Verschärfung des Waffengesetzes für Messer
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Zwischenstand zur Novellierung des Waffengesetzes für Messer

Rund um die Novellierung des Waffengesetzes für Messer war es nach unseren Protestaktionen im Frühsommer 2019 erstaunlich ruhig geworden. Wochenlang kam das Thema kaum in Statements der Politik und fast noch seltener in den Medien vor. Abgesehen von der mehrfach abgewiesenen Bundesratsinititive der SPD war Ruhe eingekehrt. Eine trügerische Ruhe. Offene Absichtserklärungen oder gar Gesetzesanträge fehlen zwar bis heute, aber inzwischen ist klar, was auf jeden Fall kommt, was nicht kommen wird und was im günstigsten oder ungünstigsten Fall auf uns zukommen kann.

Der Änderungsantrag zur Novellierung des Waffengesetzes für Messer, der von den Bundesländern Niedersachsen und Bremen unter Führung von Boris Pistorius (SPD) im Bundesrat vorgelegt wurde, ist tot. Dass dieser Antrag, der inzwischen mehrfach von einer Agenda zur nächsten verschoben wurde, zukünftig noch irgendwann beschlossen wird, ist mehr als unwahrscheinlich. Dennoch haben es Elemente des SPD-Antrages bis auf Bundesebene in die Gespräche der Koalition geschafft und auch das Bundesinnenministerium erreicht.

Dieser Punkt betrifft die sogenannten Waffenverbotszonen, also jene Bereiche des öffentlichen Raumes, in denen das Grundgesetz zukünftig nur noch eingeschränkt gelten soll. Waffenverbotszonen abseits von Kriminalitätsschwerpunkten und somit willkürlich und flächendeckend einrichten zu können, war Kernpunkt des SPD-Antrags und Herzenswunsch von Boris Pistorius. Da es auch in der Union eine kampfstarke Fraktion von Befürwortern der neuen Waffenverbotszonen gibt, war von Anfang an zu befürchten, dass die GroKo-Parteien bei der Novellierung des Waffengesetzes hinsichtlich der Einführung flächendeckender Waffenverbotszonen einen gemeinsamen Standpunkt finden.

Waffenverbotszonen werden kommen

Inzwischen ist klar, dass CDU/CSU und SPD die Einrichtung flächendeckender Waffenverbotszonen intern beschlossen haben. Dafür müssen die Gesetze so geändert werden, dass Gerichte zukünftig möglichst keine Einspruchsmöglichkeiten mehr haben und, wie im Januar 2019 in Berlin, die Rechtmäßigkeit von willkürlich eingerichteten Waffenverbotszonen verneinen (Knife-Blog berichtete: Berliner Gericht kassiert Waffenverbotszonen).

Bis irgendwann das Bundesverfassungsgericht und der EuGH über die Verletzungen von Grund- und Menschenrechten durch willkürlich eingerichtete Waffenverbotszonen entschieden haben, dürften der Autor und viele seiner Leser längst im Messerhimmel sein.

Im Bund sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Eingerichtet werden können Waffenverbotszonen zukünftig durch die Länder selbst oder sogar durch die Kommunen. Boris Pistorius hat bereits angekündigt, das Umfeld aller Schulen, Kitas, Jugendeinrichtungen sowie alle Innenstädte in Niedersachsen zu Waffenverbotszonen zu erklären und fordert seine Parteikollegen in anderen Bundesländern auf, es ihm gleich zu tun. Dass Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, das Saarland und vermutlich auch Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen auf dieser Linie mitziehen werden, kann man heute als gesichert ansehen.

Abseits des Bündnisses aus SPD und CDU hält sich die Zustimmung für willkürlich definierte Waffenverbotszonen mehr denn je in Grenzen. FDP, Teile der CSU, die Bayernpartei, Teile der Freien Wähler, die AfD und die Linken lehnen diese Pläne ab.

Selbst die Grünen sind in diesem Punkt recht wortkarg geworden, denn sie haben begriffen, dass Waffenverbotszonen in erster Linie ein Instrument erweiterter polizeilicher Maßnahmen sind und zukünftig eingesetzt werden sollen, um Teilnehmer an (Klima-) Demonstrationen bereits auf der Anreise einer Personenkontrolle nebst Leibesvisitation unterziehen zu können.

Unser Protest – Euer Dilemma

An mehreren Stellen zeigt sich, dass die Proteste aus der Messerszene bei einigen Politikern angekommen sind. Dies schlägt sich in zahlreichen Statements wieder, auch wenn unsere Protestaktionen natürlich niemals in der Öffentlichkeit erwähnt werden. Große Aufmerksamkeit erregte Hubert Aiwanger, Vorsitzender der Freien Wähler und stellvertretender Ministerpräsident in Bayern, mit seiner Forderung, dass es unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern möglich sein muss, ein Messer tragen zu dürfen.

Auch aus Reihen der FDP und von der AfD gibt es zahlreiche Statements, die sich gegen die pauschale Kriminalisierung von Menschen richten, die ein Messer bei sich führen. Selbst in der CDU ist der Kuchen noch nicht gegessen, denn vor einigen Tagen erklärte CDU-Innenexperte Armin Schuster gegenüber der Presse: „An der Waffenrechtsnovelle des Bundesinnenministeriums werden wir parlamentarisch sicher noch Veränderungen vornehmen“.

Ob Schuster damit zusätzliche Verschärfungen oder den Schutz berechtigter Bürgerinteressen meint, bleibt allerdings unklar. Das Fehlen eindeutiger Absichtserklärungen ist derzeit für die CDU symptomatisch und ein Indiz dafür, dass man mehr mit Wahlergebnissen, internen Richtungsstreitigkeiten und der “K-Frage” als mit bürgerorientierter Sachpolitik beschäftigt ist.

Novellierung des Waffengesetzes – Teppichmesser statt Gentleman Folder

Was steht in dieser ominösen Novelle? Bisher ist nur wenig aus dem eingeweihten Zirkel aus Mitarbeitern des BMI und der Politik nach außen gedrungen. Neu ist, dass in Waffenverbotszonen kein Totalverbot für Messer gelten soll und Messer mit einer Klingenlänge bis zu vier Zentimetern erlaubt sein sollen. Natürlich ist dieser Vorschlag in mehrfacher Hinsicht unsinnig, zeigt aber die „Ruderbewegungen“ der Politik, zumindest anscheinsweise auf die vollständige Kriminalisierung der Bürger verzichten zu wollen.

Novellierung des Waffengesetzes: Kiridashi Schanz SDODT

Sollte die Novellierung des Waffengesetzes für Messer die Beschränkung auf 4 cm Klingenlänge in Waffenverbotszonen beinhalten, dürften Kiridashi anno 2019 der Renner unter dem Weihnachtsbaum werden …

Messer mit Klingenlängen von maximal vier Zentimetern gibt es nur in zwei Ausführungen: Entweder als nutzloses Spielzeug oder als Teppichmesser (Boxcutter). Selbst halbwegs brauchbare Gentleman Folder oder Schweizer Taschenmesser überschreiten die vier Zentimeter Grenze deutlich.

Warum ein reguläres Taschenmesser in einer Waffenverbotszone illegal, ein Kiridashi oder vielleicht sogar ein Teppichmesser dort erlaubt sein sollen, ist eine Frage, auf deren Beantwortung man gespannt sein darf.

Der “kleine Waffenschein” als Retter?

Ein Vorschlag mit einem völlig unterschiedlichen Gedankenansatz wird hinter verschlossenen Türen noch diskutiert. Er zielt darauf ab, rechtschaffene Bürger von Straftätern zu trennen und beinhaltet die Idee, das Führen von Messern dem kleinen Waffenschein zuzuordnen. Messer hätten anschließend den gleichen Status wie Gaspistolen oder Reizgassprühgeräte: Wer den kleinen Waffenschein besitzt, dürfte Messer an allen Orten führen, wer den kleinen Waffenschein nicht hat, dürfte kein Messer führen.

Tatsächlich hat der Vorschlag bei genauer Prüfung einigen Charme. Da 99,9x Prozent der Mitglieder der Messerszene nicht vorbestraft sind, könnte für sie das Tragen von Messern per Verwaltungsakt legal werden. Auch der Sicherheitsgewinn für die Öffentlichkeit wäre erheblich, da von der auf ihre persönliche Zuverlässigkeit überprüften Gruppe keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehen würde.

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Ob es dieser Vorschlag bis zur Gesetzesnovelle schaffen wird, ist allerdings fraglich. Einerseits ist er zu vernünftig und lösungsorientiert, um sich medial ausschlachten zu lassen, andererseits soll der „erhebliche Verwaltungsaufwand“ die Umsetzung unmöglich machen.

Letzteres ist allerdings eine Nebelkerze, denn das Instrumentarium zur Erteilung kleiner Waffenscheine ist bei allen Kommunen längst vorhanden. Eine Übergangsfrist könnte den Ansturm entzerren und die Kosten für die Erteilung des kleinen Waffenscheins trägt ohnehin der Bürger. Es verwundert also nicht, dass mit diesem Vorschlag auch eine Verdreifachung der Verwaltungsgebühr für die Erteilung des kleinen Waffenscheins einhergehen soll.

Bleibt der Paragraf 42a WaffG erhalten?

Nach dem derzeitigen Stand der Diskussion sollen, soweit Knife-Blog bekannt, die Bestimmungen des §42 WaffG außerhalb von Waffenverbotszonen weitgehend erhalten bleiben. Die von der SPD geforderte Halbierung der Klingenlängen soll innerhalb der GroKo (bisher) nicht mehrheitsfähig und somit vom Tisch sein.

Das mit großem Mediengetöse verkündete vollständige Trageverbot von Springmessern mit Klingenlängen unter 8,5 Zentimetern hat sich ja bereits von einigen Monaten als peinlicher Flop erwiesen. Noch am Tag der Presseerklärungen konnten die Innenminister der Länder – unter anderem auf Knife-Blog – nachlesen, dass diese Messer bereits seit vielen Jahren dem Trageverbot unterliegen.

Novellierung des Waffengesetzes: Widerliche Stimmungsmache

Der übelste Vorgang rund um die geplante Novellierung des Waffengesetzes ist nicht der erbärmlich schlechte Gesetzentwurf oder das Aushebeln der Grundrechte in Waffenverbotszonen, sondern eine verlogene Kampagne, die von einigen Politikern derzeit gegen Messerbesitzer, Jäger, Angler, Sportschützen, Sammler und die Brauchtumspflege geführt wird.

Dabei wird die Diskussion über die Ausgestaltung des neuen Waffengesetzes für Jäger, Schützen und Messerbesitzer mit Maßnahmen gegen die „Hasskriminalität“ verknüpft, wodurch der Anschein erweckt werden soll, dass ein direkter Zusammenhang zwischen legalem Messer- oder Waffenbesitz und Todesdrohungen gegen Politiker oder sogar terroristischen Mordtaten bestehen würde.

CDU Mann Schuster erklärte dieser Tage gegenüber RP-Online:

„Dass Antragsteller, die einen Waffenschein erwerben wollen, künftig durch den Verfassungsschutz strenger überprüft werden sollen, ist angesichts der aktuellen Debatte und der Vorkommnisse in Halle politisch unumgänglich.“

Armin Schuster gegenüber RP-Online

Mit dieser Aussage stellt Schuster eine direkte Verbindung des Attentäters von Halle mit allen Jägern und Sportschützen her. Dass in Wahrheit der Anteil von legalen Waffen an Verbrechen bereits heute im hintersten Promillebereich liegt, erwähnt Schuster wohlweislich nicht. Ebenso wird verschwiegen, dass die verwendeten Waffen mittels 3-D-Drucktechnik und das Pulver durch Herstellungsanleitungen aus dem Internet produziert wurden.

Schuster selbst schürt Hass. Hass auf die Besitzer von legalen Schusswaffen. Hass auf eine Personengruppe, die in keinerlei Zusammenhang mit der Tat von Halle steht und aus der heraus diese Tat niemals auch nur ansatzweise gebilligt wurde.

Daher die Bitte: Tretet solchen widerwärtigen Verleumdungen in den sozialen Netzwerken mit aller Entschiedenheit entgegen, aber tut es mit Anstand: Unangreifbar in der Wortwahl und knallhart in der Sache!

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Chronologie zur Verschärfung des Waffengesetzes für Messer

Alle Artikel, die sich mit der von Bund und Ländern geplanten Verschärfung des Waffengesetzes für Messer befassen, in chronologischer Reihenfolge.

13.12.2019 – Neues Waffengesetz für Messer verabschiedet
04.11.2019 – Zwischenstand Verschärfung Waffengesetz für Messer
27.06.2019 – Protest gegen Waffenverbotszonen
14.06.2019 – Beschluss der 210. Innenministerkonferenz
05.06.2019 – CDU will großflächige Waffenverbotszonen durchsetzen
04.06.2019 – Verschärfung des Waffengesetzes gescheitert – vorerst …
24.05.2019 – Der Protest geht weiter!
23.05.2019 – Unser Protest – Reaktionen der Parteien
18.05.2019 – Endspurt gegen die Waffengesetzänderung
14.05.2019 – Widerstand!
09.05.2019 – Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Waffenrechts für Messer
19.04.2019 – Musterbrief gegen Verschärfung des Waffenrechts
17.04.2019 – Meinungsverbotszone Facebook
04.04.2019 – Neues Waffengesetz in Vorbereitung
19.01.2019 – Berliner Gericht kippt Waffenverbotszonen
16.03.2018 – Mit geballter Faust: SPD fordert Kriminalstatistik für Messer