Einfuhrverbot für Messer in Kanada

Neue Messerverbote in Kanada und England

Das neue Jahr beginnt mit schlechten Nachrichten für Messerfans. Das Waffenrecht für Messer in Kanada und GB wurde verschärft. Großbritannien, seit jeher mit weitgehenden Besitz- und Trageverboten für Werkzeuge versehen, hat in der zweiten Jahreshälfte zusätzliche Auflagen für den Online-Handel mit Messern erlassen. In diesen Tagen folgt Kanada mit einem Einfuhrverbot für Messer durch Privatpersonen. Betroffen sind alle Taschenmesser mit Voll- oder Halbautomatik, Flipper und Fallmesser. Auch in Deutschland wird hinter vorgehaltener Hand offenbar an weiteren Einschränkungen gebastelt. Eine Bestandsaufnahme.

Beginnen wir mit Kanada, weil die Nachricht frisch und die Wogen hoch sind. Hinter der Bezeichnung “Notification of Canadian International Trade Tribunal Decision on Centrifugal Opening Knives Customs Notice 18-01” verbirgt sich eine Entscheidung des Canadian International Trade Tribunal (CITT). Hintergrund ist ein Memorandum verschiedener kanadischer Behörden vom Oktober 2016.

Alle Behörden sollen gemeinsam gegen Einfuhr und Verbreitung von Schusswaffen und gefährlichen Gegenständen vorzugehen (Memorandum D19-13-2). Auch wenn den Titel bürokratisch-harmlos klingt: Seit dem 05.01.2018 unterliegen die meisten Bauarten von Taschenmessern einem uneingeschränkten Einfuhrverbot nach Kanada durch Privatpersonen.

In Übereinstimmung mit Paragraph 84 Abs. 1 des Strafgesetzbuches und der jüngsten Entscheidung des CITT, beschließt das CBSA (Canada Border Services Agency) , dass Messer als verbotene Waffen eingestuft werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Messer, deren Klinge sich durch Zentrifugalkraft, Schwerkraft oder durch Aufschleudern aus dem Handgelenk in eine verriegelte Position bringen lässt,
  • Messer, die ihre Klingen auf Knopfdruck oder durch Manipulation eines Flippers freigeben.

Mit Bekanntgabe dieser Regelung verbietet die CBSA die Einfuhr aller unter diese Beschreibung fallenden Messer mit sofortiger Wirkung. Alle Details stehen auf der Website des kanadischen Gerichtshofs unter der Vorgangsnummer CITT Appeal Nr. AP-2017-012 zur Einsicht bereit. In der Notice 18-01 wird der Import durch Privatpersonen verboten, ob oder in wie weit das Verbot auf Gewerbetreibende ausgedehnt werden soll, lässt Ottawa gezielt offen.

Einfuhrverbot für viele Messer in Kanada

Damit stehen alle Vollautomaten, Halbautomaten und Flipper unter generellem Importverbot. Fallmesser und federunterstützte OTF werden durch diese Regelung ebenfalls erfasst. Verkürzt und umgangssprachlich könnte man von einem Importverbot für „Switchblades“ sprechen. Bis auf das in Kanada ohnehin bereits verbotene Balisong, sind nun auch allen anderen Bauformen betroffen, die unter diesen Oberbegriff fallen.

Unklar ist bisher die Einstufung klassischer Einhandmesser mit Klingenarretierung, die durch ein Loch in der Klinge oder per Klingenheber geöffnet werden können. Nach dem derzeitigen – sehr vorläufigen – Stand der Diskussion, könnte der Einstellung des Detent entscheidende Bedeutung zukommen. Wie jeder Messerfan weiß, lässt sich bei einem losen Detent die Klinge eventuell mit einer Bewegung aus dem Handgelenk herausschütteln. Für die Bewertung solcher Messer gibt es bisher noch keinen Präzedenzfall.

Auch die grundsätzliche Einordnung von Einhandmessern mit Klingenarretierung als Waffe ist möglich. In diesem Fall würden sie automatisch dem Importverbot unterliegen.

In Kanada gelten jetzt viele Messertypen als Waffen – Die Einfuhr ist verboten.

Einfuhrverbot für Messer in Kanada

Für Reisende nach Kanada bedeutet dieser Gerichtsentscheid, dass ab sofort keine Switchblades bei der Einreise mitgeführt oder auf dem Transportweg nach Kanada verbracht werden dürfen. Die CBSA ist angewiesen, entsprechende Personen- und Postkontrollen durchzuführen und aufgefundene Switchblades zu beschlagnahmen.

Großbritannien schränkt Online-Handel mit Messern ein

Im Juli 2017 hat Noch-EU-Mitglied Großbritannien in Sachen „Messer“ wieder einmal von sich reden gemacht. Die Beschränkungen des Landes für den Besitz oder das Führen von Messern gehören seit Jahrzehnten zu den restriktivsten in Europa. Gebracht haben die scharfen Gesetze allerdings kaum etwas. Die Deliktzahlen in England und Wales, bei denen Messer als Tatwerkzeuge eingesetzt werden, gehören im Verhältnis zur Bevölkerungszahl zu den höchsten der Welt.

Zwischen 2010 und 2014 war es auf der Insel durch zahlreiche Jugendprogramme und erhöhte polizeiliche Intervention gelungen, die Zahl der Gewaltstraftaten mit Messern zu senken. Im Jahr 2015 kehrte sich jedoch der Trend um. 2016 gab es in England und Wales mehr als 32.000 Gewaltdelikte, bei denen Messer auf die eine oder andere Art zum Einsatz kamen. Das entspricht einem Anstieg von 14 Prozent zum Vorjahr.

Zwischen März 2015 und März 2016 wurden allein in England mehr als 4.000 Personen wegen Stichverletzungen behandelt, 771 der Verletzten waren jünger als 19 Jahre. Seit Mitte 2015 hat sich die Lage vor allem in den Großstädten deutlich zugespitzt und eine Bevölkerungsgruppe trat bei Gewaltdelikten mit Messern besonders häufig in Erscheinung: Männer unter 25 Jahren stellen die mit Abstand größte Tätergruppe (Nationalitäten werden i.d.R. nicht angegeben).

Britische Schüler umgehen das Messerverbot

Die Medien griffen die Fälle von Jugendgewalt auf und berichteten in aller Ausführlichkeit. Das rief Politiker auf den Plan, die sich in der Folge mit Vorschlägen für weitere Gesetzesverschärfungen zu überbieten begannen. Schließlich brachte der Fall von Bailey Gwynne das Fass zum überlaufen. Sie war in ihrer Schule von einem 16-jährigen Mitschüler erstochen worden. Das Klappmesser mit 8,5 cm langer Klinge hatte der Täter zuvor über das Versandhaus Amazon gekauft und bei der Zustellung die Alterskontrolle ausgetrickst.

Journalisten der Zeitschrift „The Guardian“ begannen daraufhin eine Undercover-Aktion, bei der Jugendliche unter Verschleierung ihres Alters mehrere „Flick knives“ bei dem Einzelhandelsriesen orderten (). („Flick knives“ ist in England ein etwas unscharfer Sammelbegriff für Einhandmesser und Switchblades). Die gesetzlich geforderte Kontrolle der Altersbeschränkung fand bei den Testkäufen mehrheitlich nicht oder nur unzureichend statt. Theoretisch hätten altersbeschränkte Messer in die Hände von Minderjährigen gelangen können. Daraufhin brachte die damalige Justizministerin Amber Rudd eine Gesetzesinitiative ein, die den Online-Handel mit Messern massiv einschränkt.

Seit Juli 2017 gilt in Großbritannien die Vorschrift, dass Messer, die online erworben wurden, persönlich in Empfang genommen werden müssen. Online-Händler müssen Maßnahmen nachweisen, wie Einkäufe durch Minderjährige und die versehentliche Zustellung an Minderjährige verhindert werden.

Seit Sommer 2017 führt die Polizei in Geschäften und im Online-Handel regelmäßig Testkäufe durch. Die Strafen für Händler und Logistikunternehmen können drastisch ausfallen, denn die gesetzwidrige Überlassung eines Messers an Jugendliche kann als Straftat geahndet werden.

Das neue Gesetz hat bereits zu spürbaren Veränderungen geführt. Mittelständische Online-Händler können im Gegensatz zu den Branchenriesen die Kosten für zusätzliche Alterskontrollen kaum bewältigen. Der Handel gestaltet sich schwierig, denn viele erwerbsberechtigte Personen sind aus begreiflichen Gründen nicht bereit, eine Kopie ihres Ausweises über das Internet zu versenden. Logistikunternehmen fürchten, bei Zustellungsfehlern in Haftung genommen zu werden und erwägen ein generelles Beförderungsverbot für Messer. Vom Umsatzverlust der kleinen Händler profitiert pikanterweise hauptsächlich Verursacher Amazon, für den die Einrichtung einer gesetzeskonformen Infrastruktur zur Alterskontrolle kein Problem darstellt.

In der Praxis geht das Gesetz komplett nach hinten los. Viele Minderjährige sind längst auf den privaten Messerhandel ausgewichen. Die Jugendlichen legen gefälschte Accounts in sozialen Netzwerken an, liken und bestätigen ihre gefälschten Identitäten gegenseitig und schaffen so täuschend echt wirkende Profile von angeblich volljährigen Personen. Lebenslauf, Beruf und Ehepartner inklusive.

Nun treten sie als Käufer in Facebook-Gruppen oder Foren auf. Oft werden die Namen älterer Nachbarn verwendet, die selbst keine Social Media Accounts unterhalten. Dort fischen die Jugendlichen die zugesandten Messer anschließend aus dem Briefkasten. Mit dem Weiterverkauf der Messer an andere Jugendliche ist mehr als nur ein Taschengeld zu verdienen.

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Einen anderen Weg gehen Jugendbanden und jugendliche Mehrfachstraftäter, die in hoher Zahl aus sozialen oder ethnischen Randgruppen stammen und die fest im kriminellen Milieu verankert sind. Sie brechen vermehrt in Häuser und Wohnungen ein, stehlen neben Wertgegenständen und Bargeld nun auch bevorzugt Küchen- sowie Arbeitsmesser. Letztere lassen sich – dank der Bemühungen von Ministerin Rudd – umgearbeitet und optisch aufgemotzt zu steigenden Preisen auf dem Schwarzmarkt verkaufen.

Wie bei allen früheren Versuchen, Kriminalität durch das Verbot von Alltagsgegenständen zu unterbinden, darf auch dieser Vorstoß in Großbritannien bereits jetzt als gescheitert betrachtet werden.

Mittelständische Händler kämpfen um ihre Existenz, Privatverkäufer stehen mit einem Bein vor Gericht, die „Faszination Messer“ erfährt durch die Verbote bei Minderjährigen einen zusätzlichen Aufschwung und Kriminelle freuen sich über florierende Geschäfte. Dieses Scheitern gestehen weder Amber Rudd noch andere Politiker ein. Stattdessen propagieren sie unverdrossen beratungsresistent weitere Verschärfungen.

Dass dabei eine große Zahl gesetzestreuer Bürger kriminalisiert wird, gilt in politischen Zirkeln als akzeptabler Kollateralschaden.

Bereits im letzten Jahr wurden in Großbritannien sogenannte „Zombie-Messer“ verboten. Mangels präziser Definition können alle Messer betroffen sein, die durch farbliche Gestaltung von Klinge oder Griff auffallen. Im nächsten Schritt sollen Hausdurchsuchungen erleichtert und die Strafen für den Besitz von verbotenen Gegenständen drastisch erhöht werden. Der Begriff „flick knives“ soll neu definiert werden. Besitz und Führen dieser Messer sollen höher bestraft werden. Die Gesetzesänderungen sind in einem fortgeschrittenem Stadium und werden voraussichtlich noch in diesem Jahr etabliert.

Was passiert in Deutschland?

Hämische Blicke auf die britische Insel sind nicht angebracht. Auch in Deutschland haben Gewaltdelikte mit Messern in den letzten 12 Monaten zugenommen. Der aufsehenerregende Fall, bei dem eine junge Frau im südpfälzischen Kandel von ihrem ehemaligen Freund getötet wurde, ist leider nur die Spitze des Eisberges.

Kriminalität im Allgemeinen und Gewaltkriminalität im Besonderen entsteht nicht durch die Verfügbarkeit von Werkzeugen!

Gewaltkriminalität ist ein gesellschaftliches Problem. Viel zu lange wurden und werden noch heute Gewaltdelikte in Deutschland verharmlost, kleingeredet oder ignoriert. Das beginnt mit den allsamstäglichen Prügeleien mit der Polizei im Umfeld von Sportveranstaltungen, dem deutschen Brauch der Feiertagsrandale zu Silvester oder am 1. Mai, setzt sich fort bei Übergriffen Rechtsradikaler auf ausländische Mitbürger und gipfelt im Dulden der gewaltsamen Durchsetzung von archaischen Ehrbegriffen, die mit unserer Kultur und unserem Rechtssystem unvereinbar sind. Die meisten Täter der vorgenannten Delikte dürfen – sofern sie überhaupt ermittelt werden – nach einer Stippvisite das Polizeirevier wieder verlassen und fühlen sich durch das Ausbleiben spürbarer Sanktionen am Ende sogar bestärkt.

Zum bestehenden Dilemma gesellt sich ein Anstieg der Gewaltkriminalität durch Flüchtlinge. Ein heikles Thema, das einen unverstellten Blick erzwingt. Ende 2017 haben die Kriminologen Christian Pfeiffer, Dirk Baier und Sören Kliem eine Studie zur Entwicklung der Gewaltkriminalität in Niedersachsen veröffentlicht. Die Untersuchung hat ergeben, dass im Zeitraum von 2014 bis 2016 bei Gewaltdelikten ein Anstieg von 10,4 Prozent zu verzeichnen war, an dem Flüchtlinge einen Anteil von 92,1 Prozent hatten ().

Es steht zu befürchten, dass auch hierzulande wieder das Waffengesetz verschärft wird anstatt entschlossen auf breiter Front gegen Täter vorzugehen. Bis auf Weiteres steht das Nichtvorhandensein einer handlungsfähigen Regierung neuen Gesetzesinitiativen entgegen.

Knife-Blog wurde bereits kurz vor Weihnachten aus „gut informierten Kreisen“ die Information zugespielt, dass die Einschränkung des Online-Handels mit Messern zumindest diskutiert wird. Auf der Agenda der Innenministerkonferenz Nr. 207 im vergangenen Dezember war das Thema allerdings noch nicht offiziell gelistet. Ein Einfuhrverbot für Messer nach Deutschland scheint derzeit nicht in Vorbereitung zu sein.

Entwarnung bedeutet das nicht. Quo vadis Germania?

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