Die Mitnahme von Messern und Werkzeugen nach Kroatien erfordert Wissen über die Regeln für die Einfuhr, ansonsten kann schon eine Begegnung mit dem Zoll zu Unannehmlichkeiten führen. Die Rechtslage ist kompliziert und ohne kroatische Sprachkenntnisse kaum zu verstehen, denn nahezu alle Gesetze, Regeln und Einfuhrbestimmungen sind weder in deutscher noch in englischer Sprache verfügbar. Knife-Blog erklärt die Einstufung von Messern, Klingenwaffen und spitzen Werkzeugen für Einreise und Aufenthalt in Kroatien.
Inhalt und Übersicht
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Der Tourismus in Kroatien boomt. Das ehemals zu Jugoslawien gehörige Land ist seit 1991 unabhängig, seit 2013 Mitglied der EU und hat Anfang 2023 die alte Landeswährung Kuna durch den Euro ersetzt. Durch den EU-Beitritt hat Kroatien bereits im Vorfeld zahlreiche Gesetze dem EU-Recht harmonisiert. Das gilt auch für das kroatische Waffengesetz, das bereits 2007 angepasst wurde.
Grundsätzlich ist das kroatische Waffengesetz wesentlich liberaler als sein deutsches Pendant. Jeder unbescholtene Bürger kann die Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen beantragen. Wenn gesundheitliche Gründe nicht gegen den sicheren Umgang mit Schusswaffen sprechen, keine Alkoholabhängigkeit vorliegt und der Antragsteller nicht vorbestraft ist, wird der Besitz von Schusswaffen in der Regel genehmigt.
Außer Anträgen für Jagd- oder Sportwaffen werden in vielen Fällen auch Waffen zum Selbstschutz genehmigt. So besitzt statisch gesehen jeder sechste Haushalt in Kroatien eine Schusswaffe und rund 15.000 Bürger dürfen eine scharfe Waffe zum Selbstschutz führen.
Würde man den Schreckensszenarien deutscher Politiker Glauben schenken, müsste Kroatien also in einem Strudel von Waffengewalt versinken. Das Gegenteil ist richtig. Die Gewaltkriminalität mit und ohne den Gebrauch von Schusswaffen, Messern oder Werkzeugen ist in Kroatien deutlich geringer als in Deutschland.
Waffenrecht in Kroatien
Das kroatische Waffengesetz ist logisch aufgebaut, übersichtlich und die Themen sind wohl geordnet. Deutschland könnte sich ein Beispiel nehmen. Allerdings befassen sich die Regelungen im Gesetz bis auf einen kleinen Absatz ausschließlich mit scharfen Schusswaffen.
Das Wort „Nož“ (Messer) kommt im kroatischen Waffengesetz nicht vor, was im Umkehrschluss nicht bedeutet, dass alle Messer, Säbel, Schwerter und Werkzeuge von Touristen mit ins Land gebracht werden dürfen. Wie eingangs bereits bemerkt, ist die Rechtslage unübersichtlich, denn Dokumente des Justizministeriums und des Zolls beinhalten keine Listen mit erlaubten oder verbotenen Gegenständen.
Gegenstände, die eine Waffeneigenschaft besitzen, werden in Kroatien in vier Kategorien (A bis D) eingeteilt. Kategorie „A“ beinhaltet verbotene Schusswaffen, im Wesentlichen handelt es sich dabei um vollautomatische Kriegs- und Polizeiwaffen, die von Bürgern nicht besessen, erworben oder ins Land verbracht werden dürfen.
Schusswaffen der Kategorie „B“ dürfen nur erworben und besessen werden, wenn vor dem Erwerb eine staatliche Genehmigung vorliegt. Nach dem Erwerb können Waffen der Kategorie „C“ innerhalb einer Frist bei der Behörde angemeldet werden.
In der Kategorie „D“ sind neben Paint-Ball-Waffen und Anscheinswaffen auch Blankwaffen erfasst. Alle Messer gelten in Kroatien als Blankwaffe, sie werden in der kroatischen Behördensprache „Kaltwaffen“ genannt. Für Erwerb, Besitz und Einfuhr ist keine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich. Gegenstände, die in der Kategorie „D“ erfasst werden, sind frei verkäuflich und stehen nicht auf Verbotslisten des kroatischen Zolls. Daraus lässt sich aber keine Erlaubnis zum Mitführen dieser Gegenstände ableiten.
Verbotene und problematische Gegenstände
Im kroatischen Waffengesetz wird ein Teil der Einschränkungen und Verbote über Verwendungszweck und Einsatz der Gegenstände geregelt, dort heißt es sinngemäß:
„Waffen der Kategorie A sowie Kaltwaffen, deren Hauptzweck darin besteht, anzugreifen oder Verletzungen zu verursachen, und Gegenstände, die dazu geeignet sind, Verletzungen zu verursachen, wenn sie an einem öffentlichen Ort getragen werden und die Art oder Umstände ihres Tragens darauf schließen lassen, dass sie zu einem bestimmten Zweck (Angriff oder Verletzung Dritter) getragen werden, sowie Waffen der Kategorien C und D sind verbotene Waffen, wenn sie für Belästigung, Körperverletzung und Körperverletzung eingesetzt werden.“
Aufgedröselt bedeutet dies, dass Gegenstände verboten sind, deren einzig „sinnvolle“ Anwendung darin besteht, andere Lebewesen zu verletzen oder zu töten. Dazu gehören:
- Wurfsterne,
- Nunchaku,
- Schlagringe,
- Schlagstöcke,
- Teleskopschlagstöcke („Stahlruten“),
- Degen und Schwerter,
- Dolche,
- Macheten und Hackmesser,
- Bajonette,
- Gegenstände mit verborgenen Klingen,
- Automatikmesser (OTF, Vollautomaten).
Unter das Verbot fallen auch Werkzeuge und Sportgeräte, wenn sie entweder öffentlich getragen werden, zur Bedrohung von Personen eingesetzt werden oder für die Polizei nicht erkennbar ist, dass sie als Werkzeug oder Sportgerät verwendet werden sollen. In diese Gruppe gehören Baseball- und Hockeyschläger, Eispickel, Äxte und vergleichbare Gegenstände.
Ordnungswidrigkeit statt Straftat
Die Einstufung, ob diese und andere Gegenstände in gefährlicher oder bedrohender Weise getragen oder besessen werden, unterliegt den kontrollierenden Beamten. In Fall einer Beanstandung drohen Sicherstellung und eine Ordnungsstrafe.
Dass die waffenrechtlichen Bestimmungen in Kroatien bürgernäher und sinnvoller sind als das deutsche Waffengesetz, zeigt sich auch bei den Rechtsfolgen bei Verstößen. Solange keine weiteren Umstände (Bedrohung, Nötigung, Körperverletzung) eine Straftat nahelegen, werden Verstöße gegen das Besitz-, Import- oder Führverbot von verbotenen Messern und Gegenständen als Ordnungswidrigkeit und nicht – wie in Deutschland – als Straftat gehandhabt. So wird ein Mensch, der einen Fehler macht, ohne anderen Schaden zuzufügen, zwar bestraft, aber nicht kriminalisiert.
Das heißt ausdrücklich nicht, dass man Verstöße auf die leichte Schulter nehmen sollte, denn die kroatische Polizei greift bei Gewaltdelikten rigoros durch. Aufgefundene Automatikmesser werden sichergestellt und der Besitzer muss mit einer saftigen Ordnungsstrafe rechnen. Dies gilt nicht nur für vollautomatische Messer, sondern für alle verbotenen Gegenstände.
Ein Fall aus der Praxis: Ein 24-jähriger deutscher Staatsbürger versucht, mit einem großen Fixed, einer Machete, einem Baseballschläger und Äxten nach Kroatien einzureisen. Er wurde am Grenzübergang in der Nähe von Donji Lapac kontrolliert. In seinem Auto fand die Polizei außerdem ein Klappmesser, eine fast 80 Zentimeter lange Machete, einen Baseballschläger und zwei Äxte. Wie die Sprecherin der Polizei von Lika-Senj, Maja Brozičević, erklärte, liegt die Geldstrafe zwischen 130 und 660 Euro und liegt in diesem Fall im Bereich der unteren Grenze, da die gefundenen Waffen zur Kategorie „D“ gehören und kein weiterer Gesetzesverstoß festgestellt wurde.
Unklarheiten bei bestimmten Bauformen
OTF und andere Vollautomaten sind in Kroatien eindeutig verboten, auch Fallmesser werden wie federunterstützte Vollautomaten behandelt. Nicht ganz klar ist die Einstufung von Assisted Openern und mechanischen Flippern. Zu beiden Bauformen liegen Knife-Blog widersprüchliche Beurteilungen der kroatischen Behörden vor, sodass von einer Mitnahme dieser Messertypen nach Kroatien abzuraten ist. Auch Balisong sollte man zu Hause lassen, obwohl sie nicht ausdrücklich verboten sind.
Wie bei Reisen in andere Länder rät Knife-Blog auch für Kroatien auf die Mitnahme militärischer Einsatzmesser, tacticooler Schaustücke sowie auf „Rambo-Messer“ und ähnlichen Firlefanz zu verzichten. Das Land hat im Balkankrieg große Verluste und schwere Zerstörungen erlitten, sodass die Zurschaustellung militärischer Messer oder Embleme durch Fremde negativ wahrgenommen werden kann.
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Erlaubte Messer in Kroatien
Abgesehen von den explizit verbotenen Bauformen gibt es in Kroatien keine Beschränkung von Klingenlängen, Öffnungsmechanismen oder Verriegelungssystemen. Einhandmesser jeder Größe sind ebenso erlaubt wie Fixed Blades als EDC, als Survival-Messer bei Wanderungen oder Messer, die Angler oder Jäger benötigen. Auch Gentleman Folder, Taschenmesser mit Zweihandöffnung, Friction Folder und Slip Joints können nach Kroatien mitgenommen werden.
Wie in allen Ländern gilt auch in Kroatien der Grundsatz, dass man Messer im öffentlichen Raum nicht so zur Schau stellt, dass man die Person mit dem Messer als bedrohlich empfinden könnte. Ein aus der Hosentasche ragendes Taschenmesser regt niemand auf und die Benutzung eines Messers in einer adäquaten Situation auch nicht. Zurückhaltend und rücksichtsvoll sollte man sich in Innenstädten und vor allem auf den Tourismusmeilen von Zagreb, Split, Rijeka und Dubrovnik zeigen.
Auf dem Land, bei Wanderungen oder beim Camping werden (nicht verbotene) Messer nach bisherigen Erkenntnissen nicht beanstandet. Zusammenfassend kann man sagen, dass das Führen von Messern in Kroatien problemloser möglich ist als in Deutschland.
Sonstige Hinweise für Kroatien-Touristen
Grundsätzlich gehört Kroatien zu den Ländern, in denen man sich als Tourist sicher fühlen kann.
In Kroatien ist die Straßenkriminalität sehr gering, auch Gewaltdelikte sind selten. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Eigentumsdelikte kommen vor allem in Touristengebieten vor, ebenso in Zagreb in den Nachtstunden, am Hauptbahnhof und in einer nahe gelegenen unterirdischen Ladenpassage sowie am Busbahnhof.
Diebstähle erfolgen meist durch Autoaufbrüche und am Strand. In Ferienwohnungen und bei Übernachtungen im Wohnmobil auf Autobahnrastplätzen an der Nord-Südroute kommt es im Sommer zu Einbruchdiebstählen unter Verwendung von Betäubungsmitteln. Vereinzelt werden in Bars und Nachtklubs stark überhöhte Preise verlangt, die teils unter Androhung von Gewalt eingefordert werden.
Quelle: Informationsseite des Auswärtigen Amtes
Wie in Deutschland finden im Umfeld von Fußballspielen regelmäßig gewaltsame Auseinandersetzungen statt. Vor und nach dem Spiel führt die kroatische Polizei im Umfeld der Sportstätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln Personenkontrollen durch. Wie in Deutschland ist es auch in Kroatien nicht gestattet, Messer bei Konzerten, Festivals, Sportveranstaltungen oder anderen Großereignissen mitzuführen.
Der Balkankrieg hat im Land bis heute zahlreiche Spuren hinterlassen. Wanderer und Mountainbiker sollten sich vor Ort über die Gefahr von Landminen informieren. Vor allem in Ostslawonien (30 bis 50 km vor der Grenze zu Serbien und an der Grenze zu Ungarn, insbesondere östlich von Osijek), in Westslawonien (Gebiete Daruvar, Pakrac und Virovitica) sowie im westlichen und südwestlichen Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina (südlich von Sisak und Karlovac, östlich von Ogulin, Otočac, Gospić sowie südlich und östlich von Drniš) können sich immer noch Minen im Boden befinden.
In diesen Gebieten sollten Straßen und Wege nicht verlassen werden. Minenfelder sind durch dreieckig gekennzeichnete Schilder mit Warnaufdrucken („Ne prilazite“) ausgewiesen. Sie können auch durch gelbe Plastikstreifen abgesperrt oder durch Schilder oder Pfähle mit Plastikstreifen gekennzeichnet sein. Bisweilen fehlt jedoch jede Kennzeichnung.
Vorsicht bei der Mitnahme von in Deutschland legalen Cannabis-Produkten. CBD-Öl oder CBD-Edibles gelten in Kroatien als verbotene Drogen. Die Strafen für Drogenbesitz sind in Kroatien drakonisch und selbst bei geringen Mengen beträgt die Mindeststrafe drei Jahre Haft.
Kroatien geht engagiert gegen illegale Einwanderung vor. Nehmen Sie im Land keinesfalls Anhalter mit. Sollte sich eine beförderte Person illegal im Land aufhalten, können Sie als Schlepper oder wegen Beihilfe zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt werden.
Links
- Europäische Länder: Messer und Waffenrecht in den Ländern der EU
- Knife-Blog: Waffengesetz für Messer in Deutschland
- Knife-Blog Rubrik: Recht und Gesetz
- Reiseland Kroatien: Zollvorschriften (in englischer Sprache)
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Die Informationen zu Gesetzesvorschriften und rechtlichen Aspekten in diesem Artikel beruhen auf gründlicher Recherche und den angegebenen Quellen, geben aber Meinung und Verständnis eines juristischen Laien wieder und sind daher unverbindlich!
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