Überweisung, Kreditkarte, Zahlungsdienstleister oder Bankeinzug sind die üblichen Bezahlmöglichkeiten, wenn man im Internet ein Messer in einem Onlineshop oder von einer Privatperson kauft. Doch manchmal geht der Deal schief, das Geld ist weg und das Messer trifft entweder nicht ein, besitzt nicht die versprochenen Eigenschaften oder erweist sich schlimmstenfalls als Fälschung. Wie man sein Geld zurückbekommt, wenn man im In- oder Ausland ein Messer gekauft hat und welche Stolperfallen die verschiedenen Zahlungssysteme besitzen, erklärt Knife-Blog in diesem Artikel.
Inhalt und Übersicht
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Wenn ein Verkäufer umgehend den Kaufbetrag erhält und das Messer nach wenigen Tagen in der bestellten Qualität und Ausstattung beim Kunden eintrifft, ist alles gutgegangen. Meistens klappt das, doch manchmal ist das Messer defekt, kein Original oder gar auf dem Transportweg verloren gegangen. Nun kann für den Käufer ein Kampf um sein Geld beginnen.
Ist doch egal, ob ich online ein Messer oder das neueste Smartphone kaufe, denken viele Messerfans. Ist das so? Nein! Ein Blick in die Tiefen der AGB-Klauseln der Zahlungsdienstleister zeigt, dass Käufer von Messern für manche Unternehmen nur Kunden dritter Klasse sind und die beworbenen Sicherheitsversprechen für deren Zahlungen nicht gelten.
Früher war es kompliziert und einfach zugleich. Zahlungen an entfernte Geschäftspartner konnten nur durch Vorkasse, sprich Banküberweisung oder per Nachnahme geleistet werden. Käufe im Ausland waren mit bürokratischen Hürden gespickt und viele Banken belasten ihre Privatkunden auch heute noch mit absurden Gebühren für Auslandsüberweisungen. Dieses Dilemma nutzten Kreditkartenunternehmen und versprachen, die Trennung vom eigenen Geld bequemer und billiger zu ermöglichen.
Billiger als eine Auslandsüberweisung ist die Zahlung per Kreditkarte allemal, doch ihren Service lassen sich VISA, Mastercard und American Express trotzdem fürstlich vergüten.
Viele Einzelhändler und eine steigende Zahl von Online-Händlern bieten daher heute keine Bezahlung per Kreditkarte mehr an. Die US-amerikanische Supermarktkette „The Kroger Co.“ machte 2018 von sich reden, als sie aus Protest gegen die hohen Gebühren zeitweise keine Zahlungen mit VISA Karten akzeptierte.
Messer kaufen in Onlineshops
An die Stelle der Plastikkarten sind in den letzten Jahren Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Klarna getreten. Von der Firma Wirecard, die als – vorgeblich – weltweit agierender Zahlungsdienstleister zur Zierde der deutschen Börsenlandschaft wurde und dann Geschäftspartner und Anleger um Milliarden betrog, soll hier nicht die Rede sein. Wirecard war ein Einzelfall, aber im Bereich Messer fallen mehrere Zahlungsdienstleister mit merkwürdigen, teilweise sogar absurden Klauseln in ihren AGB auf.
Die Klauseln sind in langen, kaum lesbaren Texten geschickt versteckt und können bewirken, dass Käufer von Messern womöglich keinen Ersatz bei Betrug oder Transportverlust erhalten. Dazu später mehr.
Messer in Deutschland kaufen
Zunächst die gute Nachricht: Wer im Onlineshop eines deutschen Händlers ein Messer kauft und per Banküberweisung oder Kreditkarte bezahlt, ist sowohl durch die deutschen Gesetze wie auch durch EU-Recht gut abgesichert. Dabei spielt die Größe des Handelsunternehmens keine Rolle. Egal ob man bei einem gewerblichen Messermacher direkt bestellt, in einem kleinen Onlineshop oder bei einem renommierten Handelshaus einkauft, an den Rechten des Käufers und den Pflichten des Versenders ändert sich nichts.
Jeder Kauf von Neuwaren über das Internet ist durch ein Widerrufsrecht abgesichert, da ein sogenannter Fernabsatzvertrag vorliegt. Der Käufer ist berechtigt, die Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzusenden (§§ 312g Abs. 1, 355 Abs. 1 BGB). Der Verkäufer muss den Kaufpreis innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung erstatten. Für die Rückzahlung muss der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Kunde bei seiner Zahlung verwendet hat.
Zahlt der Versandhändler den Kaufpreis nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Widerrufserklärung zurück, gerät er automatisch in Verzug. Eine explizite Mahnung muss der Kunde also nicht erheben (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Der Käufer kann nach Verstreichen der Rückzahlungsfrist einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Rückerstattung beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten muss der Händler als Verzugsschaden erstatten.
Die Rechtslage ist eindeutig. Probleme mit nicht gelieferter Ware oder Weigerungen von Händlern zur Rücknahme der Waren sind daher so selten, dass man das Risiko vernachlässigen kann. Auch gegen Verlust auf dem Transportweg ist der Kunde gut abgesichert, denn sollte seine Sendung auf mysteriöse Weise verschwinden, haftet nicht der Käufer, sondern der Verkäufer. Dies gilt nach § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB auch für die Rücksendung einer Ware nach erfolgtem Widerruf, sofern der Kunde einen Nachweis vorlegen kann, dass er die Sendung einem Transportunternehmen (DHL, Hermes, DPD o. a.) übergeben hat.
Messer bei Händlern in der EU kaufen
Grundsätzlich gelten bei Bestellungen per Internet oder Telefon bei einem in der EU beheimateten Händler die gleichen Bestimmungen wie bei einem Versender mit deutscher Adresse. Bei Verlust der Ware auf dem Transportweg oder Widerruf des Käufers ist es jedoch erheblich schwerer, seinen Rechtsanspruch auf Erstattung des Kaufpreises durchzusetzen, wenn sich der Händler uneinsichtig zeigt. In Deutschland kann ein Rechtsanwalt die Ansprüche vor einem deutschen Gericht durchsetzen und – falls nötig – einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Im Ausland müsste man sich an einen Rechtsanwalt vor Ort wenden.
Hat der Händler seinen Sitz in einem anderen Land der EU, ist eine andere Vorgehensweise sinnvoll. Die EU hat ein „Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen“ etabliert, mit dem ein Käufer seine Ansprüche gegen einen Online-Händler ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes durchführen kann. Mit Ausnahme von Dänemark können im Wege des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen Ansprüche bis zu einem Wert von 5.000 Euro gegenüber einer Person, einer Organisation oder einem Unternehmen in einem anderen EU-Land geltend gemacht werden.
Um die Forderung geltend zu machen, muss der Käufer das „Formblatt A“ ausfüllen und alle relevanten Belege kopieren. Dies sind Bestellbestätigung, Rechnung, Nachweis des Zahlungsausgangs sowie die Widerrufserklärung. Anschließend werden Formular und sämtliche Belege an ein zuständiges Gericht in Deutschland oder im EU-Land des Händlers geschickt. Dann beginnen die Mühlen der europäischen Justiz zu mahlen. Geduld ist gefragt! Bis das zurückgeforderte Geld wieder auf dem Konto ist, kann mehr als ein Jahr vergehen.
Sollte es sich bei dem Händler um ein schwarzes Schaf der Branche handeln, gibt es vermutlich eine größere Zahl von Reklamationen und Rückforderungen. Nicht selten hat der Versender sein Unternehmen liquidiert, bevor Gerichte die berechtigten Ansprüche geprellter Käufer durchsetzen können. In diesem Fall bleibt der Käufer auf seinem Schaden sitzen.
Außerhalb der EU in Onlineshops Messer kaufen
Man kann die Realität auf einen Satz komprimieren: Bei Verlust einer Zahlung oder ausbleibender Lieferung kann der Käufer sein Geld abschreiben, wenn die Zahlung per Banküberweisung, Scheck oder gar über Western Union erfolgt ist. Die Hürden für eine Klage vor Gerichten in den USA, Großbritannien oder auf den Fidschi Inseln sind für Privatpersonen so hoch, dass Aufwand und Kosten im Regelfall in keinem akzeptablen Verhältnis zur Schadensumme stehen.
Etwas besser sieht es aus, wenn die Zahlung per Kreditkarte vorgenommen wurde. Über das sogenannte Chargeback Verfahren kann man sein Geld zurückfordern, wenn Leistungen nicht erbracht oder Waren nicht geliefert wurden.
Das Chargeback Verfahren kann man für Karten von VISA, Mastercard und American Express in Anspruch nehmen.
Der Kunde sollte sich an schriftlich die Bank wenden, die für die Abrechnung der verwendeten Kreditkarte zuständig ist. Zuvor sollte man aber auf jeden Fall versuchen, den Konflikt mit dem Händler per E-Mail zu klären. Die E-Mail-Korrespondenz mit dem Verkäufer wird in der Regel als Nachweis benötigt.
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Banken haben Formulare für das Rückbuchen von Umsätzen, die mit einer Kreditkarte getätigt wurden. Meistens sind die Formulare online verfügbar, auf jeden Fall sind sie über die Filialen erhältlich. Manche Bankmitarbeiter haben selbst noch nie vom Chargeback-Verfahren gehört und versuchen sich in Ausflüchte zu retten. Bleiben Sie hartnäckig!
Der schriftlichen Aufforderung zur Stornierung einer Zahlung sollten alle relevanten Unterlagen als Kopien beigefügt werden. Dazu gehören nicht nur Bestellbestätigung, Rechnung und – falls vorhanden – auch die Versandbestätigung, sondern auch die schriftlichen Nachfragen an den Händler sowie dessen Antworten.
Beim Empfang eines Messers aus dem Ausland muss man einrechnen, dass die Sendung wochenlang beim Zoll liegen kann und aus mysteriösen Gründen unbearbeitet bleibt. Die Wartezeit auf eine Sendung aus den USA beträgt oft mehrere Wochen, sodass man nicht vorschnell eine Zahlung stornieren sollte. Anderseits darf man mit seiner Reklamation auch nicht zu lange warten. Als Faustregel gilt: Ist die Sendung nach drei Wochen noch nicht zugestellt worden, sollte man den Händler kontaktieren. Nach vier Wochen kommen Widerruf und Rückforderung der Zahlung in Betracht.
Probleme mit Zahlungsdienstleistern und zwei schmutzige Tricks
Wie eingangs erwähnt, liegen die Gebühren bei Kreditkartenzahlungen für den Händler zwischen ein und zwei Prozent. 1,75 Prozent sind ein typischer Wert. Das bedeutet, dass der Betreiber eines Onlineshops mit 30.000 Euro Bruttomonatsumsatz den Kreditkartenunternehmen am nächsten Ersten satte 525,- Euro überweisen muss. Um diese Kosten zu reduzieren, bieten viele Onlinehändler den Service von Zahlungsdienstleistern wie PayPal oder Klarna an.
Deren Service kostet ebenfalls Gebühren, aber die fallen ein wenig niedriger aus als bei den drei großen Kreditkartenunternehmen. Um mit PayPal oder Klarna in Onlineshop bezahlen zu können, muss man ein Benutzerkonto eröffnen, dass mit dem eigenen Bankkonto oder zumindest mit einer Kreditkarte verknüpft ist. Bei Zahlungen nimmt der Zahlungsdienstleister eine Position zwischen Käufer und Verkäufer ein. Letzterer erhält die Kaufsumme sofort als Gutschrift, sodass die Ware ausgeliefert werden kann. Einige Zeit später belastet der Zahlungsdienstleister das Konto des Käufers mit der Kaufsumme und bei Währungsumrechnungen in der Regel auch mit – teils deftigen – zusätzlichen Gebühren.
PayPal – Ungünstige AGB für Messerkäufer
Der US-Zahlungsdienstleister PayPal ist heute Bürgers King. Doch Vorsicht: In der aktuellen AGB von PayPal steht im Abschnitt „Verbotene Aktivitäten“:
Sie dürfen PayPal nicht für Aktivitäten verwenden, die… mit Transaktionen bezüglich… bestimmten Waffen oder Messern, die Vorschriften geltender Gesetze unterliegen, zu tun haben.
Das ist ein Paradebeispiel für einen Gummiparagrafen, denn in Deutschland unterliegen fast alle Messer „Vorschriften geltender Gesetze“. Also darf PayPal nicht benutzt werden, um solche Messer zu bezahlen. Tut man es doch und möchte später den Käuferschutz von PayPal in Anspruch nehmen, etwa weil die bestellte Ware nicht geliefert wurde, kann PayPal mit Hinweis auf eine „verbotene Aktivität“ des Kunden die Rückerstattung des Kaufpreises verweigern.
Klarna: Bezahlung von Messern verboten – oder doch nicht?
Das schwedische Unternehmen Klarna bietet Shop-Betreibern die Abwicklung von Zahlungen an und betreibt dafür auch eine eigene App. Zunächst fällt Klarna durch die Tatsache auf, dass das Unternehmen im Gegensatz zu PayPal keine Einschränkungen in der AGB für Produkte und Produktgruppen definiert, für die das Zahlungssystem nicht verwendet werden darf. Ausgeschlossen sind nur eindeutig rechtswidrige Aktivitäten wie Kinderpornografie oder die Verbreitung von Malware.
Knife-Blog liegt eine Stellungnahme von Klarna vor, nach der Onlineshops, die mit bestimmten Messern handeln, nicht Kunde des Unternehmens sein dürfen.
Klarna: „Der Grund (für die Ablehnung, Anm. d. Red.) dafür ist die Kategorie der Produkte Messer mit Klingen über 11 cm laut Richtlinien von Klarna und dritten Anbietern nicht akzeptiert werden können.“
Die etwas unbeholfene Formulierung des Satzes klingt nach einem Übersetzungsprogramm. In der Sache ist der Tenor jedoch eindeutig: Shops, die Messer mit Klingenlängen von mehr als elf Zentimetern anbieten, dürfen nicht Partner von Klarna sein. Ungeachtet dessen ist Klarna Partner von zahlreichen Shops, die mit „Messern mit Klingen über 11 cm“, Macheten, Schwertern oder Survival-Messern handeln.
Die Vorgehensweise des Unternehmens ist also – vorsichtig formuliert – uneinheitlich und sein Verhalten für Endkunden nicht vorhersehbar. Man muss befürchten, dass das schwedische Unternehmen bei der Regulierung von Ansprüchen geprellter Käufer ebenfalls keinen allgemeingültigen Regeln folgt, wenn Messer gekauft wurden. Daher sollte die Verwendung von Klarna bei Messerkäufen in ausländischen Onlineshops gründlich überdacht werden.
Messer kaufen von privaten Anbietern
Dieses Thema hat Knife-Blog bereits im Artikel „Messerhandel im Internet“ ausführlich behandelt und dort die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beschrieben. Sollte ein Deal mit einem privaten Verkäufer platzen, weil entweder das Messer nicht geliefert wird, es sich als Fälschung erweist oder nicht dem versprochenem Zustand entspricht, greift natürlich keine der Schutzmaßnahmen, die im gewerblichen Online-Handel gelten. Sollten Klärungsversuche mit dem Verkäufer zu keiner Lösung führen, bleibt dem Käufer nur der Gang zum Gericht.
Strafrechtliche Verfolgung
Wenn der Verkäufer offensichtlich in betrügerischer Absicht gehandelt hat, kann eine Strafanzeige wegen Betruges nach § 263 StGB in Betracht kommen. Das ist besonders dann der Fall, wenn sich das gelieferte Messer als Plagiat entpuppt. Die Strafanzeige kann man bei jedem Polizeirevier erstatten, in vielen Bundesländern ist auch eine Online-Anzeige möglich. Schriftlich kann die Anzeige auch bei der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht eingereicht werden. In jedem Fall sollte man der Anzeige alle relevanten Dokumente (Angebot, Kaufzusage, Zahlungsabwicklung) und gegebenenfalls auch die Konversation mit dem Geschäftspartner beifügen. Sofern vorhanden sollte man potenzielle Zeugen benennen.
Um Strafanzeige gegen eine andere Person zu erstatten, benötigt man keinen Rechtsanwalt. Für juristische Laien gilt: Je fundierter eine Strafanzeige begründet und durch Beweismaterial untermauert wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Beschuldigten erhebt. Schnelle Hilfe ist durch eine Strafanzeige nicht zu erwarten, die Bearbeitungszeiten bei den Staatsanwaltschaften liegen üblicherweise zwischen einem und sechs Monaten.
Gerichtliches Mahnverfahren
Um die Rückzahlung des Kaufpreises zu fordern, kann ein geprellter Käufer ein gerichtliches Mahnverfahren in Gang setzen. Ein „blauer Brief“ vom Gericht wirkt oft Wunder. Antragsformulare sind im Schreibwarenhandel erhältlich. Die Verbraucherzentrale stellt eine fundierte Informationsseite zur Verfügung, wie man als Privatperson seine Ansprüche geltend machen kann und beschreibt den Verfahrensweg ausführlich.
Messer von unbekannten Privatpersonen online zu kaufen, hat eine gewisse Nähe zum Russischen Roulette. Bei besonders günstigen Angeboten könnte mehr als nur eine Kammer geladen sein…
Egal ob man sich für ein gerichtliches Mahnverfahren oder für den Gang zum Rechtsanwalt entscheidet, vorher sollte man seine Erfolgsaussichten kritisch hinterfragen. Auch der schönste Vollstreckungsbescheid (als Ergebnis des Mahnverfahrens) nutzt nichts, wenn beim Schuldner nichts mehr zu holen ist. Das ist der Fall, wenn der sich in Privatinsolvenz befindet oder bereits so überschuldet ist, dass keine pfändbaren Gelder oder Güter mehr vorhanden sind.
Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass Bezieher von Hartz 4 vor Vollstreckung eines Mahnbescheides oder Pfändung geschützt seien. Tatsächlich sind auch Hartz 4 Leistungen pfändbar, dabei gelten dieselben Pfändungsgrenzen wie bei Arbeitseinkommen.
In der eng verwobenen Messerszene kann man einen Facebook Freund oder Forenkollegen bitten, einmal an der Wohnadresse des Schuldners vorbeizufahren. Handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit Porsche Cabrio in der Auffahrt, steigen die Chancen, durch ein Mahnverfahren an sein Geld zu kommen.
Bei der Abwägung gegen den Schuldner vorzugehen oder nicht sollte der Grundsatz gelten, dass man schlechtem Geld kein gutes Geld hinterherwerfen sollte. Sind die Erfolgsaussichten gering, kann es besser sein, das fehlgeschlagene Geschäft unter Erfahrung abzubuchen als zusätzliche Kosten in Kauf zu nehmen. Das ist eine Einzelfallentscheidung beim Messer kaufen, für die sich kein grundsätzlicher Ratschlag geben lässt.
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Links zu Rechtsfragen
- Stiftung Warentest: Richtig mahnen!
- Wikipedia: Mahnverfahren
- Anwalt.org: Strafanzeige erstatten – Wo und wie es richtig geht
- Knife-Blog Artikel: Import von Messern, Chancen und Risiken
- Knife-Blog Artikel: Raffle – Verlosungen von Messern im Internet
Die Informationen zu Gesetzesvorschriften und rechtlichen Aspekten in diesem Artikel beruhen auf gründlicher Recherche und den angegebenen Quellen, geben aber Meinung und Verständnis eines juristischen Laien wieder und sind daher unverbindlich!