Polizeiliche Kriminalstatistik 2016
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Polizeiliche Kriminalstatistik 2016 – Waffen, Messer, Gewaltdelikte

In der Novellierung des Waffengesetzes 2003, hat der Gesetzgeber umfangreiche Beschränkungen für den Besitz und das Tragen von Messern festgelegt. Diese werden bis heute aufrechterhalten. Als Begründung gilt damals wie heute eine angeblich „hohe Bedrohungslage“ durch Messer und ihre häufige Verwendung bei Straftaten gegen Leib und Leben. Entspricht diese Darstellung der Wahrheit oder wurden die „Tatsachen“ frei erfunden? Vor Kurzem ist die Polizeiliche Kriminalstatistik 2016 erschienen, Knife-Blog hat sich auf Spurensuche begeben…

Inhalt und Übersicht

In regelmäßigen Abständen tauchen Artikel in Presse, Funk oder Fernsehen auf, in denen mehr oder weniger dramatisch von angeblich steigenden Fallzahlen bei Straftaten mit Messern berichtet wird. In einem besonders bemerkenswerten Fall konnte Knife-Blog einen entsprechenden Bericht des Westdeutschen Rundfunks im vergangenen Jahr als weitgehend erfunden entlarven. (Messergeschichten vom WDR).

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Natürlich kommen immer wieder Gewaltdelikte mit Messern vor aber ist ihre Zahl so hoch, dass sie besondere Restriktionen rechtfertigt?

Bei Straftaten werden Äxte, Hammer, Baseballschläger, Kraftfahrzeuge, Fahrradketten und Dutzende weitere Alltagsgegenstände eingesetzt, ohne dass Medien oder Politiker bisher deren Verbot gefordert hätten.

Messer sind Alltagsgegenstände und keine Waffen, daran lässt selbst der Gesetzgeber bisher keinen Zweifel. Welche Motive haben also die Kreuzzügler in Sachen Messer wirklich?

Polizeiliche Kriminalstatistik 2016

Sollte es tatsächlich ein Problem mit Messerkriminalität in Deutschland geben, müsste sich dieser Sachverhalt in der Polizeilichen Kriminalstatistik¹ (PKS) abbilden, die am 22.04.2017 von der Innenministerkonferenz (IMK) veröffentlicht wurde. In dieser 149 Seiten umfassenden Gesamtdarstellung der Kriminalitätszahlen in Deutschland werden alle Straftaten des Jahres 2016 akribisch erfasst, dabei reicht die Spanne vom Mord bis zum unberechtigten Betreiben einer kerntechnischen Anlage. Nicht nur jede einzelne Straftat ist dort verzeichnet, es wird auch detailliert ausgewiesen, welcher Altersgruppe der/die Tatverdächtige angehört und welche Nationalität er/sie besitzt.

Die erste Überraschung folgt auf dem Fuß: Auf 149 – in Worten: einhundertneunundvierzig – Seiten bundesdeutscher Kriminalstatistik kommt das Wort „Messer“ nicht ein einziges Mal vor. Das erstaunt vor allem deshalb, weil Gewaltdelikte zu den Hauptthemen der Kriminalstatistik gehören und entsprechend fein aufgelöst erfasst und beschrieben werden. Die Nichterwähnung lässt nur einen Schluss zu: Die Zahl der als Waffen gegen Leib und Leben eingesetzten Messer ist insgesamt so niedrig, dass ihre explizite Erwähnung sinnlos erscheint.

Obwohl die Polizeiliche Kriminalstatistik¹ bei der Spurensuche in Sachen Messer nicht weiterhilft, ist sie eine hoch spannende wenn auch staubtrockene Lektüre. Während die Gewaltkriminalität in Deutschland trotz rigider Waffengesetze weiter deutlich zunimmt, geht die Gesamtaufklärungsrate leicht zurück. Auch Veränderungen bei Tätern und Tätergruppen bildet die PKS vor dem Hintergrund demografischer Veränderungen präzise ab.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2016 erfasst alle Straftaten
Die polizeiliche Kriminalstatistik 2016 liefert keine Treffer bei der Suche nach dem Begriff “Messer” (Ausriss PKS 2016)

Manch einer mag an dieser Stelle einwenden, die Polizeiliche Kriminalstatistik 2016¹ sei das falsche Medium, um nach der Relevanz von Messern bei der Ausübung von Straftaten zu suchen. Zu diesem Thema gibt es schließlich eine spezielle Veröffentlichung des BKA (Bundeskriminalamt), die jährlich unter dem Titel „Waffenkriminalität Bundeslagebild²“ erscheint. Da die Ausgabe für das Jahr 2016 noch nicht veröffentlicht wurde, werfe ich einen Blick in die Ausgabe 2015.

Waffenkriminalität Bundeslagebild

Nun folgt die zweite Überraschung. Auch in dieser sehr umfänglichen Zusammenstellung taucht das Wort „Messer“ nicht ein einziges Mal auf. Kein Messer in der Kriminalstatistik, kein Messer beim Bundeslagebild Waffen. Auch eine intensive Recherche führt zu keiner bundesweiten Statistik, mit der sich die gängige Verbotspraxis untermauern ließe. Hier und da finden sich lokale Einschätzungen von Polizei oder Innenministerien für abgegrenzte Bereiche, die allerdings weder statistische Aussagekraft besitzen noch eine Übertragung auf Deutschland insgesamt zulassen.

Polizeiliche Kriminalstatistik 2016: Fallzahlen & Statistiken

Woher stammen also die Fallzahlen, die mit unschöner Regelmäßigkeit in den Medien auftauchen, wenn es überhaupt keine seriös erhobenen Daten gibt? Ganz einfach, es handelt sich um Schätzungen, die aus subjektiven Einzelsichtweisen hochgerechnet werden. Manchmal stammen die geschätzten Fallzahlen aus den Reihen der Polizei, manchmal werden Quellen überhaupt nicht belegt. Ein Paradebeispiel ist die blutrünstige Einleitung der eingangs erwähnten Berichterstattung des WDR:

 „Köln, Bochum, Bielefeld, Neuss. Die Liste an Orten im Land, sie kann beliebig fortgeführt werden: In NRW vergeht so gut wie kein Tag, an dem kein Messer als Waffe eingesetzt wird…“

Bei eingehender Prüfung fanden sich im achtwöchigen Beobachtungszeitraum nur wenig Straftaten, bei denen Messer eine Rolle spielten. Bei zwei Streitigkeiten unter Drogenhändlern, einer Massenschlägerei zwischen Mitgliedern arabischer Großfamilien einschließlich Schusswaffengebrauch sowie in drei Fällen häuslicher Gewalt waren auch Messer zum Einsatz gekommen. Gewalt mit einem Messer gegenüber Unschuldigen beziehungsweise Fremden konnte die Polizei nur in einem einzigen Fall bestätigen.

Der Bericht ist ein klassisches Beispiel dafür, wie Fallzahlen „generiert“ und anschließend medial ausgeschlachtet werden.

Besonders kreativ ist diese Vorgehensweise nicht, auch andere Vertreter aus Presse, Funk und Fernsehen verwenden das „Stilmittel“ frei erfundener Fallzahlen und vertrauen darauf, dass niemand die Angaben überprüft.

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“Alternative Fakten” der Waffengegner

Wenn es um Waffen oder Gegenstände geht, die als Waffen eingesetzt werden können, ist es mit der Objektivität vieler Medien schnell vorbei. Lassen wir das Werkzeug Messer für einen Augenblick außen vor und betrachten die Vorgehensweise der Waffengegner.

Medien wie Politik argumentieren unisono, dass eine höhere Zahl an Waffen zwangsläufig auch zu einer höheren Zahl von Straftaten mit einer höheren Zahl unschuldiger Opfer führt. Diese stets im Brustton der Überzeugung vorgetragene Behauptung scheint eine vordergründige Logik zu besitzen. Daher wird sie gern als Totschlagargument verwendet, um jede sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema zu verhindern. Betrachtet man allerdings die Fakten, ist oft genau das Gegenteil richtig.

Das zweite Argument gegen Waffen sind die USA. Noch ein Totschlagargument: „Möchten Sie in den USA leben, wo jeden Tag so viele Menschen durch Waffen getötet werden?“, lautet die gern gestellte, schelmisch vorgetragene aber dennoch rein rhetorische Frage. Ich beantworte diese Frage gern mit dem Satz: „Sofern es nur das Waffenrecht betrifft, ja!“ Warum das amerikanische Waffenrecht bei Weitem nicht die Folgen hat, die hierzulande gern behauptet werden, lässt sich anhand unstrittiger Zahlen beweisen.

In den USA stehen 319 Millionen Einwohnern etwa genauso viele Schusswaffen zur Verfügung. Die Schätzungen hinsichtlich legaler und illegaler Schusswaffen differieren je nach Quelle zwischen 270 Millionen und 310 Millionen. Statistisch gesehen besitzt also jeder Einwohner der USA grob gerechnet eine Waffe.

Die renommierte Online-Zeitung „Welt.de“ hat das Märchen von eskalierenden US-amerikanischen Tötungszahlen einmal nachgeprüft und ist zu einem erstaunlichen Ergebnis gekommen:

Laut einem Untersuchungsbericht des Kongresses kam es 1993 unter je 100.000 US-Einwohnern statistisch gesehen zu 6,6 „Fremdtötungen“ per Schusswaffen (in absoluten Zahlen 17.073 Todesopfer). Bis 2000 ging die Quote auf 3,6 zurück (10.203). 2011 lag sie bei 3,2 Prozent (9903). Nimmt man alle Mord- und Fremdtötungsarten zusammen, hat sich in den vergangenen 20 Jahren die Gefahr sogar nahezu halbiert. 1993 kamen auf 100.000 US-Einwohner noch 9,93 getötete Verbrechensopfer; 2013 lag diese Quote bei 5,1.

Artikel: „Immer mehr Waffen, immer weniger Morde“ von Ansgar Graw auf Welt.de)

Die Zahlen sind eindeutig und auch spektakuläre Verbrechen mit hoher Medienwirkung ändern die Datenlage nicht. Da diese Zahlen aber nicht zur Position der deutschen Regierungsparteien passen, qualifiziert man die Mehrheit der amerikanischen Wahlberechtigten einfach ab. Glaubt man Politikern und Medien, handelt es sich bei den Befürwortern des 2. Verfassungszusatzes der USA nur um Schwachköpfe mit suizidaler Grundtendenz, die sich von einer rücksichtslosen Waffenlobby fernsteuern lassen.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2016 erfasst Delikte mit Schusswaffen, weist aber Delikte mit Messern nicht aus.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2016 erfasst Delikte mit Schusswaffen, weist aber Delikte mit Messern nicht aus.

Zwei gängige Behauptungen sind eindeutig widerlegt. Erstens spielen Messer keine signifikante Rolle im Bereich der Gewaltkriminalität, zweitens führt das Vorhandensein von Waffen, „gefährlichen“ oder verbotenen Gegenständen nicht zu mehr, sondern eher zu weniger Gewaltkriminalität.

Aufrecht gehen

Was bedeutet das für Messerfans, Messermacher und Messersammler? Ganz einfach, niemand braucht sich wegen seines Hobbys in die Nähe von Straftätern rücken lassen, niemand muss mit seiner Leidenschaft hinter dem Berg halten. Weder im sozialen Umfeld, noch gegenüber dem Gesetzgeber. Anstatt ideologisch motivierten Einschüchterungsversuchen nachzugeben, sollten wir uns öffentlich zum Messer bekennen und (natürlich legale) Messer sichtbar führen.

Vor der Diskussion über Waffen im Allgemeinen und Messer im Besonderen braucht sich kein Messerfan zu fürchten, wie dieser Artikel gezeigt hat. Lebensferner Pazifismus sowie die vorgebliche Besorgnis um das Wohl der Allgemeinheit, mit der Waffen- und Messergegner gern genauso überheblich wie scheinheilig auftreten, lässt sich mit wenigen Sätzen ad acta legen. Begegnet man der Ideologie mit Fakten, haben Waffengegner keine Chance, in einer Diskussion die Oberhand zu gewinnen.

Demokratie konsequent anwenden

Viel wichtiger ist jedoch, das Recht Messer zu besitzen und diese zu tragen, gegenüber der Politik entschieden zu verteidigen. Wie in der Demokratie üblich wird nur gehört, wer sich zum Thema äußert. Lautes Schimpfen und Meckern im eigenen Kämmerlein, Resignation oder zur Schau gestellter Verdruss in der Abgeschiedenheit eines Fachforums helfen nicht weiter. Wenn wir unsere Rechte verteidigen wollen, müssen wir unsere Anliegen und Forderungen deutlich machen und mit vereinten Kräften in die Politik und die Institutionen tragen.

Dabei darf es nicht nur darum gehen, weitere Verboten und Einschränkungen abzuwenden. Ebenso wichtig ist, die bisherigen Verbote nicht als unveränderbar zu betrachten und um Vollautomat, Dolch, Karambit, Balisong und OTF zu kämpfen. Das sachlich nicht zu rechtfertigende Trageverbot für Einhandmesser gehört dabei ebenso auf den Prüfstand wie viele weitere Verbote und Definitionen des aktuellen Waffengesetzes. Wer jetzt „unmöglich“ ruft oder eine Fantasterei vermutet, sei an den Fall der Mauer vor knapp 30 Jahren erinnert. Wer entmutigt seine Ziele aufgibt, braucht sich nicht zu wundern, wenn er nie eines erreicht…

Nur wenn wir „Messer-Leute“ nach außen Einigkeit demonstrieren, bei Lokalpolitikern, Landräten und Abgeordneten unsere Themen ansprechen sowie unser Wahlverhalten anpassen, gibt es eine Chance, dass auch die Töchter und Söhne dieser Generation noch Messer tragen dürfen.

In diesem Sinne… semper fi!

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Quellen

¹Alle Daten, Grafiken, Tabellen und Ausrisse mit Bezug auf “Polizeilichen Kriminalstatistik 2016” beziehen sich auf:
Polizeiliche Kriminalstatistik 2016, Bundeskriminalamt, Version 1.0, vom April 2016.
Nachdruck gemäß Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0

²Alle Daten, auf Grafiken, Tabellen und Ausrisse mit Bezug auf “Bundeslagebild Waffen” beziehen sich auf:
Bundeslagebild Waffen 2015, Bundeskriminalamt
Nachdruck gemäß Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0