Neue Waffenverbotszonen in Köln und Düsseldorf

Waffenverbotszonen in Köln und Düsseldorf

Am 07.12.2021 hat Herbert Reul, Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, die Errichtung neuer Waffenverbotszonen verkündet. Betroffen sind zwei Stadtgebiete in Köln sowie ein Teil des Rheinufers und die Altstadt in Düsseldorf. Nach einer Pressemitteilung des Innenministeriums NRW begründet sich die Einrichtung der drei Waffenverbotszonen möglicherweise auf § 42, Abs. 6 WaffG, möglicherweise auch nicht. Die Rechtsgrundlage wurde bisher nicht benannt. Ausnahmen zum Führen von Messern und Werkzeugen soll es bei berechtigtem Interesse geben, wobei aber nicht jedes berechtigte Interesse berücksichtigt werden soll. Das Chaos ist vorprogrammiert.

Zeitgemäß in bester Politikermanier informiert Herbert Reul die Öffentlichkeit per Twitter am 07.12.2021 über den Beschluss des nordrhein-westfälischen Innenministeriums in Köln und Düsseldorf drei neue Waffenverbotszonen zu errichten. Fast zeitgleich informiert das nordrhein-westfälische Innenministerium per Pressemitteilung und gibt dabei einige Details der neuen Verbotszonen bekannt. Dennoch bleiben viele Fragen offen.

Eine Waffenverbotszone kann nur auf Basis des deutschen Waffengesetzes eingerichtet werden. Infrage kommen zwei Typen von Waffenverbotszonen nach § 42, Abs. 5 WaffG oder nach § 42, Abs. 6 WaffG. Eine Festlegung auf einen der beiden Absätze ist in den bisher veröffentlichten Informationen des Innenministeriums NRW noch nicht erkennbar. Einige Elemente in der Presseerklärung von Herbert Reul deuten aber an, dass die Waffenverbotszonen auf § 42, Abs. 6 beruhen, der Ausnahmen von Führverboten bei Vorliegen eines berechtigen Interesses kennt.

Hintergrund der Waffenverbotszonen

Im Frühjahr 2019 hatten die Länder Niedersachsen und Bremen eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel gestartet, zukünftig großflächige Waffenverbotszonen nach freiem Ermessen der Politik und ohne Ausnahmen bei berechtigtem Interesse zum Führen von Messern und Werkzeugen einrichten zu können. Dieser Vorstoß führte zu einer Protestbewegung, in der Messersammler, Sportschützen, Jäger, Handwerker und eine große Zahl von Zivilpersonen ihren Widerspruch der Politik vortrugen. Im Ergebnis beschloss der Bundestag am 13.12.2019 eine Novellierung des Waffengesetzes, in dessen Paragraf 42, Abs. 6 zahlreiche sinnvolle Ausnahmen von Verboten oder Beschränkungen vorgesehen sind. Die Geschichte der Novellierung des Waffengesetzes 2019 ist in einer Artikelserie auf Knife-Blog ausführlich erfasst.


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Nachdem es mehrfach aus Reihen der CDU/CSU geheißen hatte, dass neue Waffenverbotszonen nicht zur Bekämpfung der steigenden Gewaltkriminalität in Deutschland geeignet sind, scheint Innenminister Herbert Reul (CDU) nun zu einer abweichenden Meinung gelangt zu sein.

Pressemitteilung des Innenministeriums NRW

Unter der Überschrift “Köln und Düsseldorf: Innenministerium bringt Waffenverbotszonen auf den Weg” und dem Untertitel “Minister Reul: „Mit den Waffenverbotszonen machen wir die Straßen ein Stück weit sicherer“ wurde die folgende Pressemitteilung veröffentlicht.

In Köln und Düsseldorf wird es bis Jahresende drei Waffenverbotszonen geben. Eine entsprechende Befugnis hat die Landesregierung heute dem nordrhein-westfälischen Innenministerium erteilt. Die Einrichtung der Waffenverbotszonen übernimmt das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) in Abstimmung mit den zuständigen Kreispolizeibehörden.

Geplant ist, die Altstadt in Düsseldorf sowie die Kölner Ringe und die Zülpicher Straße in Köln zu Waffenverbotszonen zu erklären. Innenminister Herbert Reul: „Mit den Waffenverbotszonen machen wir die Straßen ein Stück weit sicherer. Vor allem an Orten und Plätzen, an denen es immer wieder zu Straftaten kommt und an denen sich viele Menschen aufhalten, sollen sich die Bürgerinnen und Bürger wohlfühlen können.“ Insbesondere in der Düsseldorfer Altstadt und auf den Kölner Ausgehmeilen hatten sich in den vergangenen Monaten wiederholt schwere Messerattacken ereignet. „Ich bin sehr froh und erleichtert, dass wir nach den jüngsten Gewaltausbrüchen hier so schnell die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen haben“, sagte Reul.

Die Waffenverbotszonen werden temporär an Wochenenden sowie vor und an Feiertagen einschließlich Karneval eingerichtet. In der Abend- und Nachtzeit ist dann das Mitführen von Waffen und Messern mit einer feststehenden oder feststellbaren Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern verboten. Die Zonen in der Düsseldorfer Altstadt, auf den Kölner Ringen und der Zülpicher Straße werden mit Schildern gekennzeichnet. Von dem Verbot ausgenommen sind unter anderem Anwohner, Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben oder auch Handwerker.

„Für die Polizei wird es in Zukunft um ein Vielfaches einfacher sein, präventiv einzuschreiten, zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren“, sagte Reul. Wer eine entsprechende Ordnungswidrigkeit begeht, muss mit einer Geldbuße von bis zu zehntausend Euro rechnen. Außerdem berechtigt das Verbot die Polizei, illegal mitgeführte Waffen und Messer einzuziehen. „Das ist nicht der Weisheit letzter Schluss und die Polizei wird auch nicht jeden kontrollieren können, aber ich bin sicher, dass das Verbot einen enorm beruhigenden Effekt auf die schwierigen Ecken in Düsseldorf und Köln haben wird.“

Geplant ist, dass die Verordnung für die drei Verbotszonen am 21. Dezember 2021 in Kraft tritt. Fortwährend soll das LZPD dann gemeinsam mit den

Presseerklärung des Innenministeriums NRW vom 7.12.2021

Welche Stadtgebiete erhalten Waffenverbotszonen?

Waffenverbotszone Köln, Ringe, Innenstadt

Köln, Innenstadt

Links und rechts des Hohenzollernrings vom vom Kaiser-Wilhelm-Ring im Norden bis zur Schaafenstraße im Süden (Klick aufs Bild für vergrößerte Darstellung).

Köln, Zülpicher Straße

einschließlich angrenzender Querstraßen und des Zülpicher Platzes (Klick aufs Bild für vergrößerte Darstellung).

Waffenverbotszone köln, Zülpicher Straße
Waffenverbotszone Düsseldorf

Düsseldorf

entlang des Rheinufers von Johannes-Rau-Platz bis Altstadt sowie zahlreiche Straßenzüge der Altstadt (Klick aufs Bild für vergrößerte Darstellung).

Die Waffenverbotszonen in Köln und Düsseldorf sind eingerichtet

Das Innenministerium in NRW plant, dass die drei Waffenverbotszonen am 21.12.2021 eingerichtet werden und fortan unbefristet in Kraft bleiben sollen.

Die neuen Waffenverbotszonen werden auf Dauer bestehen. Innenminister Reul hatte bereits angedeutet, dass die Gültigkeit der Beschränkungen von Uhrzeit und Kalenderblatt abhängig sein werden. Dies hat sich nun bestätigt. Die Beschränkungen der Waffenverbotszonen gelten nur an Wochenenden, an und vor Feiertagen sowie während des Karnevals jeweils in den Abend- und Nachtstunden.

Mit diesen Hinweisschildern macht die Landesregierung NRW auf die Waffenverbotszonen in Köln und Düsseldorf aufmerksam.

Die Angabe der Rechtsgrundlage, also ein Verweis auf den entsprechenden Absatz im Waffengesetz, fehlt. Auch ein Verweis auf die von Minister Reul angekündigten Ausnahmen für Anlieger oder Handwerker ist nicht vorhanden.

Der Bürger, vor allem der ortsunkundige Bürger, darf nun raten, ob die ursprünglich angekündigten Ausnahmen für bestimmte Messer und bestimmte Personengruppen gelten oder nicht.

Anstatt eine URL oder noch besser: einen QR-Code mit einem Link zum Verordnungstext anzubringen, lässt die Landesregierung Einwohner und Besucher beider Städte bei Detailfragen im Unklaren. Ein Schelm, der Böses denkt und Absicht wittert. Vielleicht sind OR-Codes im NRW-Innenministerium einfach noch Neuland.

Wenn man es genau nimmt – und die Polizei wird es genau nehmen- , wird mit diesem Schild ein Totalverbot aller Messer innerhalb der ausgewiesenen Zeiten verfügt.

Hinweisschild Waffenverbotszonen in Köln und Düsseldorf

Welche Gegenstände unterliegen dem Führverbot?

In diesem Punkt tauchen in der Pressemitteilung des Landes NRW einige Formulierungen aus dem eingangs erwähnten Antrag auf, mit dem die SPD im Frühjahr 2019 die Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Waffengesetzes gestartet hatte. Aus der Pressemitteilung geht hervor, dass Messer mit feststehenden Klingen über vier Zentimeter Klingenlänge und Klappmesser mit mehr als vier Zentimeter Klingenklänge und Klingenverriegelung in den drei neuen Waffenverbotszonen dem Führverbot unterliegen sollen.

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In der Praxis bedeutet diese Regelung, dass Rasiermesser, Teppich- und Kartonschneider legal mitgeführt werden dürfen, dem Besitzer eines Zweihandmessers mit Klingenverriegelung oder eines kleinen Fixed Blade jedoch die Sicherstellung seines Messers und eine Ordnungsstrafe bis 10.000 Euro drohen. Innenminister Reul konterkariert mit dieser Regelung den Protest der Messerszene, nachdem Alltagsgegenstände nicht verboten werden und ihre Besitzer nicht kriminalisiert werden dürfen.

Einige Bauformen von Taschenmessern, für deren Mitnahme es gute und nachvollziehbare Gründe gibt, werden ebenso verboten wie feststehende Messer zur Erledigung von Alltagsaufgaben, deren Klingenlänge ohnehin auf maximal zwölf Zentimeter beschränkt ist.

Tatsächlich gefährliche Gegenstände sollen nicht unter das Führverbot fallen und die Intensivtäter in NRW dürfen sich freuen. Teppichmesser, wie sie zur Entführung der Flugzeuge am 11. September verwendet wurden, bleiben erlaubt, während rechtschaffene Frauen und Männer wegen Taschenmessern und Apfelschälern zu Rechtsbrechern gemacht werden. Der Irrsinn feiert in NRW fröhliche Urständ.

Zum Verbot weiterer Gegenstände, z. B. Abwehrspray, Werkzeugen oder Sportgeräten gibt es bisher keine Mitteilung. Hoffentlich beinhalten die Beschränkungen der neuen Waffenverbotszonen nicht auch Reizgassprühgeräte, mit denen sich Frauen gegen Übergriffe wehren können. Dass gerade in Köln die berüchtigte “Rekersche” Armlänge Abstand nicht vor Straftaten schützt, haben viele Frauen und Mädchen bereits leidvoll erfahren müssen.

Soweit die ursprünglichen Ankündigungen. In der Realität weisen die Hinweisschilder ein Totalverbot für Messer, Gas- und Schreckschusspistolen sowie für RSG aller Art aus. Das Land NRW macht sich durch den Verzicht auf die Anwendung von §42a, Abs. 6 WaffG ein weiteres Mal zum Geisterfahrer im Waffenrecht.

Man wird die ersten Klagen und Gerichtsentscheide zu den neuen Waffenverbotszonen abwarten müssen. In Berlin hatten Richter bereits 2019 eine Waffenverbotszone mit ähnlichem Strickmuster gekippt.

Ausnahmen bei berechtigtem Interesse

Die Forderung, vertretbare Ausnahmen vom Führverbot bestimmter Gegenstände zu gewähren, war eine zentrale Forderung der Messerbesitzer, Jäger und Sportschützen während der Proteste im Jahr 2019. Ein kleiner Teil davon findet sich in der Presseerklärung von Innenminister Reul indem er mitteilt:

Von dem Verbot ausgenommen sind unter anderem Anwohner, Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben oder auch Handwerker .”

Die Regelung, dass Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, also Sportschützen, Jäger und Inhaber eines kleinen Waffenscheines ebenfalls unter die Ausnahmeregelung wegen berechtigten Interesse fallen können, möchte der Minister bei seinen neuen Waffenverbotszonen offenbar nicht umsetzen.

Nach der derzeit geplanten Regelung, dürften Sportschützen und Jäger die Waffenverbotszonen weder zu Fuß noch mit dem ÖPNV oder dem Auto durchqueren, wenn sie auf dem Weg zur Jagdausübung, zum Training oder zu Wettkämpfen sind oder zurückkehren.

Hier stellt sich die Frage, wie viele Gewalttaten in Köln und Düsseldorf von Sportschützen, Jägern oder von anderen waffenrechtlich (mehrfach!) überprüften Personen auf offener Straße verübt worden sind. Vermutlich keine einzige. Daher treffen die Beschränkungen der Waffenverbotszonen wieder einmal primär Personengruppen, die – nachgewiesenermaßen – keine Straftaten verüben.

Knife-Blog Kommentar

Die Gesellschaft vor Intensivtätern und notorisch Gewalttätigen schützen zu wollen, ist grundsätzlich ein lobenswerter Ansatz von Herbert Reul. Dem Wunsch, dass sich die (häufig mehrfach vorbestraften und sich trotzdem in Freiheit befindlichen) Mitglieder dieser Gruppen von den Beschränkungen einer Waffenverbotszone abschrecken lassen, darf man mit Skepsis begegnen.

Auszug aus Tweed von Herbert Reul

Nein, Herr Reul, Sie machen die Straßen nicht sicherer, indem Sie allen Bürgern Beschränkungen auferlegen. Sie möchten Freiheiten für Unbescholtene abschaffen, weil Sie sich politisch und konzeptionell außerstande sehen, Täter dingfest zu machen.

Sie machen die Straßen sicherer, wenn Sie dafür sorgen, dass angemessene Polizeipräsenz den erwarteten Straftaten im Vorfeld entgegenwirkt, Straftäter konsequent verfolgt und entlang des oberen Strafrahmens verurteilt werden.

Mit einer Ausnahme von den Beschränkungen der Waffenverbotszonen in Köln und Düsseldorf für Besitzer waffenrechtlicher Erlaubnisse hätte der Minister nachweisen können, dass unbescholtene und sicherheitsüberprüfte Bürger nicht Ziel seiner Maßnahmen sind. Diese Klarstellung hat Herbert Reul leider unterlassen.

Herbert Reul ist seit 2017 Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit der Errichtung der Waffenverbotszonen in Köln und Düsseldorf gibt der Innenminister unweigerlich zu, dass die bisher unter seiner Verantwortung durchgeführten Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit nicht erfolgreich waren und dass Polizei und Justiz die Kontrolle einer kleinen Gruppe von Gewalttätern in NRW unter seiner Führung entglitten ist.

Angemessene Konsequenzen wären, die Polizeipräsenz in kritischen Bereichen spürbar zu erhöhen, die Justiz für eine effektivere Strafverfolgung zu rüsten oder – wenn beides unmöglich erscheint – vom Amt zurückzutreten. Stattdessen bürdet Herbert Reul die Zeche wieder einmal den unbescholtenen Bürgern auf, während die Gewohnheitsstraftäter auf die Beschränkungen durch eine Waffenverbotszone ebenso pfeifen werden wie auf den Rest des Strafgesetzbuches.

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