Waffengesetz in Österreich
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Messer- und Waffengesetz in Österreich 2024

Das Waffengesetz in Österreich gehört zu den liberalsten in Europa, dennoch sollte man sich mit den Bestimmungen vertraut machen. Bei unseren Nachbarn jenseits der Alpen sind auch Messer erlaubt, die in Deutschland als verbotene Gegenstände gelten. Österreich ist seit vielen Jahren eines der beliebtesten Urlaubsländer in Europa und Tourismus ist einer der bedeutenden Wirtschaftszweige der Alpenrepublik.

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Wer nach Österreich reist und als Angler, Wanderer oder Outdoor-Sportler ein Messer mitführt, sollte Messerrecht und das Waffengesetz in Österreich kennen. Da die waffenrechtlichen Bestimmungen in jedem europäischen Land unterschiedlich sind, lässt sich kein Wissen vom Heimatland auf ein Reiseland übertragen. Das Wissen um gesetzliche Regelungen, Einfuhrbestimmungen und die Praxis im Land hilft, Ärger mit den Behörden zu vermeiden. Schließlich soll die schönste Zeit des Jahres nicht zum längsten Albtraum des Jahres werden …

Österreich hat von allen europäischen Ländern die mit Abstand liberalsten Waffengesetze hinsichtlich Messern und Blankwaffen. Tatsächlich kommen im österreichischen Waffengesetz die Worte „Messer“, „Säbel“, „Degen“, „Dolch“, „Schwert“ oder „Balisong“ überhaupt nicht vor. Dennoch kann es in Städten Verbotszonen geben, in denen das Führen von Messern und bestimmten Werkzeugen beschränkt ist. Es ist empfehlenswert, auf entsprechende Schilder und Hinweise zu achten.


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Messerrecht und Waffengesetz in Österreich

Man kann das österreichische Waffengesetz hinsichtlich Messern mit wenigen Worten erklären: Grundsätzlich ist kein Messer, kein Messertyp und keine Bauform verboten. Auch wenn Messer nach dem Gesetz eine Waffeneigenschaft besitzen, betrachtet man sie eher als Werkzeuge. Zumindest solange, wie sich nicht gegen Menschen eingesetzt werden.

Man darf vom Laguiole bis zum Hightech Balisong alles besitzen und auch ein generelles Trageverbot für bestimmte Messertypen kennt das Gesetz in Österreich nicht. Einschränkungen gibt es nur für Asylbewerber und Menschen, die sich widerrechtlich in Österreich aufhalten (siehe Sonderregelungen).

Auch Messer mit feststehender Klinge dürfen Sie offen und verdeckt tragen unabhängig von Größe oder Bauform des Messers. Beschränkungen hinsichtlich Öffnungsmöglichkeiten, Verriegelungssystemen oder Größe von Klappmessern kennt man in Österreich ebenso wenig.

Waffengesetz in Österreich: Balisong sind legal
Balisong, Automatikmesser und alle anderen in Deutschland verbotenen Bauformen von Messern dürfen in Österreich besessen und geführt werden.

Waffengesetz in Österreich: Verbotene Gegenstände

Einige wenige Verbote ergeben sich aus den §1 WaffG (Österreich) und §17 WaffG (Österreich). In den ersten neuen Paragraphen werden hauptsächlich Definitionen vorgenommen und in §1 heißt es:

Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,

1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.

Punkt eins schließt also Hieb- und Stichwerkzeuge grundsätzlich ein.

In §17 werden Verbote geregelt und wie bereits gesagt, das Wort „Messer“ kommt auch in diesem Abschnitt nicht vor.

(1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen
1. von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;
[…]
6. der unter der Bezeichnung „Schlagringe“, „Totschläger“ und „Stahlruten“ bekannten Hiebwaffen.

Das Verbot der genannten Schlaginstrumente ist offensichtlich. Darüber hinaus würden aber auch Stockdegen, Gürtelschnallenmesser, Scheckkartenmesser und die als „Dogtag“ (Hundemarke) bekannt gewordenen Minimesser fallen. Letztere entsprechen in Größe und Erscheinung einer militärischen Identifikationsmarke und werden wie diese an einer Kette um den Hals getragen, besitzen aber eine herausklappbare Klinge.

(Quelle: Bundesministerium für Justiz der Republik Österreich)

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Sonderregelung in Österreich

Zum 01. Januar 2019 hat Österreich Änderungen im Waffengesetz vorgenommen, nach der nahezu alle Gegenstände mit einer Klinge oder Spitze für bestimmte Personengruppen verboten sind. Die Verschärfungen gelten für Asylwerber, Asylberechtigte und unrechtmäßig in Österreich aufhältige Drittstaatsangehörige. Bisher war diesen Gruppen nur der Besitz von Schusswaffen verboten, mit der Gesetzesnovelle wird das Verbot auf Munition sowie die meisten Hieb- und Stichwaffen ausgedehnt. Touristen, die sich legal in Österreich aufhalten, sind von den Verboten nicht betroffen.

Touristen, die sich legal in Österreich aufhalten, sind von den Verboten nicht betroffen, betont die österreichische Regierung. Allerdings müssen Touristen darauf achten, keinem Mitglied einer der vorgenannten Gruppen einen für sie verbotenen Gegenstand zu verkaufen oder zu überlassen.

Auch wenn das Waffenrecht für Messer in Österreich ausgesprochen liberal und bürgerfreundlich ist, übertreiben sollte man es in Wien, Amstetten, Graz oder Salzburg trotzdem nicht. In Stadtgebieten und belebten Orten ist das offene Tragen von großen Messern am Gürtel nicht unbedingt ratsam. Rufen Passanten die Polizei, kann es zu einer Verwaltungsstrafe wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“ oder „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ kommen. Wird das Messer in einer Tasche mitgeführt, gibt es keinerlei Probleme.

Verbotszonen in Wien, Linz und Innsbruck

Auch in Österreich gibt es Verbotszonen, in denen bestimme Gegenstände nicht mitgeführt werden dürfen. Die Möglichkeit, solche Bereiche zu schaffen, wurde im August 2018 ins Sicherheitspolizeigesetz (SPG) aufgenommen. Verbotszonen sind neben dem Hinsenkampplatz in Linz und der Innsbrucker Bogenmeile auch zwei Areale in Wien. Dabei handelt es sich um den Franz-Josef Kai and der Donau und den Bereich Praterstern. Eine vollständige Liste, in welchen Städten oder Gemeinden Verbotszonen existierten, gibt es nicht. Weitere Verbotszonen können jederzeit festgelegt werden.

Wie in Deutschland wird über Sinn und Unsinn solcher Waffenverbotszonen als Mittel der Kriminalitätsbekämpfung auch in Österreich mit völlig unterschiedlichen Standpunkten debattiert.

In den österreichischen Waffenverbotszonen ist das Mitführen aller Gegenstände verboten, die geeignet sind, andere Personen zu verletzen. Das Verbot ist also allgemeiner Art; eine präzise Definition verbotener Gegenstände findet sich nicht. Daher muss auch von einem Verbot einfacher Taschenmesser (Slip Joint) ausgegangen werden.

Es ist ratsam, sich vor Ort über die jeweils vom Führverbot betroffenen Gegenstände zu Informieren.

(Bild: wz,apa, Quelle: apa/LPD Wien)

Waffengesetz Österreich - Waffenverbotszonen in Wien

Es fallen die Gegenstände hinein, die bereits bisher gesetzlich nicht dezidiert verboten waren“, sagte Polizeisprecher Sörös in einem Zeitungsinterview 2019. Sörös: „Das betrifft insbesondere alle möglichen Arten von Messern, wie etwa auch Taschenmesser. Neben Waffen sind auch Gegenstände verboten, die geeignet sind und dazu dienen können, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben. Dazu gehören auch Baseballschläger.

Messerrecht und Waffengesetz in Österreich: Schusswaffen

Für die Mitnahme von Schusswaffen gelten die üblichen europäischen Bestimmungen. Verboten sind Einfuhr und Besitz von Schrotflinten mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 Zentimetern und von sogenannten Pumpguns (Vorderschaftrepetierer). Selbstverständlich gibt es Beschränkungen hinsichtlich vollautomatischen Waffen und Kriegswaffen aber wer solche Waffen mitführt, wird es ohnehin kaum bis zur österreichischen Grenze schaffen …

Wissenswert bei Reisen nach Österreich

Österreich ist der real existierende Beweis, dass eine restriktive Waffengesetzgebung hinsichtlich Besitz und Führen von Messern keine signifikante Auswirkung auf die Zahl von Straftaten hat. Im Jahr 2015 besaß Österreich ca. 8,7 Millionen Einwohner. Die Kriminalstatistik des österreichischen Bundeskriminalamts weist für das Jahr 2015 insgesamt 40.333 Gewaltstraftaten aus. Deutschland hat trotz seiner extrem restriktiven Gesetzgebung einen mehr als doppelt so hohen Wert. Rund 81,2 Millionen Einwohnern standen im Jahr 2014 über 890.000 Gewaltstraftaten gegenüber.

Aus den Zahlen ergeben sich zwei Erkenntnisse. Erstens ist die Gefahr, Opfer einer Gewaltstraftat zu werden, in Deutschland mehr als doppelt so hoch als in Österreich (OE: 1 Gewaltstraftat pro 215 Einwohner und Jahr, DE 1 Gewaltstraftat pro 91 Einwohner und Jahr). Zweitens zeigt sich, dass die Beschränkung hinsichtlich Messer und Waffen im Allgemeinen nicht von dem Personenkreis beachtet wird, die bereits sind, Straftaten zu begehen.

In Deutschland werden Besitz und Tragen von Messern durch das Waffengesetz also nur für die Menschen eingeschränkt, die ohnehin nicht strafrechtlich in Erscheinung treten. (Quellen: Bundeskriminalamt Österreich, Bundeskriminalamt Deutschland)

Der Begriff „Felix Austria“ hat Eingang in unsere Umgangssprache gefunden und ist eine Verkürzung der Wendung „Tu felix Austria“. Der Ausdruck wurde vom ursprünglichen Sinn übertragen und bezieht sich heute etwa auf die Lebensweise der österreichischen Bevölkerung, den (vermeintlich) glücklichen Zustand des Staates, seines Rechtssystems, seines Kulturbetriebs und dem Luxus, sich mit „frivolen Nebensächlichkeiten“ beschäftigen zu können.

Wer den gesetzlichen Rahmen betrachtet, der österreichischen Messerfreunden weitgehende Freiheit und Selbstbestimmung gewährt, kommt um ein lautes „Felix Austria!“ nicht herum!

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