Viele Benutzer von Facebook aus der deutschen Messerszene habe es live miterlebt, Knife-Blog.com wurde von den US-Multis auf die Liste der verbotenen Schriften gesetzt. Rein zufällig nur wenige Tage nach einem Artikel, in dem die SPD wegen ihrer Vorschläge zur Verschärfung des Waffengesetzes von Knife-Blog harsch kritisiert worden war. Zufällig? Vielleicht nicht ganz, denn erst ein von der SPD vorangetriebenes Gesetz hat die rechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen, unliebsame Meinungen aus den sozialen Medien zu verbannen.
Inhalt und Übersicht
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Meinungsverbotszone Facebook – Die Chronologie
- Am 10. April 2019 kurz nach 11:00 Uhr wurde die Domain Knife-Blog.com von Facebook gesperrt. Betroffen waren auch alle verbundenen Domains und Verlinkungen.
- Etwa gegen 12:30 Uhr begann eine mehrstündige Hacker Attacke gegen die Webseite von Knife-Blog.com.
- Die Aktivitäten der Hacker richteten sich zunächst gegen das Domain Name System, so dass viele Besucher der Webseite – je nachdem über welchen DNS Server die IP-Adresse ermittelt wurde – auf Hacker- und Spam-Seiten in anderen Ländern umgeleitet wurden.
- Kurz danach begann ein Brute Force Angriff von mehreren IP-Adressen mit dem Ziel, sich Zugang zum Administrationsbereich zu verschaffen. Aus Sicherheitsgründen wurden alle für den Login notwendigen Dateien gegen Zugriff von außen gesperrt, worauf die Hacker eine DoS Attacke (Denial of Service) starteten, die gegen 14:10 Uhr den Server überlastete und eine vollständige Systemabschaltung notwendig werden ließ.
- Gegen 20:30 Uhr am gleichen Tag sperrte Instagram den Account von Knife-Blog.com
- In den folgenden Tagen wurden die Angriffe gegen die Website von Knife-Blog mit hoher Intensität fortgesetzt.
Zwei Attacken, zwei Schlachtfelder, dennoch ist der Zusammenhang unübersehbar. Sicherlich waren es keine Mitarbeiter von Facebook, die versuchten, Knife-Blog.com aus dem Internet zu verbannen, doch die enge zeitliche Abfolge der Ereignisse legt nahe, dass die Zensurmaßnahmen von Facebook und die Hacker-Aktivitäten sorgsam koordiniert waren und von derselben Personengruppe betrieben wurden.
Wer so wie ich, bei einem brisanten Thema den Kopf aus der Masse streckt, geht damit immer das Risiko ein, sich zur Zielscheibe von Script-Kiddies und Aktivisten aus dem Dunstkreis der politischen Extreme zu machen.
Das war von Anfang an klar, war einkalkuliert und weder Politiker noch Kriminelle werden Knife-Blog mundtot oder handzahm machen.
Das Netz-DG geht nach hinten los
Basis von Sperrungen, Account-Löschungen und anderer Maßnahmen gegen rechtskonforme Meinungsäußerung ist das Netzdurchdringungsgesetz (NetzDG), das einst von Minister Heiko Mass (SPD) vorangetrieben wurde und am 1. Oktober 2017 in Kraft trat. Vorgeblich soll es dazu dienen, rechtswidrige Äußerungen und sogenannte „Fake News“ in den sozialen Medien zu bekämpfen. Zu diesem Zweck wurde den Betreibern sozialer Medien weitreichende Entscheidungsfreiheit zur Bewertung von Inhalten übertragen.
Das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz–NetzDG)“ war ein Projekt des damaligen Justizministers Heiko Maas (SPD). Obwohl es quer durch alle Parteien erhebliche Bedenken gegen das Gesetz gab, wurde es vom Bundestag am 30.6.2017 beschlossen.
Mit dem NetzDG wurden Betreiber von Plattformen, hauptsächlich aus dem Social Media Bereich unter Androhung hoher Strafen dazu verpflichtet, ein Instrumentarium aufzubauen, mit dem sich rechtswidrige Inhalte schnell und vollständig entfernen lassen. Das umfasst sowohl die technischen Voraussetzungen wie auch die inhaltliche Kontrolle. Grundsätzlich obliegt es jedoch nur dem Staat und seinen Institutionen, geltendes Recht durchzusetzen. Dazu gehört die Entfernung von rechtswidrigen Inhalten aus dem Internet genauso, wie der Schutz seiner Nutzer, der Medien und die Verteidigung der vom Grundgesetz gewährten Rechte.
Mit Inkrafttreten des NetzDG glaubt die Bundesrepublik Deutschland, sich aus ihrer Pflicht zur Durchsetzung von Recht und Gesetz in den sozialen Medien stehlen zu können und hat diese Aufgabe an deren Betreiber delegiert. Dazu wurde Facebook und Co. umfassende und von staatlicher Kontrolle losgelöste Selbstbestimmung darüber eingeräumt, welche Meinungen, Texte und Bilder veröffentlicht werden dürfen und welche nicht. Die Kontrolle über die Durchsetzung von Grundrechten multinationalen Unternehmen zu überlassen, die wie Facebook schon mehrfach in kriminelle Machenschaften verwickelt waren, ist nicht mehr oder weniger als ein Anschlag auf die Demokratie.
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Art. 5, Abs. 1, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Wer in diesen Tagen in sozialen Medien, vor allem auf Facebook und Instagram unterwegs ist, wird feststellen, dass wesentliche Teile des Grundgesetzes der Bundesrepublik dort keine Gültigkeit mehr besitzen. Während sich Printmedien und Rundfunkanstalten die Pressefreiheit notfalls einklagen können, besitzt die Presse in den sozialen Medien weniger Rechte als in einer Diktatur. Zumindest solange sie nicht öffentlich-rechtlich oder Teil eines Medienkonzerns ist.
Das NetzDG war schon in seiner Planungsphase stark umstritten, wurden durch dieses Gesetz doch Eingriffe in die Meinungs- und Pressefreiheit möglich, die normalerweise nur ein Gericht verfügen kann. Dementsprechend harsch war die Kritik. Selbst der nicht eben für seine Scharfzüngigkeit bekannte „The European“ titelte: „Heiko Maas‘ Anschlag auf die Meinungsfreiheit“ und fuhr fort:
„Deutschlands neues Zensurgesetz ist verfassungswidrig und verstößt gegen das Völkerrecht. Und es bedroht auch … Nutzer sozialer Netzwerke. Maas’ Gesetz verlagert die Prüfung von Äußerungen weg von den Gerichten, hin zu den Löschkasernen der sozialen Medien. Künftig befinden nicht mehr Richter über die Grenzen der Meinungsfreiheit, sondern in Schnellkursen zur digitalen Exekution von „Hass und Hetze“ dressierte Mindestlohnakteure.“
The European
Das NetzDG als Grundlage für die Meinungsverbotszone Facebook
Damals wie heute geht die Kritik am „NetzDG“ quer durch alle politischen Richtungen, Institutionen sowie die gesamte Medienlandschaft.
„Das NetzDG kein Vorbild für Europa. Es bedarf einer feinen Unterscheidung zwischen dem, was noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, und wirklich illegalen Inhalten, auf Basis des europäischen Rechts“
EU-Justizkommissarin Vera Jourová gegenüber SPIEGEL ONLINE
(Inzwischen hat Vera Jourová ihren Facebook-Account gelöscht und ermuntert die Bürger, es ihr gleich zu tun.)
„ROG betrachtet jedoch mit Sorge, dass in Staaten auf der ganzen Welt die Freiheitspotentiale unverhältnismäßig eingeschränkt werden, etwa durch gesetzliche Verpflichtung zur massiven Löschung von Inhalten. Das NetzDG fungiert hierzu als unrühmliches Beispiel…“
Reporter ohne Grenzen auf Ihrer Website
Es ist tatsächlich so, dass hier im Zweifel sozusagen gelöscht wird oder Meinungsfreiheit beschnitten wird, und das ist ein Problem, und die privaten Unternehmen entscheiden das im Hinblick auf ihre eigene Opportunität, … aber es ist ein massives Problem, weil die freie Meinungsäußerung von überragender Bedeutung in einem Rechtsstaat ist.
Konstantin von Notz im Deutschlandfunk (MdB, Bündnis 90/Die Grünen)
„Es mache keinen Sinn, aus blindem Gehorsam gegenüber einer Koalition, die es nicht mehr gibt, an der Gaga-Vorschrift des NetzDG festzuhalten“.
Frank Überall, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalistenverbandes
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Facebook als rechtsfreier Raum?
Die Zensur hat viele Gesichter: Willkürliche Text- und Bildlöschungen ohne nachvollziehbare Begründungen und vor allem ohne nachprüfbare Regeln, Sperrung von Mitgliederzugängen, Seiten oder ganzen Gruppen. Von einer Übereinstimmung mit den Rechtsgrundsätzen der Bundesrepublik Deutschland kann man noch nicht einmal ansatzweise sprechen.
Facebook erklärt sich bei Zensurmaßnahmen gegenüber den Betroffenen grundsätzlich nicht. In einem Pop-up Fenster wird lediglich lapidar erklärt, dass ein Verstoß gegen die „Community Standards“ festgestellt worden sei. Obwohl ein Formular zur Abgabe eines Widerspruchs eingeblendet wird, ist kein wirksamer Einspruch gegen diese Maßnahme möglich, denn direkt neben dem Eingabefeld findet sich der süffisante Hinweis, dass die Mitteilung ohnehin nicht gelesen wird.
Mit seinen sogenannten „Gemeinschaftsstandards“ hat Facebook ein von allen Rechtsnormen entfremdetes Zensurmittel geschaffen, das nach Gutdünken eingesetzt wird und keinen nachprüfbaren Regeln folgt.
Symptomatisch ist, dass Facebook seine „Gemeinschaftsstandards“ nicht flächendeckend anwendet, sondern sie nur selektiv einsetzt, um missliebige Personen oder Institutionen auszugrenzen.
Hunderte Gruppen und Seiten, die seit Jahren nicht nur gegen die „Gemeinschaftsstandards“ von Facebook und Instagram, sondern auch gegen das Strafrecht verstoßen, bleiben genauso unbehelligt wie Personen, die bildhafte Darstellungen von Grausamkeiten gegen Menschen oder Tiere veröffentlichen. Allein unter dem Hashtag „#dogfighting“ finden sich auf Instagram mehr Verstöße gegen Zuckerbergs „Community Standards“, als Knife-Blog jemals begehen könnte …
Facebook als oberster Richter?
Nicht ohne Grund pocht Facebook in letzter Zeit verstärkt auf seine „Gemeinschaftsstandards“, denn mit Zensurmaßnahmen wegen angeblich „rechtswidriger Äußerungen“ ist Zuckerbergs Multimillardendollarkonzern bereits mehrfach vor deutschen Gerichten gescheitert.
Manche Benutzer von Facebook glauben sogar, dass ihre Zustimmung zu Nutzungsbedingungen bei der Anmeldung, ein Verzicht auf das deutsche Recht einschließlich eines Verzichts auf den Schutz durch das Grundgesetz beinhaltet. Dem ist natürlich nicht so, denn kein Bürger, keine Institution und auch kein amerikanischer Milliardär kann in Deutschland europäisches oder deutsches Recht für nichtig erklären.
In einem Gerichtsurteil hat das Landgericht Berlin (Beschluss vom 23. März 2018, 31 O 21/18) entschieden, dass die Grundrechte über den Hausregeln von Facebook stehen.
Der Hamburger Anwalt Joachim Steinhöfel hat damit erstmals vor einem deutschen Gericht eine Entscheidung erstritten, die Facebook nicht nur die Löschung des Kommentars untersagt, sondern auch die Sperrung des Nutzers als rechtswidrig einstuft Bericht im Handelsblatt .
Meinungsverbotszone Facebook – Das NetzDG als Werkzeug
Längst haben politische Extremisten, religiöse Fanatiker und Aluhutträger aller Couleur gelernt, wie sie das NetzDG und das von ihm vorgegebene Instrumentarium für ihre Zwecke missbrauchen können.
In organisierten Gruppen wird verabredet, einen Kommentar, einen Beitrag oder eine Person „aus dem Netz zu bomben“, indem alle Gruppenmitglieder zu einem verabredeten Zeitpunkt Beschwerden einreichen. Durch die hohe Zahl der Beschwerden wird eine Empörungswelle suggeriert, wodurch die Wahrscheinlichkeit steigt, dass irgendein Niedriglohnsklave in Vietnam, Malaysia, Thailand oder Indien erschreckt auf seinen „Delete-Button“ drückt.
Die Meinungs- und Medienlandschaft im deutschsprachigen Teil von Facebook wird also nicht mehr von Gesetzen bestimmt, sondern von ferngesteuerten Denunziantenkolonnen. Auch Personen aus dem Umfeld der SPD scheinen dieses System zu nutzen, wie sich am Beispiel Knife-Blog ablesen lässt.
Als Angler, Jäger, Handwerker, Messersammler oder als Bürger, der ein Messer bei sich führt, haben wir uns nicht nur gegen die von den Regierungsparteien geplanten, flächendeckenden Waffenverbotszonen zu wehren, sondern auch gegen die Beschneidung unseres Rechts, unsere Standpunkte in der Öffentlichkeit, insbesondere auf den sozialen Medien zu vertreten. An diesem Punkt gehen Waffenverbotszonen und Meinungsverbotszonen eine unheilige Allianz ein.
Ach, übrigens … Am 3. Mai ist der internationale Tag der Pressefreiheit. Da protestieren unsere Politiker wieder gegen die Unterdrückung der Meinungs- und Pressefreiheit. Gegen die Verstöße in anderen Ländern wohlgemerkt. Am lautesten vermutlich die SPD.
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Links
- Gesetzestext: NetzDG
- NetzDG: Wider der Meinungsfreiheit
- Knife-Blog Thema: Waffenrecht in Deutschland
- Knife-Blog Thema: Waffenverbotszonen
Chronologie zur Verschärfung des Waffengesetzes für Messer 2019
Alle Artikel, die sich mit der von Bund und Ländern geplanten Verschärfung des Waffengesetzes für Messer befassen, in chronologischer Reihenfolge.
13.12.2019 – Neues Waffengesetz für Messer verabschiedet
04.11.2019 – Zwischenstand Verschärfung Waffengesetz für Messer
27.06.2019 – Protest gegen Waffenverbotszonen
14.06.2019 – Beschluss der 210. Innenministerkonferenz
05.06.2019 – CDU will großflächige Waffenverbotszonen durchsetzen
04.06.2019 – Verschärfung des Waffengesetzes gescheitert – vorerst …
24.05.2019 – Der Protest geht weiter!
23.05.2019 – Unser Protest – Reaktionen der Parteien
18.05.2019 – Endspurt gegen die Waffengesetzänderung
14.05.2019 – Widerstand!
09.05.2019 – Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Waffenrechts für Messer
19.04.2019 – Musterbrief gegen Verschärfung des Waffenrechts
17.04.2019 – Meinungsverbotszone Facebook
04.04.2019 – Neues Waffengesetz in Vorbereitung
19.01.2019 – Berliner Gericht kippt Waffenverbotszonen
16.03.2018 – Mit geballter Faust: SPD fordert Kriminalstatistik für Messer