Berliner Gericht kippt Waffenverbotszonen
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Berliner Gericht kippt Waffenverbotszonen

Seit rund einem Jahr schießen sie wie Pilze aus dem Boden: sogenannte Waffenverbotszonen. Rund um Bahnhöfe, in Fußgängerzonen oder ganzen Innenstadtbereichen haben Polizei und Verwaltung in den vergangenen Monaten zahlreiche Verbotszonen eingerichtet, in denen das Mitführen von Alltagsgegenständen verboten ist. Obwohl niemand bestreitet, dass die Bekämpfung von Gewaltkriminalität intensiviert werden muss, halten Kritiker Waffenverbotszonen für das falsche Mittel. Zum ersten Mal hat ein Gericht nun diese Auffassung bestätigt und das Berliner Modellprojekt kassiert.

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Knife-Blog hat das heiße Thema Waffenverbotszonen bereits mehrfach angepackt und sich kritisch hinsichtlich der Rechtskonformität geäußert. Auch ist fraglich, ob diese Verbotszonen tatsächlich dazu geeignet sind, Kriminalitätsraten zu senken. Entsprechende Studien gibt es nicht und die Befürworter der Waffenverbotszonen argumentieren fernab der Faktenlage nur mit Hoffnungen, Vermutungen oder ihrer ideologischen Grundüberzeugung.

In Waffenverbotszonen kann jede Frau, jeder Mann, jedes Kind und jeder Greis ohne vorliegen eines begründeten Verdachts auf eine begangene oder geplante Straftat einer Leibesvisitation sowie einer Gepäckkontrolle unterzogen werden. Die in einem Rechtsstaat geltende Unschuldsvermutung wird dabei auf dubiose Weise außer Kraft gesetzt und missachtet.

Waffenverbotszonen in Deutschland

Als Waffenverbotszonen werden abgegrenzte Bereiche des öffentlichen Raumes bezeichnet, in denen durch die Polizei das Mitführen von potenziell „gefährlichen“ Gegenständen untersagt wird. Welche Gegenstände betroffen sind, ist nicht einheitlich ober gar per Gesetz geregelt, sondern unterliegt im Wesentlichen dem freien Ermessen der Beamten.

Von den Verboten können Messer betroffen sein, die nach dem Waffengesetz legal geführt werden dürfen (z. B. zweihändig zu öffnende Taschenmesser), aber auch Werkzeuge wie Schraubendreher, Meißel, Zangen oder Alltagsgegenstände wie Laserpointer oder Spazierstöcke.

Für die Benutzer der Berliner S-Bahn bedeutet die mit der Waffenverbotszone einhergehende Allgemeinverfügung, dass sie vor, während und nach der Fahrt von Polizeibeamten verdachtsunabhängig kontrolliert werden können, was neben Leibesvisitationen mit Untersuchung der Körperöffnungen auch Gepäckkontrollen einschließt.

Waffenverbotszonen nach dem „Berliner Modell“

In Berlin hat die Bundespolizei im November 2018 das gesamte S-Bahn Netz einschließlich aller Bahnhöfe und Nebenflächen in der Zeit zwischen 20.00 und 06:00 Uhr zu Waffenverbotszonen erklärt und erweiterte polizeiliche Maßnahmen dort für sofort vollstreckbar erklärt. Bis Ende Januar 2019 soll diese „Mega-Waffenverbotszone“ als Feldversuch dienen, um anschließend eine feste Institution zu werden und darüber hinaus weitere und größere Waffenverbotszonen in allen Teilen Deutschlands begründen zu können.

Im August war der Stadtverband Saarbrücken mit einem ähnlichen Projekt medienwirksam vorgeprescht und kläglich gescheitert. Anschließend hat der rot-rot-grüne Senat in Berlin die Initiative an sich gezogen und ist offensichtlich entschlossen, das Instrument „Waffenverbotszone“ am Waffenrecht vorbei zu etablieren.

Gericht versucht Bürgerrechte zu stärken

Am 11.01.2019 hat das Verwaltungsgericht Berlin der Klage (Widerspruch) eines S-Bahn Nutzers gegen die Einrichtung der Waffenverbotszone im Wesentlichen stattgegeben und das Verbot suspendiert (Beschluss vom 11.01.2019, Az. 1 L 363.18). Zwar hatten Bundespolizei und Berliner Verwaltung im Vorfeld erklärt, dass „die Allgemeinverfügung nicht für Personen gelte, die gefährliche Werkzeuge unter Glaubhaftmachung einer Berechtigung oder zum häuslichen Gebrauch mitführen“, aber eine rechtssichere Definition der verwendeten Begriffe vorsätzlich unterlassen.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder hergestellt. Das Gericht äußerte erhebliche Zweifel an der generellen Rechtmäßigkeit der polizeilichen Allgemeinverfügung. Auf besondere Bedenken des Gerichts stieß dabei die Bestimmtheit der Verfügung.

Laut Verwaltungsgericht sei nicht mit hinreichender Präzision feststellbar, welche Gegenstände von der Verfügung erfasst werden und welche nicht. Im Gegensatz zum Strafrecht, wo sich die Gefährlichkeit eines Werkzeugs aus dem konkreten Einsatz in einer bestimmten Situation ergebe und nachträglich ermitteln lasse, sei dies bei Verboten zum Zwecke der Gefahrenabwehr im Vorhinein nicht möglich, befand das Gericht.

Ebenfalls auf Kritik stieß bei den Richtern, dass völlig unbestimmt sei, unter welchen Voraussetzungen ein gefährliches Werkzeug „benutzt“ werde. Dies gelte ebenso für die Frage des Mitführens von Gegenständen „zum häuslichen Gebrauch“.

Des Weiteren sei die Verfügung auch zu beanstanden, weil sie den Anforderungen an die Prognose für das Eintreten einer Gefahr nicht genüge.

Viele Gegenstände seien oft erst durch ihre konkrete Verwendung gefährlich. Der Besitz und das Führen dieser Gegenstände würde für sich genommen die Gefahrenschwelle nicht überschreiten.

Ein Hauptargument der Bundespolizei für die Errichtung von Waffenverbotszonen waren „statistisch nachgewiesene Fallzahlen“, bei denen Werkzeuge als Waffen eingesetzt wurden. Dieser Darstellung folgte das Berliner Verwaltungsgericht nicht. Aus den statistischen Angaben der Bundespolizei zu Vorfällen im Jahr 2018 ergeben sich laut Gericht keine Gründe, zu einer anderen Rechtsauffassung zu kommen.

Nach dem Urteil ist vor dem Urteil

Die Reaktion der Bundespolizei und der Berliner Politik sind besorgniserregend. Anstatt das Gerichtsurteil als aktuellen Stand der Rechtsauffassung zu respektieren und umzusetzen, erklärte die Bundespolizei umgehend, die Kontrollen der Bürger uneingeschränkt fortzuführen. Ein Polizeisprecher erklärte: „Wir gehen gegenwärtig davon aus, dass wir am Wochenende ganz normale Kontrollen durchführen“. Offenbar ist bei Teilen der Bundespolizei nur noch geringe Bereitschaft vorhanden, den Rechtsauffassungen eines deutschen Gerichts zu folgen.

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Wer auf einen Ordnungsruf des Dienstherren und der Politik wartete, wurde enttäuscht. Die Dienstherr (die Polizeiführung) griff nicht ein und die Berliner Politik schwieg in ungewohnter Einmütigkeit. Gelebter Sarkasmus findet sich unter Punkt 3 des rot-rot-grünen Koalitionsvertrages von 2016: „Die Berliner Justiz im effektiven Rechtsstaat“.

Gerichtsentscheide werden von Teilen der Polizei offenbar nur noch akzeptiert, wenn sie in ihrem Sinn ausfallen. Zweifel am Rechtsstaat sind vorgezeichnet während die Bundespolizei selbst einen Keil zwischen sich und die Bürger treibt.

Waffenverbotszonen – Lösung oder Teil des Problems?

Das Hauptargument der Befürworter von Waffenverbotszonen lautet, dass man Bürger vor Gewaltkriminalität schützen möchte. Soweit, so gut. Allerdings müssen die nun geschützten Bürger einen Teil ihrer Grundrechte abgeben, auf die Mitnahme von Werkzeugen verzichten und sich jederzeit Leibesvisitationen und Gepäckdurchsuchungen unterwerfen.

Das bedeutet nichts anderes, als dass der Staat unter dem Vorwand der Gefahrenabwehr essenzielle Grund- und Bürgerrechte einkassiert.

Polizeikontrollen in Waffenverbotszonen

In Waffenverbotszonen richten sich polizeiliche Maßnahmen nicht gegen Straftäter, sondern gegen jeden Bürger, der diese Zone durchquert.

Spitz formuliert kann man sagen, dass die Politik nicht Waffenverbotszonen, sondern grundgesetzfreie Zonen anstrebt.

Damit könnte man vielleicht sogar leben, wenn derselbe Staat nicht gleichzeitig Gewohnheitsstraftäter mit einem guten Dutzend Vorstrafen ungeschoren in der Öffentlichkeit umherspazieren ließe. Es wird also nicht gegen Straftäter vorgegangen, sondern gegen Mitbürger, die gefährliche Zweihandmesser zum Apfelschälen in der Hosentasche haben.

Dabei schreibt sich die Polizei ihre Einsatzregeln selbst; Gerichte werden nur noch als Störenfriede wahrgenommen und die Politik schweigt oder beschäftigt sich mit ihren Social Media Accounts.

Wir machen uns laufend Sorgen um Ungarn, Polen und Rumänien. Wir sollten anfangen, uns Sorgen um Deutschland machen.

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Chronologie zur Verschärfung des Waffengesetzes für Messer 2019
Alle Artikel, die sich mit der von Bund und Ländern geplanten Verschärfung des Waffengesetzes für Messer befassen, in chronologischer Reihenfolge.

13.12.2019 – Neues Waffengesetz für Messer verabschiedet
04.11.2019 – Zwischenstand Verschärfung Waffengesetz für Messer
27.06.2019 – Protest gegen Waffenverbotszonen
14.06.2019 – Beschluss der 210. Innenministerkonferenz
05.06.2019 – CDU will großflächige Waffenverbotszonen durchsetzen
04.06.2019 – Verschärfung des Waffengesetzes gescheitert – vorerst …
24.05.2019 – Der Protest geht weiter!
23.05.2019 – Unser Protest – Reaktionen der Parteien
18.05.2019 – Endspurt gegen die Waffengesetzänderung
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09.05.2019 – Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Waffenrechts für Messer
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17.04.2019 – Meinungsverbotszone Facebook
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19.01.2019 – Berliner Gericht kippt Waffenverbotszonen
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