebenfalls verboten sind Fixed Blades mit mehr als einer geschliffenen Schneide unabhängig von Größe oder Klingenlänge. Leider ist die Rechtsvorschrift in diesem Punkt nicht ganz eindeutig und lässt vermeintlich Messer zu, bei denen nur die Klingenspitze eine zweite, kurze Schneide aufweist. Doch Knife-Blog rät zur Vorsicht und rät grundsätzlich von der Mitnahme solcher Messer ab!


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Klappmesser, deren Klinge einen Mechanismus zur Verriegelung besitzt dürfen weder getragen noch ohne Genehmigung importiert werden. Das Verbot der Klingenarretierung ist unabhängig von Klingenlänge oder Bauart. Selbst Opinel Messer fallen unter dieses Verbot! Die Tatsache, dass viele Menschen auf dem Land solch ein “Bauernmesser” in der Hosentasche haben und die Gendarmerie dies unbeanstandet lässt, ändert am Trageverbot in Städten und Touristenzentren nichts!

Dass Balisong durch das Waffengesetz in Frankreich nicht explizit verboten sind, führt regelmäßig zu Missverständnissen. Balisong besitzen bauartbedingt eine Klingenverriegelung , fallen also unter das grundsätzliche Führverbot und man benötigt eine Erlaubnis für den Import der Messer nach Frankreich. Trotzdem können Sie nahezu in jedem Tabakwarenladen, Souvenir-Shop oder beim Jagdausrüster Balisong frei erwerben. Lassen Sie sich aber in Frankreich mit einem Balisong am Gürtel von Polizei oder Gendarmerie erwischen, drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Für die anderen Messer und Gegenstände, die für die öffentliche Sicherheit gefährlich sein können, ist der Transport ohne „rechtmäßigen Grund“ verboten. Der Begriff “rechtmäßig” ist – wie in Deutschland – nicht definiert, es liegt daher im Ermessen des kontrollierenden Polizei- oder Zollbeamten ob er einen “plausiblen” Grund anerkennen möchte oder nicht.

Alle Informationen in diesem Artikel beziehen sich auf das Staatsgebiet Frankreichs in Europa. In den französischen Überseegebieten (Französisch Guayana, Guadeloupe, Martinique und St. Martin) können abweichende Regelungen gelten!

Keine Ausnahmen für Behörden oder Hilfsorganisationen

Für Einsatzkräfte der Feuerwehr und dem THW gelten keine Ausnahmeregelungen, wenn sie grenzüberschreitende Hilfe leisten. Nichts anderes gilt für Mitarbeiter von Hilfsorganisation, egal ob sie dem dem Roten Kreuz oder einer anderen anerkannten Hilfsorganisation angehören. Wenn die Suche nach Vermissten über die Grenze führt oder Mitglieder einer Rettungshundestaffel ihre französischen Kollegen unterstützen wollen, dürfen die in Deutschland getragenen Einsatzmesser nicht mitgeführt werden.

Welche Messer sind in Frankreich erlaubt`?

Ein lange Liste kommt nicht zusammen. Küchenmesser oder Messer, die von Anglern, Campern oder Wanderern benutzt werden, und die die eingangs genannten Verbotskriterien nicht erfüllen, können in Frankreich mitgeführt werden. Das schränkt den Kreis erlaubter Messer auf Laguiole, Multitools ohne Klingenarretierung, einfache Taschenmesser und bei Camping- oder Wanderurlaub auch Küchen- oder Brotzeitmesser ein.

Aber auch diese Messer dürfen NICHT zugriffsbereit am Körper oder im Gepäck getragen werden. Als zugriffsbereit gelten Messer auch, wenn sie im Innenraum eines Fahrzeugs offen oder im Handschuhfach transportiert werden! Ein Messer mit feststehender Klinge kann, wenn es außen am Rucksack befestigt ist, auch abseits der Metropolen Ärger verursachen, wenn es keines der Verbotskriterien erfüllt.

Messer, die in Frankreich legal besessen und transportiert werden dürfen, sollten im Gepäck und dieses im Kofferraum verstaut werden.

Beachten Sie die Sicherung von Messern während des Transports, so dass sie nicht direkt verfügbar sind.

Büro des Zollattachés der französischen Botschaft in Berlin, September 2021

Für Messer, die nach den vorstehenden Regeln genehmigungspflichtig sind, braucht man eine Genehmigung der französischen Zollverwaltung. Der Antrag, Formular CERFA Nr. 11192*01 muss man in 4 Exemplaren an die Direction générale des douanes et droits indirects schicken (Link und Adresse siehe Abschnitt Links).

Verbotene Gegenstände

Viele Gegenstände werden nicht ausdrücklich erwähnt und das Trageverbot ergibt sich aus der sehr allgemein gehaltenen Bestimmung, dass gefährliche Gegenstände nur mit einem “rechtmäßigen Grund” mitgeführt werden dürfen. Kubotan oder Tränengasspray werden zwar nicht explizit erwähnt aber zumindest letzteres könnte bei einer Kontrolle Probleme bereiten.

Waffengesetz in Frankreich - Hafen Marsseille

Verboten sind nach dem Waffengesetz in Frankreich folgende gefährliche Gegenstände:
– Tomahawks,
– Schlagringe,
– Wurfsterne,
– Baseballschläger und
– alle anderen Arten von Hiebwaffen.

In der Nähe touristischer Sehenswürdigkeiten ist mit unauffälliger Überwachung durch Spezialkräfte zu rechnen. (Fort St. John in Marseille)

Wissenswertes bei Reisen nach Frankreich

Seit 2019: Die Proteste der Gelbwesten, in Frankreich “Gilets jaunes” genannt, sind abgeflaut. Dennoch ist mit kurzfristig angekündigten Protesten anderer Gruppen zu rechnen. Vor allem in den Metropolen des Landes führen die Proteste zeitweise zu tätlichen Auseinandersetzungen mit der Polizei. Wer im Umfeld einer solchen Demonstration, auch als Unbeteiligter, mit einem Messer angetroffen wird, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen. Eine vorübergehende Festnahme sowie eine Strafanzeige sind nahezu garantiert, eine Verurteilung zu einer Haftstrafe wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz in Frankreich ist nicht ausgeschlossen.

Reisende werden dringend gebeten, den Anweisungen der französischen Sicherheitsbehörden Folge zu leisten, sich in Frankreich umsichtig zu bewegen und stets ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) mitzuführen. In ganz Frankreich aber speziell in Paris und der Île de France ist mit scharfen Sicherheitskontrollen zu rechnen.

Diese wurden ursprünglich nach dem Anschlag auf die Redaktion von “Charlie Hebdo” eingeführt und in den folgenden Monaten etwas gelockert. Nach der Anschlagsserie Anfang 2016 und den Ereignissen in Belgien sind die Sicherheitsmaßnahmen massiv verschärft worden.

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Zur Begegnung von terroristischen Bedrohungen gilt in Frankreich der Plan “Vigipirate”, der je nach Bedrohungslage verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsieht und auch das Waffengesetz in Frankreich mit einbezieht. Gemäß Vigipirate gilt für die Regionen Île de France/Paris und die angrenzende Picardie ein erhöhtes Schutzniveau. Seit 2016 ist in Frankreich mit erhöhten Kontrollen und Sicherheitsmaßnahmen im Reiseverkehr zu rechnen.

Auf Bahnhöfen, Flughäfen, in Zügen und U-Bahnen gibt es verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen. Auch an Eingängen (z. B. Museen) kann es zu Handtaschenkontrollen kommen. Bahnreisende sollten darauf achten, dass ihr Reisegepäck mit Namen und Anschrift gezeichnet ist. (Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland)

Frankreich hat ein spürbares Problem mit Bandenkriminalität. Dieses konzentriert sich auf bestimmte Vororte großer Städte, sogenannte “Banlieues”. Der Begriff Banlieue bedeutet frei übersetzt “Bannmeile” und kann mit den “No-go-areas” amerikanischer Großstädte verglichen werden. Sie müssen in diesen Gebieten auch tagsüber mit gewaltbereiten und teilweise bewaffneten Gruppen rechnen, die rigoros gegen Fremde oder vermeintliche Provokationen vorgehen. Viele Mitglieder dieser Gruppen sind Muslime nordafrikanischer Abstammung und nehmen nicht selten westliche Verhaltensweisen “in ihrem Viertel” zum Anlass, gewalttätig zu werden.

Besondere Vorsicht ist in den Vergnügungsvierteln der großen Metropolen und bei Großveranstaltungen geboten.

Einerseits ist viel uniformierte Polizei (und Gendarmerie) mit und ohne Uniform vor Ort, andererseits können auch sich Mitglieder der lokalen Unterwelt durch ein mitgeführtes Messer provoziert fühlen.

Waffengesetz in Frankreich - Vergnügungsviertel und Metropolen

Ein zweites Problemfeld erhöhter Kriminalität sind die typischen Touristenrouten zwischen Paris und Südfrankreich. Dort lauern organisierte Banden auf Touristen, die auf Parkplätzen oder Rastanlagen übernachten bzw. Pause machen. Ziel ist die Entwendung von Wertgegenständen durch Diebstahl oder Raub. Die Täter sind in der Regel bewaffnet und gewaltbereit.

Wenn Sie mit dem Waffengesetz in Frankreich in Konflikt kommen und verhaftet werden übermittelt die Polizei ihre Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaft. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft führt der Untersuchungsrichter die von der Polizei begonnenen Ermittlungen fort. Der Untersuchungsrichter (Juge d’Instruction) entscheidet darüber, ob er ein gerichtliches Untersuchungsverfahren durchführen will und teilt Ihnen ggf. mit, dass Sie Beschuldigter im Rahmen des Untersuchungsverfahrens sind. Beim ersten Erscheinen vor dem Untersuchungsrichter (première comparution) werden Sie über den Tatvorwurf und Ihr Recht auf einen Verteidiger aufgeklärt.

Die gerichtliche Voruntersuchung wird vom Untersuchungsrichter geleitet, der auch über die Untersuchungshaft entscheidet. Haftgründe sind Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr. Die Anordnung und Aufhebung der Untersuchungshaft erfolgt durch den Haftprüfungsrichter (Juge des Libertés et de la Détention).

Für Anträge auf Änderung der U-Haft ist der Untersuchungsrichter bis zum Ende der „ordonnance de renvoi“ zuständig (s.o.). Danach übernimmt das zuständige Gericht. Eine Freilassung gegen Zahlung einer Kaution wird in der Regel bei hoher Straferwartung und bei Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb von Frankreich haben, nicht gewährt. (Quelle: Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Straßburg)

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Die Informationen zu Gesetzesvorschriften und rechtlichen Aspekten in diesem Artikel beruhen auf gründlicher Recherche und den angegebenen Quellen, geben aber Meinung und Verständnis eines juristischen Laien wieder und sind daher unverbindlich!

Titelbild: Depositphotos.com, Autor: johny007pandp