Widerstand gegen die Verschärfung des Waffengesetzes

Widerstand!

Es hat ein, zwei Wochen gedauert, bis sich der Widerstand in der deutschen Messerszene zu formieren begann. Zunächst war ungläubiges Staunen, dann Schock. Schließlich keimten die ersten zarten Pflänzchen des Widerstands in Form von Musterbriefen und Protestschreiben. Inzwischen ist der Widerstand zu einer Welle geworden, doch die Zeit ist knapp. Deshalb ist es höchste Zeit, aus dem Protest eine Flutwelle wachsen zu lassen! Knife-Blog hat einen offenen Brief an die deutsche Politik verfasst und listet die Protestmöglichkeiten auf.

„So ein Unfug, damit kommen die nie durch“, dachten viele Messerfans, als Knife-Blog die Pläne der SPD Anfang April öffentlich machte. Inzwischen ist klar, im Wesentlichen kommt mindestens das, was bereits damals in den parteiinternen Geheimdokumenten stand: Deutschland soll mit einem Netz großflächiger Waffenverbotszonen überzogen werden, Springmesser zu verbotenen Gegenständen erklärt werden und die Klingenlänge von Fixed Blades soll per geändertem §42a WaffG auf sechs Zentimeter reduziert werden.

Über drei Monate hatte die SPD hinter verschlossenen Türen an ihrem Antrag zur Verschärfung des Waffengesetzes gewerkelt und ja, sie hat ihren Coup gut vorbereitet. Die Genossen sind auf Parteilinie, der Koalitionspartner CDU ist kommentarlos abgetaucht und hat beim Tauchgang auch gleich einige der alten Grundsätze versenkt.

Der Zeitplan

Ernsthafter Widerstand gegen den Verbotsantrag ist von CDU/CSU nicht zu erwarten. Die politische Mehrheit steht. FDP, Linke und AfD haben inzwischen klar Stellung gegen die Verbotspläne der GroKo bezogen. Bündnis90/Die Grünen würden die Verbote am liebsten sogar noch weiter verschärfen und sind nur deshalb schweigsam, weil sie als Oppositionspartei der Regierung nicht öffentlich zujubeln wollen.

Der Terminplan ist mehr als eng. Am Freitag, dem 17. Mai 2019 wird der den Gesetzesantrag zur Verschärfung des Waffenrechts auf Bundesratsebene diskutiert.

Diskutiert wird allerdings nur unter denen, die nach aktuellem Kenntnisstand ohnehin für den Antrag sind, denn eine Opposition mit alternativen Denkansätzen ist im Bundesrat nicht in Sicht. Die Abstimmung im Bundestag wird vermutlich in der ersten Juniwoche über die Bühne gehen. Zugegeben, der Zeitplan ist sportlich doch im Moment spricht alles dafür, dass genau dieser Fahrplan gilt.

Liegt der Gesetzesantrag dem Bundestag zur Abstimmung vor, wird er, Stand heute, von der GroKo nach Minimalaussprache durchgewunken. Die verbleibende Zeit ist also sehr, sehr knapp.

Was kann man noch tun? Viele Messerfans haben bereits Protestbriefe an Politiker geschrieben und kaum einer hat eine Antwort erhalten. Das ist weder unnormal noch ein schlechtes Zeichen, denn Politiker reden mit dem Volk grundsätzlich nur kurz vor einer Wahl oder wenn eine Kamera in der Nähe ist. Trotzdem wird der Widerstand gehört und die ersten Medien fangen an, die geplanten Gesetzesverschärfungen kritisch zu hinterfragen.

Widerstand: Von Aktivisten und Duckmäusern

Bisher geht der öffentliche Protest allerdings hauptsächlich von den Messerfans selbst, dem Messer Magazin, der Schwesterzeitschrift Tactical Magazin sowie von Knife-Blog aus. Die German Rifle Association hat sich solidarisch erklärt und viele Mitglieder sind bereit, uns zu unterstützen. Einige kleine Händler haben gewaltige Energieleistungen vollbracht, um den Protest zu kanalisieren, wohingegen man von den Großen der Branche überhaupt nichts hört. Cold Steel Deutschland hat sich gestern öffentlich in den Protest eingereiht und lässt Böker, Herbertz, ACMA und Co. steinalt aussehen.

Von den Jägern hört man so gut wie nichts und von den Youtubern leider noch weniger. Einzige positive Ausnahme ist das sehr emotionale Video von „jackknife68“ (siehe unter Links). Allerdings hat er auch für viel Verwirrung gesorgt, denn in seiner Video Beschreibung verweist er auf zwei Petitionen, die mit der aktuellen Entwicklung überhaupt nichts zu tun haben.

Youtuber Jack Knife

Widerstand: Protestmöglichkeiten

Tatsächlich gibt es derzeit nur eine aktive Petition gegen die Verschärfung des Waffengesetzes↑. Sie wurde von Facebook-User Sebastian K. initiiert, liegt aber bei einem Hoster, der aufgrund datenrechtlicher Bedenken von vielen Usern gemieden wird. Entsprechend gering ist die Zahl der Unterzeichner.

Was tun? Eine neue Petition einrichten? Die kürzeste (sinnvolle) Laufzeit für eine Petition beträgt vier Wochen, bis dahin hat die SPD ihre Hirngespinste längst in ein Gesetz konvertiert.

Abgesehen davon, OpenPetition sagt in ihren Hilfetexten mehr oder weniger deutlich, dass man sich Petitionen mit weniger als 50.000 Zeichnern schenken kann. Die fünf-, sieben- oder achttausend Unterzeichner, die mit einer gemeinsamen Aktion von Knife-Blog, dem Messer Magazin und den wenigen anderen Aktivisten zu realisieren wäre, landet beim Petitionsausschuss des Bundestages höchstwahrscheinlich ungelesen im Reißwolf.

Kurz und gut: Das Instrument „Online-Petition“ können wir abhaken.

Man kann Facebook und Co. mögen oder nicht, aber ein Gutes hat dieses Medium. Man kann Protest relativ schnell organisieren und innerhalb von Stunden Tausende Menschen informieren und in den Protest einbinden.

Die sozialen Medien, und dabei meine „Lieblingsplattform“ Facebook, sind nun tatsächlich das Mittel der Wahl, um unseren Einwänden Gehör zu verschaffen. Auch der Versand von Protestbriefen und E-Mails sollte unvermindert weitergehen.

Ein offener Brief

Knife-Blog hat einen offenen Brief an alle politischen Mandatsträger in Deutschland formuliert, der die fachlichen und gedanklichen Fehler in den SPD-Plänen offenlegt. Dieser offene Brief soll einerseits Politiker zum Nachdenken anregen und andererseits den Medien einen Ansatz für die kritische Auseinandersetzung mit den Regierungsplänen bieten. Es wäre daher hilfreich, wenn der offene Brief in den sozialen Medien so oft geteilt wird, dass jeder Nutzer früher oder später darüber stolpern muss.

Der offene Brief findet sich am Ende dieses Artikels in vollem Wortlaut und unter Links als PDF zum Download ↑.

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Ich bin kein Träumer, der offene Brief wird nicht die Welt verändern, aber dafür ist auch nicht gedacht. Er muss nicht alle Politiker oder 600 Abgeordnete erreichen, um Wirkung zu entfalten. Es genügt, wenn er einige Abgeordnete erreicht, von einigen Medien wahrgenommen wird und vielleicht den einen oder anderen Abgeordneten oder Berichterstatter zu einer kritischen Betrachtung des Änderungsantrags der SPD zum Waffengesetz veranlasst.

Was nun?

Setzt eure Proteste auf den sozialen Medien fort! Kommentiert Artikel von Politikern, setzt dort Links auf Informationsseiten, schreibt Eure Meinung an jeden Ort auf Facebook, der einen Bezug zu unserem Anliegen hat. Geht gezielt auf die Facebook-Seiten von Landes- und Bundespolitikern und postet dort euren Protest!

Nutzt die Musterbriefe von Knife-Blog und dem Messer Magazin, schreibt (die inaktiven) Hersteller und Händler an und veranlasst sie zu öffentlichen Erklärungen oder wenigsten zu einer persönlichen Stellungnahme.

Auch wenn wir das Gesetzgebungsverfahren nicht mehr stoppen sollten, wird am Ende der Protestaktionen jedem Messerfan klar sein, wer sich für die Interessen unserer Community eingesetzt hat und wer nicht. Das schärft den Blick und schafft Klarheit für die Zukunft…

Der offene Brief im Wortlaut

Offener Brief an

die Ministerinnen und Minister der Bundesregierung,
die Mitglieder des deutschen Bundestages,
die Mitglieder der deutschen Landtage,
alle Politikerinnen und Politiker,
Redakteure und Journalisten.

Gegenstand: Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen und Bremen zur Änderung des Waffengesetzes, Drucksache 207 aus 2019.

Sehr geehrte Damen und Herren.

Zurzeit liegt dem Bundesrat ein Antrag auf Änderung des Waffengesetzes der Länder Niedersachsen und Bremen vor.

Der Antrag zielt im Wesentlichen auf Änderungen in drei Bereichen ab. Zum einen soll die Einrichtung großflächiger Waffenverbotszonen zeitlich und räumlich unbeschränkt möglich werden, ohne dass objektive Sachverhalte die Einrichtung begründen. Zum anderen sollen weitere Bauformen von Messern verboten sowie die erlaubte Klingenlänge bei Messern mit feststehender Klinge auf sechs Zentimeter gesenkt werden.

Waffenverbotszonen

Das bestehende Waffengesetz sieht vor, nachgewiesene Kriminalitätsschwerpunkte in angemessener Weise zu Waffenverbotszonen erklären zu können. Die derzeit geltenden Regelungen sollen einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Anspruch einer wirkungsvollen Kriminalitätsbekämpfung und der Wahrung der Bürgerrechte schaffen. Dieser Ausgleich soll nun über den Änderungsantrag zum Waffenrecht abgeschafft werden. Zukünftig sollen Städte, Länder und Gemeinden Waffenverbotszonen nach freiem Ermessen und beliebigem Umfang definieren können.

Der Antrag wird damit begründet, dass diese Maßnahme das „Sicherheitsgefühl der Bevölkerung“ erhöhen soll. Diese Formulierung hat der Antragsteller aus freier Entscheidung gewählt; sie findet sich wörtlich und sinngemäß mehrfach in diesem Gesetzesantrag und ist bei Würdigung geeignet, die Sinnhaftigkeit des Antrags in Frage zu stellen.

Hier soll, so formuliert der Antragsteller, nicht die Sicherheit der Bevölkerung, sondern nur ein diffuses „Sicherheitsgefühl“ bei Teilen der Bevölkerung erhöht werden. Die „Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung“ ist kein Lösungsansatz für bestehende Probleme, sondern nur politische Makulatur mit dem Beigeschmack medialer Selbstinszenierung.

Wenn der Gesetzesantrag in diesem Punkt sachlich begründbar wäre, warum wird keine objektive, nachvollziehbare Begründung genannt?

Warum die Einrichtung von Waffenverbotszonen abseits von Kriminalitätsschwerpunkten nicht nur unsinnig, sondern auch im Hinblick auf die durch das Grundgesetz der Bundesrepublik verliehenen Rechte problematisch?

Zunächst zur Sinnhaftigkeit. Bekämpft werden soll das Phänomen, dass Mitglieder bestimmter Bevölkerungsgruppen ihre Konfrontationen mit gefährlichen Gegenständen austragen.

Unser Rechtssystem stellt bereits heute ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung, um Gewalttäter wirkungsvoll zu sanktionieren. Dies geschieht allerdings nicht immer mit der notwendigen Konsequenz. Nicht selten werden Personen, die schwere Körperverletzungen begangen haben, nach Feststellung ihrer Personalien wieder in die Freiheit entlassen. Dadurch ist zu beobachten, dass die Steigerung bei Gewaltdelikten nicht durch eine insgesamt höhere Zahl von Tätern oder „den normalen Bürger“ erfolgen, sondern auf kleine Gruppen von Intensivtätern mit oder ohne Migrationshintergrund zurückgehen [1].

Waffenverbotszonen beeinträchtigen alle Menschen, hauptsächlich aber jene, die im Einklang mit unseren Gesetzen leben. Personen, die vorsätzlich schwere Straftaten begehen, werden sich hingegen von Waffenverbotszonen ebenso wenig abschrecken lassen wie von Strafgesetzen.

Zahlreiche, großflächige Waffenverbotszonen werden dazu führen, dass Handwerker, Lehrer, Wanderer, Dozenten, Angler, Jäger oder Sportschützen sich strafbar machen, wenn sie Werkzeuge, Messer, Laserpointer oder rechtmäßig besessene Schusswaffen im öffentlichen Raum transportieren. Viele Mitglieder der genannten Gruppen wären zukünftig von der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel weitgehend ausgeschlossen und müssten, wenn sie die genannten Gegenstände in einem Fahrzeug transportieren, alle Waffenverbotszonen umfahren. Diese Einschränkungen sind weder angemessen noch zielführend.

Durch den Gesetzesantrag würde, im Falle der Zustimmung, eine komplizierte und widersinnige Rechtslage entstehen. Jäger und Sportschützen werden turnusmäßig einer behördlichen Sicherheitsüberprüfung unterzogen, bevor ihnen die Erlaubnis zum Besitz oder Führen von Schusswaffen und Messern (z. B. Faustmesser) genehmigt wird. Inhaber eines kleinen Waffenscheins werden einer behördlichen Sicherheitsüberprüfung unterzogen, bevor Ihnen das Führen von Reizstoffsprühgeräten oder Schreckschuss-, Gas- oder Signalpistolen gestattet wird. Mitgliedern der vorgenannten Gruppen wäre es nach einer Annahme des Gesetzesantrags jedoch verboten, Waffenverbotszonen zu betreten, wenn sie die rechtmäßig besessenen Gegenstände mitführen.

Zusätzlich wären viele weitere Berufs- und Personengruppen betroffen. Viele Handwerker und Servicetechniker führen Schraubendreher, Zangen oder Multifunktionswerkzeuge mit. Köche und Metzger transportieren häufig Messer, Geschäftsleute und Lehrpersonal benötigen Laserpointer, Wanderer ein Brotzeitmesser und Angler ein geeignetes Filetiermesser. Alle dürften eine Waffenverbotszone nicht mehr durchqueren und wären vom öffentlichen Nahverkehr genauso ausgeschlossen, wie von den Fernverbindungen der Deutschen Bahn.

Das gleiche gilt für eine Mutter, die ein Messer (mit einer Klingenlänge unter sechs Zentimeter) mitführt, um einen Apfel zerteilen zu können und gilt außerdem für alle Bürger, die soeben Küchenmesser, Bestecke, Nagelscheren oder Gartengeräte gekauft haben und nach Hause transportieren wollen.

Durch die Einrichtung flächendeckender Waffenverbotszonen werden (gesetzestreue!) Bürger so stark in ihrem Alltag und ihren Rechten eingeschränkt, dass das Verwaltungsgericht Berlin der Klage (Widerspruch) eines S-Bahn Nutzers gegen die Einrichtung von nicht ausreichend begründeten Waffenverbotszonen stattgegeben und das Verbot suspendiert hat [2].

Anstatt diesen Gerichtsentscheid anzuerkennen und gemeinsam mit Polizei und Justiz geeignete Lösungen zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität zu erarbeiten, soll nun das der Entscheidung zugrunde liegende Gesetz geändert werden.

Letztlich hilft die Deklaration einer Waffenverbotszone allein genommen nichts. Um das Verbot durchzusetzen, ist permanente, hohe Polizeipräsenz unabdingbar. Wenn die Beamten allerdings ohnehin vor Ort sind, warum sollen sie dann gesetzestreue Bürger kontrollieren, anstatt ihre Dienstzeit für die Eindämmung der problemursächlichen Kriminalität zu verwenden?

Platzverweise und Aufenthaltsverbote gegen bekannte Straf- oder Gewalttäter wären an bestimmten Orten, zum Beispiel im Umfeld von Bahnhöfen oder Einkaufszentren, wirkungsvoller, als die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen. Eventuell wäre es notwendig, die Wirksamkeit der Platzverweise oder Aufenthaltsverbote durch erhöhte Ordnungsgelder bei Zuwiderhandlung zu stärken und die Justiz zur konsequenten, zeitnahen Bestrafung der Zuwiderhandelnden anzuhalten.

Verbote von Messer-Bauformen

Der Antragsteller fordert, sogenannte Vollautomaten (ugs. „Springmesser“) zu verbotenen Gegenständen zu erklären.

Bereits bei der letzten Novellierung des Waffengesetzes wurden zahlreiche Bauformen von Messern verboten, ohne dass dies einen Rückgang der Gewaltkriminalität zur Folge gehabt hätte. Seinerzeit wurden Balisong (ugs. „Butterflymesser“) und OTF („Out The Front“, Messer, bei denen die Klinge auf Knopfdruck vorn heraustritt) zu verbotenen Gegenständen erklärt, weil sie – angeblich – ein Statussymbol für Jugendliche gewesen seien. Die Klingenlänge erlaubter „Springmesser“ wurde damals auf 8,5 Zentimeter begrenzt.

Mit gleichlautender Begründung möchte der Antragsteller heute alle „Springmesser“ zu verbotenen Gegenständen erklären lassen.

Dieser Verbotsantrag ist insofern erstaunlich, da weder die Verwendung von Messern als Tatwerkzeuge noch die Bauart der verwendeten Messer bundesweit über einen ausreichend langen Zeitraum erfasst wurden, um Rückschlüsse auf ihre Deliktrelevanz ziehen zu können. Eine regionale Umfrage unter Schülern und vage Mutmaßungen zu Motivlagen als einzige Begründungen für einen Änderungsantrag zum Waffengesetz vorzulegen, ist – mit Verlaub gesagt – mehr als abenteuerlich.

Tatsächlich hat die Erfahrung in anderen Ländern (z. B. Großbritannien) eindeutig gezeigt, dass Verbote einzelner Messertypen oder Messern im Allgemeinen nicht geeignet sind, eine eventuell vorhandene Symbolkraft zu mindern oder gar Gewalttaten vorzubeugen. Nachdem es in England für Jugendliche und junge Erwachsene unmöglich war, Taschenmesser legal zu erwerben, verschafften sich die Interessenten Küchenmesser und arbeiteten diese nach eigenen Vorstellungen um. Die entsprechenden Anleitungen per YouTube Video wurden tausendfach geklickt oder auf dem Schulhof von Smartphone zu Smartphone weiterverbreitet.

Durch ihre Verbotspolitik erschufen die britischen Regierungen ein vier Jahrzehnte andauerndes „Hase-und-Igel“-Spiel. Eine Messerbauform wurde verboten, woraufhin die Verbotsadressaten auf eine andere Bauform auswichen. Dann folgten das nächste Verbot und erneutes Ausweichen. Erfolge blieben erwartungsgemäß aus, denn wer zu einer schweren Körperverletzung bereit ist, findet immer und überall einen Gegenstand, den er für seine Tat einsetzen kann.

Der Verbotsantrag lässt einseitig außer Acht, dass zahllose Sammler gezwungen wären, ihre über viele Jahre im guten Glauben an die Kontinuität der Gesetzgebung gesammelten Messer zu vernichten. Da viele dieser Sammlerstücke durch Seltenheit und Handwerkskunst hohe drei- bis vierstellige Beträge wert sind, kann selbst eine kleine Sammlung den Wert eines Mittelklassewagens repräsentieren.

Im Antrag zur Änderung des Waffengesetzes führt der Antragssteller mit einer gewissen Süffisanz aus, dass die Gesetzesänderung für den Staat kostenneutral sein wird. Diese „Kostenfreiheit“ würde aber nur dadurch erreicht, dass der Staat die Kosten auf nicht vorbestrafte, gutmeinende Bürger des Landes abwälzt. Ein Verkauf der gesammelten Messer wäre aufgrund des zwangsläufigen Massenangebots und der geringen Zahl verbleibender Erwerbsberechtigter unmöglich.

Bauformen von Messern einem Besitzverbot zu unterwerfen, ist von allen untauglichen Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung die Untauglichste. Stattdessen erscheint sinnvoll, mit Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität bei Menschen und nicht bei Gegenständen anzusetzen. Dies beginnt mit der Behandlung des Themas in den Schulen, setzt sich mit der gesamtgesellschaftlichen Ächtung von Gewalt fort und kulminiert in einer konsequenten Bestrafung derjenigen, die Gewalt gegen andere ausüben.

Begrenzung der Klingenlänge bei Messern mit feststehender Klinge

Messer sind Werkzeuge, keine Waffen. Diese Definition ist nicht umgangssprachlich zu verstehen, sondern spiegelt auch die Auffassung des Gesetzgebers wider. Dies gilt für Messer im Haushalt ebenso wie für die Werkzeuge von Köchen, Metzgern, Handwerkern und ja, es gilt auch und vor allem für die Messer an den Gürteln und in den Hosentaschen unbescholtener Bürger.

Auch hier gilt der Grundsatz, dass ein Messer in der Hand eines rechtstreuen Bürgers keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt, unabhängig davon, ob die Klinge des Messer 3, 6, 12 oder 18 Zentimeter misst. Ein Lösungsansatz zur Vermeidung von Gewaltkriminalität ist bei der Forderung nach einer weiteren Beschränkung der erlaubten Klingenlänge selbst bei größtmöglichem Optimismus nicht erkennbar.

Der Antragsteller geht irrigerweise von der Annahme aus, dass ein gewaltbereiter Mensch oder ein Gewohnheitsstraftäter von seiner Tatabsicht Abstand nimmt, weil ein tatgeeignetes Messer wegen seiner Bauform oder Klingenlänge in einer Verbotsliste auftaucht.

Konklusion

Der vorliegende Antrag zur Änderung des Waffengesetzes ist in allen Teilen ungeeignet, die Sicherheit der Bevölkerung zu verbessern, die Zahl von Gewaltstraftaten zu reduzieren oder diesen vorzubeugen. Stattdessen greifen die enthaltenen Maßnahmen in unangemessener Form in den Alltag aller Bürger dieses Landes ein.

Keine Maßnahme in diesem Antrag ist geeignet, Defizite im polizeilichen Vollzug oder der justiziablen Aufarbeitung von Taten zu verbessern oder gar zu ermöglichen. Im Gegenteil!

Nach meinem Verständnis, beinhaltet die freiheitliche-demokratische Grundordnung, Verbote und Beeinträchtigungen der Bürgerrechte auf das geringst mögliche Maß zu beschränken und vor Verboten, die tief in das Leben vieler Bürger eingreifen, einen sachorientierten Maßnahmenkatalog zu erarbeiten.

Dazu gehört die bereits angesprochene Gewaltprävention ebenso, wie eine zielgruppenorientierte Arbeit von Polizei und Justiz. Für verdachtsunabhängige Massenkontrollen in Fußgängerzonen, Einkaufszentren oder ganzen Innenstadtbereichen darf in einem Rechtsstaat kein Platz sein! Daher fordere ich die Mitglieder des Bundesrates, der Innenministerkonferenz und ggf. des deutschen Bundestags auf, den Antrag der Bundesländer Niedersachsen und Bremen abzuweisen.

Für einen konstruktiven Dialog stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Die Redaktion des Online Magazins Knife-Blog.com
https://knife.blog.com

Fußnoten
[1]https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarbruecken/die-naechste-messerstecherei-unter-afghanen-in-saarbruecken-haelt-polizei-auf-trab_aid-34657249
[2] Beschluss vom 11.01.2019, Az. 1 L 363.18)

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Chronologie zur Verschärfung des Waffengesetzes für Messer

Alle Artikel, die sich mit der von Bund und Ländern geplanten Verschärfung des Waffengesetzes für Messer befassen, in chronologischer Reihenfolge.

13.12.2019 – Neues Waffengesetz für Messer verabschiedet
04.11.2019 – Zwischenstand Verschärfung Waffengesetz für Messer
27.06.2019 – Protest gegen Waffenverbotszonen
14.06.2019 – Beschluss der 210. Innenministerkonferenz
05.06.2019 – CDU will großflächige Waffenverbotszonen durchsetzen
04.06.2019 – Verschärfung des Waffengesetzes gescheitert – vorerst …
24.05.2019 – Der Protest geht weiter!
23.05.2019 – Unser Protest – Reaktionen der Parteien
18.05.2019 – Endspurt gegen die Waffengesetzänderung
14.05.2019 – Widerstand!
09.05.2019 – Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Waffenrechts für Messer
19.04.2019 – Musterbrief gegen Verschärfung des Waffenrechts
17.04.2019 – Meinungsverbotszone Facebook
04.04.2019 – Neues Waffengesetz in Vorbereitung
19.01.2019 – Berliner Gericht kippt Waffenverbotszonen
16.03.2018 – Mit geballter Faust: SPD fordert Kriminalstatistik für Messer