Keine Recherche zum Waffengesetz eines europäischen Landes hat sich bisher als so schwierig und langwierig erwiesen, wie im Fall von Polen. Dabei ist das heutige Waffengesetz für Messer in Polen vergleichsweise einfach und übersichtlich. Die Schwierigkeiten liegen im Verständnis der polnischen Sprache einerseits und im Fehlen von Übersetzungen wichtiger amtlicher Dokumente und Gesetzestexte andererseits. Hier eine Übersicht der erlaubten und verbotenen Messertypen und Hinweise für Reisende, die Messer mitführen oder in Polen erwerben möchten.
Inhalt und Übersicht
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Gesetzestexte und Vorschriften sind immer eine Seite der Medaille, die andere Seite ist die Anwendung der Gesetze durch die Ordnungsbehörden im Alltag. Während die Vorschriften klar sind und sich zudem durch Rückfragen beim Ministerium für Justiz überprüfen und konkretisieren lassen, ergibt sich die Anwendung der Gesetze in der täglichen Praxis eher aus der Lebenserfahrung.
Um diesen Bereich abdecken zu können, habe ich Informationen bei polnischen Messerfreunden eingeholt sowie Erfahrungsberichte in polnischen Blogs und Foren ausgewertet. Polen gehört zu den Ländern in der Europäischen Union, deren Waffengesetz im Vergleich zu Deutschland in vielen Punkten weniger restriktiv und damit liberaler und bürgernäher ist. Trotzdem ist nicht alles erlaubt und neben gefährlichen Gegenständen und Werkzeugen sind auch einige Messertypen verboten.
Bei der Recherche hat sich gezeigt, dass zahlreiche Informationen zum Waffengesetz für Messer in Polen überholt sind und sich auf Gesetze beziehen, die heute keine Gültigkeit mehr haben. Das heutige Waffengesetz in Polen stammt in seiner ursprünglichen Fassung von 1999, wurde seitdem aber mehrfach verändert und vor allem im Bereich der Schusswaffen an aktuelle Entwicklungen und EU-Recht angepasst.
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Waffengesetz in Polen
Messer und Blankwaffen spielen im polnischen Waffengesetz nur eine geringe Rolle und werden mehr oder weniger beiläufig erwähnt. Was nach polnischen Recht als Waffe gilt, ist im Paragrafen 4 des Waffengesetzes definiert. Jeder als Waffe genannten Gegenstand darf nur mit einer behördlichen Erlaubnis erworben, besessen oder mitgeführt werden.
1) Schusswaffen, einschließlich Kampf-, Jagd-, Sport-, Gas-, Signal und Alarmwaffen;
2) pneumatische Waffen;
3) Reizgassprühgeräte;
4) Werkzeuge und Geräte, deren Verwendung Leben oder Gesundheit gefährden kann:
a) Nahkampfwaffen in Form von:
– Klingen, die in Gegenständen versteckt sind, die nicht wie Waffen aussehen,
– Schlagringe, Wurfsterne, Nunchaku und ähnliche Gegenstände,
– Keulen mit einer Spitze aus schwerem und hartem Material oder Einsätze aus solchem Material enthalten,
– Stöcke aus Holz oder anderem schweren und harten Material, die Baseballschläger imitieren,
b) eine Bogenwaffe in Form einer Armbrust,
c) andere Gegenstände, die dazu bestimmt sind, Menschen mit Energie außer Gefecht zu setzen.
(Auszug aus § 4 des polnischen Waffengesetzes, sinngemäße Übersetzung)
Verbotene Messer in Polen
Ein grundsätzliches Einfuhr-, Besitz- und Führverbot besteht für alle Messer, deren Griff so gebaut ist, dass die gesamte Hand oder einzelne Finger umschlossen werden. Dies ergibt sich aus dem Schlagringverbot und die Polizei betrachtet solche Messer als verbotene Waffen. Auch wenn das Karambit nicht explizit im Waffengesetz genannt wird, fällt es unter das Schlagringverbot. Im Gegensatz zu Deutschland wird in Polen nicht unterschieden, ob ein oder mehrere Finger durch Griffteile umschlossen werden.
Selbst Werkzeuge mit Mini-Klinge sind verboten, wenn sie einen anderen Gegenstand nachahmen und nicht direkt als Messer erkennbar sind.
Ebenfalls verboten sind alle Gegenstände, die eine Klinge oder Spitze enthalten und die nicht zweifelsfrei als Messer erkennbar sind. In diese Gruppe gehören Gürtelschnallenmesser, Dog Tags, Stockdegen, Scheckkartenmesser und alle ähnlichen Bauformen.
Verbotene Gegenstände in Polen
Im Paragrafen 4 des polnischen Waffengesetzes sind alle Gegenstände genannt, denen eine Waffeneigenschaft zugerechnet wird. Das bedeutet, das niemand diese Gegenstände ohne behördliche Erlaubnis besitzen oder mitführen darf. Bei Schusswaffen wird das jedermann als selbstverständlich ansehen, aber auch Luftdruckwaffen und Reizgassprühgeräte (RSG, ugs. „Tränengas“) fällt in diese Gruppe. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Polen bei Luftdruckwaffen keine Unterscheidung hinsichtlich Kaliber oder Geschossenergie.
Auch wenn bei den „Nahkampfwaffen“ nur Schlagringe und Nunchakus genannt sind, kann man die einfache Regel aufstellen, dass in der Praxis alle Gegenstände, die in fernöstlichen Kampftechniken zum Einsatz kommen, unter dieses Verbot fallen. Die Polizei hat diesbezüglich einigen Ermessensspielraum und legt enge Maßstäbe an. Also schließt die Palette der verbotenen Gegenstände auch Hand- und Fußkrallen sowie alle Gegenstände ein, die sich als Wurfwaffe einsetzen lassen und die eine Spitze oder Schneide besitzen.
Achtung: In Polen können auch Wurfmesser als verbotene Gegenstände eingestuft werden, die Beurteilung obliegt dem kontrollierenden Beamten. Alle Arten von Schlagstöcken gelten in Polen als verbotener Gegenstand, unabhängig davon wie der Gegenstand technisch beschaffen ist oder welche ursprüngliche Verwendung er besaß. Das Mitführen von einfachen Metall- oder Holzstangen ist verboten. Auch Sportgeräte wie Baseballschläger oder das Shinai (Übungsschwert aus Bambus im Kendo) sowie alle Stockkampfwaffen gehören zu den verbotenen Gegenständen.
Erlaubte Messer in Polen
Hinsichtlich Messer ist Polen um Welten liberaler als Deutschland. Alle Messertypen, die ausdrücklich verboten sind, darf jedermann besitzen und führen. Dazu gehören Balisong, alle Bauformen von Halb- und Vollautomaten, Einhandmesser und Messer mit feststehender Klinge. Das Waffengesetz für Messer in Polen definiert weder maximale Klingenlängen noch Beschränkungen in der Bauform, zum Beispiel der Rückensäge bei einem Survival-Messer.
Balisong und Automatikmesser werden in Polen wie jedes andere Taschenmesser betrachtet und sind nicht generell verboten.
Drei Messertypen sollte man nicht nach Polen mitnehmen, auch wenn sie weder im Gesetz noch bei den Einfuhrbestimmungen des Zolls explizit genannt werden: Bajonette, Dolche und Fantasiemesser mit mehr als einer scharfen Schneide. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Bauformen bei Einreise- oder Polizeikontrollen bereits mehrfach beanstandet wurden.
Nach dem Waffengesetz in Polen sind auch Schwerter, Säbel, Tomahawk, Äxte und Hellebarden keine Waffen, jedoch ist es genau wie in Deutschland nicht ratsam, diese Gegenstände in der Öffentlichkeit zu führen. Hier gilt wie in fast allen anderen Ländern auch der Nachweis „allgemein anerkannter“ Gründe, zum Beispiel Foto- oder Filmaufnahmen, Nachstellung historischer Ereignisse oder Transport zu einem Museum oder Theater.
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Grundsätzliche Messerverbote
Wie in Deutschland existiert auch in Polen ein Führverbot für Messer bei Großveranstaltungen (§52, Abs. 1). Dazu gehören Demonstrationen, Volksfeste, Umzüge, Sportveranstaltungen und alle anderen Events, bei denen eine große Zahl von Menschen zusammen kommt. Mehr als ein klassisches Taschenmesser (Slip Joint) sollte man bei diesen Gelegenheiten nicht mitführen.
In diesem Punkt spricht das Waffengesetz nicht von Messern oder Waffen, sondern von „gefährlichen Werkzeugen“, daher kann neben Messern auch Survival-Ausrüstung vom Verbot betroffen sein. Bei Zuwiderhandlung ist neben Sicherstellung des Werkzeuges eine Geldstrafe obligatorisch und auch 14 Tage Haft sind durchaus möglich. Die gleiche Strafe erwartet Besucher von Sportveranstaltungen, die pyrotechnische Erzeugnisse mitführen.
Hinweise für Reisende
Gegen Menschen, die Messer führen, bestehen insgesamt in Polen weniger Ressentiments als in Deutschland. Solange Sie ein Messer tragen oder in angemessener Weise benutzen, drohen kaum Konflikte mit der Polizei. Auf der anderen Seite fallen Strafen in Polen erheblich drastischer aus, wenn ein Messer für eine Straftat oder auch nur für eine Bedrohung eingesetzt wird.
Bis zu zehn Jahre Haft sind möglich, wenn ein Messer in bedrohender Weise gegen einen Polizisten gerichtet wird und ja, die polnischen Gerichte sind bei der Strafzumessung für solche Vergehen alles andere als zimperlich. Wird ein Messer bei einer Straftat gezeigt (Raub, Nötigung, etc.) wirkt diese Tatsache auch dann strafverschärfend, wenn das Messer nicht als Waffe eingesetzt wurde. Während in Deutschland Straftaten der schweren Körperverletzung in der Regel entlang des unteren Strafrahmens mit sechs Monaten auf Bewährung geahndet werden, sind in Polen bei solchen Delikten Haftstrafen zwischen vier und zehn Jahren üblich.
Eine Warnung an alle, die hier im Artikel über die Begriffe Balisong oder OTF (Automatikmesser) gestolpert sind. Natürlich sind Messer beider Bauformen in Polen sowohl in Geschäften wie auch im Online-Handel frei verkäuflich. Die deutschen Zöllner wissen das und nehmen im Grenzgebiet, vor allem entlang der Autobahn nach Berlin, permanent Kontrollen vor. Es gibt auch Hinweise, dass Waffengeschäfte in Polen durch deutsche Behörden zumindest zeitweise beobachtet werden und Käufer bei der Einreise nach Deutschland gezielt kontrolliert werden.
Die Kriminalitätsrate in Polen macht einige Vorsichtsmaßnahmen unerlässlich, Touristen müssen sich vor allem gegen Diebstähle und Beraubung wappnen. Hierzu finden sich zahlreiche Warnungen in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes (s. Links).
Hilfreiche Adressen
In Polen unterhält Deutschland neben der Botschaft in Warschau auch Generalkonsulate in Breslau, Krakau und Danzig. Zudem gibt es in mehreren kleineren Städten einen Honorarkonsul, der als erster Ansprechpartner dienen kann, wenn man mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist. Die vollständige Adressliste befindet sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes (s. Links).
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Links
- Auswärtiges Amt: Reisehinweise für Polen
- Deutsche Vertretungen in Polen: Botschaft und Konsulate
- Knife-Blog Rubrik: Waffenrecht für Messer in Europa
- Knife-Blog Thema: Waffengesetz in Deutschland für Messer
- Knife-Blog: Das deutsche Waffenrecht für Messer einfach erklärt
- Gesetzestext: Das polnische Waffengesetz (PDF, in polnischer Sprache)